VL 05 - Auslegung Flashcards

1
Q

Wie erfolgt die Auslegung steuerrechtlicher Normen?

A
  • Im Steuerrecht gelten die klassischen Auslegungsmethoden (grammatikalische, systematische, historische, teleologische Auslegung)
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise
    Steuerrechtliche Normen knüpfen häufig nicht an die formale (zivilrechtliche) Gestaltung, sondern an den konkreten wirtschaftliche Vorgang an
    • Das privatrechtliche Kleid ist meist nicht entscheidend, sondern der wirtschaftliche Vorgang, der damit abgewickelt wird
    • Keine Sondermethode, sondern Element der teleologischen Auslegung, d.h. Ermittlung des Sinn und Zwecks der steuerrechtlichen Norm
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2
Q

Ist der Steuergesetzgeber an die privatrechtliche Begriffsumschreibung gebunden?

A

Nein. Die Begriffsumschreibungen im Steuerrecht erfolgen autonom. Es ist jeweils durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Begriff im selben Sinn wie im Privatrecht verwendet wird oder ob eine autonom steuerrechtliche, meist wirtschaftliche Betrachtungsweise vorliegt.

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3
Q

Unter welchen VSS geht das BGer von einer Steuerumgehung aus?

A

Eine Steuerumgehung liegt nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vor, wenn

  • die von den Beteiligten gewählte Rechtsgestaltung ungewöhnlich (<insolite>), <em>sachwidrig</em> oder <em>absonderlich</em>, jedenfalls der wirtschaftlichen Gegebenheit völlig unangemessen erscheint;</insolite>
  • wenn anzunehmen ist, dass diese Wahl missbräuchlich, lediglich deshalb getroffen worden ist, um Steuern einzusparen, welche bei sachgemässer Ordnung der Verhältnisse geschuldet wären;
  • und wenn das gewählte Vorgehen tatsächlich zu einer erheblichen Steuerersparnis führen würde
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4
Q

Was ist die Rechtsfolge, wenn eine Steuerumgehung bejaht wird?

A

Wird eine Steuerumgehung bejaht, ist der Besteuerung die Rechtsgestaltung zugrunde zu legen, die sachgemäss gewesen wäre, um den erstrebten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.

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5
Q

Wie ist die Steuerumgehung von der wirtschaftlichen Betrachtungsweise abzugrenzen?

A
  • Kann ein Sachverhalt unter eine Steuernorm subsumiert werden, stellt sich die Frage einer Steuerumgehung nicht, denn die Steuerumgehung setzt gerade voraus, dass ein wirtschaftlicher Vorgang auch bei Auslegung der Steuernorm nicht unter diese fällt.
  • Der Steuerumgeher schleicht sich nicht nur am Wortlaut, sondern auch am Sinn der Norm vorbei. Sein Verhalten wird durch die ausgelegte Norm nicht erfasst.
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