VL 03 - Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung | Steuerrechtsverhältnis Flashcards

1
Q

Wann ist der Tatbestand der Doppelbesteuerung erfüllt?

A

Erhebung vergleichbarer Steuern

  • durch zwei oder mehrere Gemeinwesen
  • von der gleichen steuerpflichtigen Person
  • für das gleiche Steuerobjekt
  • und den gleichen Zeitraum

→ 4 Identitäten

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2
Q

Was sind die Elemente des Steuerrechtsverhältnisses?

A
  • Steuerhoheit
  • Steuersubjekt
  • Steuerobjekt
  • Bemessungsgrundlage
  • Steuermass
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3
Q

Was bedeutet Steuerhoheit?

A

Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemein- wesens, von den ihm unterworfenen Personen oder Sachen Steuern zu erheben.

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4
Q

Welche Arten von Steuererhebungskompetenzen werden unterschieden? Wie ist die Situation in Bezug auf die direkte Bundessteuer?

A
  • Gesetzgebungskompetenz
  • Steuerertragskompetenz
  • Verwaltungskompetenz

Bsp. direkte Bundessteuer:

  • Gesetzgebungskompetenz: Bund
  • Steuerertragskompetenz: BV 128 IV, DBG 196 (17% Kanton, 83 % Bund, Ertragskompetenz damit geteilt)
  • Verwaltungskompetenz: Welches Gemeinwesen veranlagt die Steuer? Bei der direkten Bundessteuer die Kantone (DBG 160, BV 128 IV)
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5
Q

Wie ist das Steuersubjekt definiert?

A
  • Diejenige Person, die gegenüber dem steuererhebenden Gemeinwesen aus dem Steuerrechtsverhältnis verpflichtet und berechtigt ist
  • Die Voraussetzungen der subjektiven Steuerpflicht müssen von dieser Person erfüllt werden; namentlich Rechtsfähigkeit sowie je nach Steuer weitere Voraussetzungen, wie bspw. Wohnsitz in der Schweiz, Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe
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6
Q

Was ist ein Steuerdestinatar? Was ist ein Steuerträger?

A

Derjenige, auf den die Steuer

  • von Gesetzes wegen (Steuerdestinatar)
  • oder aus wirtschaftlicher Sicht (Steuerträger)

überwälzt wird, z.B. der Leistungsempfänger bei der Verrechnungssteuer (Art. 14 VStG; Inhaber eines Bankkontos, der auf seinem Bankkonto Zinsen gutgeschrieben erhält unter Abzug der Verrechnungssteuer)

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7
Q

Was ist ein Steuersubstitut?

A

Derjenige, der das Steuersubjekt im Steuer- rechtsverhältnis vertritt, z.B. die Eltern für die Kinder unter elterlicher Sorge (Art. 9 Abs. 2 DBG)

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8
Q

Was ist ein Steuernachfolger?

A

Derjenige, der bei Untergang des Steuersubjekts in das Steuerrechtsverhältnis eintritt, z.B. die Erben für den Erblasser (Art. 12 Abs. 1 DBG)

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9
Q

Was ist das Steuerobjekt?

A
  • Welche «Lebenssachverhalte» eignen sich zur Besteuerung? Kriterien: u. a. Gerechtigkeit, Lastenverteilung und Gesamtbelastung, Wettbewerbsneutralität, Ergiebigkeit, Durchsetzbarkeit, Veranlagungsökonomie
  • Rechtfertigung von Ausnahmen von der objektiven Steuerpflicht? Bspw. Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen auf unbeweglichem und beweglichem Privatvermögen von der direkten Bundessteuer (Art. 16 Abs. 3 DBG)
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10
Q

Was ist die Bemessungsgrundlage?

A

Grundsätze der sachlichen und zeitlichen Bemessung: Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt, bspw. das steuerbare Einkommen, welche Abzüge sind möglich, etc. ?

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11
Q

Welche Hauptvarianten bestehen für das Steuermass?

A
  • Proportionaler Steuersatz (fixer Steuersatz; «flat rate») mit oder ohne Freibetrag. Beispiele:
    • Direkte Bundessteuer (Gewinnsteuer) für Kapitalgesellschaften: 8.5 % (Art. 68 DBG)
    • Emissionsabgabe: 1 % mit einer Freigrenze für entgeltlich ausgegebene Beteiligungspapiere von CHF 1 Million (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG)
  • Progressiver Steuersatz
    • Direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer) für natürliche Personen (Art. 36 Abs. 1 und Abs. 2 DBG)
    • Vermögenssteuer in den meisten Kantonen
  • Fester Steuerbetrag
    • Hundesteuer (Stadt Zürich: Hundesteuer von CHF 180.- pro Hund)
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