VL 03 - Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung | Steuerrechtsverhältnis Flashcards
Wann ist der Tatbestand der Doppelbesteuerung erfüllt?
Erhebung vergleichbarer Steuern
- durch zwei oder mehrere Gemeinwesen
- von der gleichen steuerpflichtigen Person
- für das gleiche Steuerobjekt
- und den gleichen Zeitraum
→ 4 Identitäten
Was sind die Elemente des Steuerrechtsverhältnisses?
- Steuerhoheit
- Steuersubjekt
- Steuerobjekt
- Bemessungsgrundlage
- Steuermass
Was bedeutet Steuerhoheit?
Rechtliche und tatsächliche Möglichkeit eines Gemein- wesens, von den ihm unterworfenen Personen oder Sachen Steuern zu erheben.
Welche Arten von Steuererhebungskompetenzen werden unterschieden? Wie ist die Situation in Bezug auf die direkte Bundessteuer?
- Gesetzgebungskompetenz
- Steuerertragskompetenz
- Verwaltungskompetenz
Bsp. direkte Bundessteuer:
- Gesetzgebungskompetenz: Bund
- Steuerertragskompetenz: BV 128 IV, DBG 196 (17% Kanton, 83 % Bund, Ertragskompetenz damit geteilt)
- Verwaltungskompetenz: Welches Gemeinwesen veranlagt die Steuer? Bei der direkten Bundessteuer die Kantone (DBG 160, BV 128 IV)
Wie ist das Steuersubjekt definiert?
- Diejenige Person, die gegenüber dem steuererhebenden Gemeinwesen aus dem Steuerrechtsverhältnis verpflichtet und berechtigt ist
- Die Voraussetzungen der subjektiven Steuerpflicht müssen von dieser Person erfüllt werden; namentlich Rechtsfähigkeit sowie je nach Steuer weitere Voraussetzungen, wie bspw. Wohnsitz in der Schweiz, Erreichen einer bestimmten Umsatzhöhe
Was ist ein Steuerdestinatar? Was ist ein Steuerträger?
Derjenige, auf den die Steuer
- von Gesetzes wegen (Steuerdestinatar)
- oder aus wirtschaftlicher Sicht (Steuerträger)
überwälzt wird, z.B. der Leistungsempfänger bei der Verrechnungssteuer (Art. 14 VStG; Inhaber eines Bankkontos, der auf seinem Bankkonto Zinsen gutgeschrieben erhält unter Abzug der Verrechnungssteuer)
Was ist ein Steuersubstitut?
Derjenige, der das Steuersubjekt im Steuer- rechtsverhältnis vertritt, z.B. die Eltern für die Kinder unter elterlicher Sorge (Art. 9 Abs. 2 DBG)
Was ist ein Steuernachfolger?
Derjenige, der bei Untergang des Steuersubjekts in das Steuerrechtsverhältnis eintritt, z.B. die Erben für den Erblasser (Art. 12 Abs. 1 DBG)
Was ist das Steuerobjekt?
- Welche «Lebenssachverhalte» eignen sich zur Besteuerung? Kriterien: u. a. Gerechtigkeit, Lastenverteilung und Gesamtbelastung, Wettbewerbsneutralität, Ergiebigkeit, Durchsetzbarkeit, Veranlagungsökonomie
- Rechtfertigung von Ausnahmen von der objektiven Steuerpflicht? Bspw. Steuerbefreiung von Kapitalgewinnen auf unbeweglichem und beweglichem Privatvermögen von der direkten Bundessteuer (Art. 16 Abs. 3 DBG)
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Grundsätze der sachlichen und zeitlichen Bemessung: Wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt, bspw. das steuerbare Einkommen, welche Abzüge sind möglich, etc. ?
Welche Hauptvarianten bestehen für das Steuermass?
- Proportionaler Steuersatz (fixer Steuersatz; «flat rate») mit oder ohne Freibetrag. Beispiele:
- Direkte Bundessteuer (Gewinnsteuer) für Kapitalgesellschaften: 8.5 % (Art. 68 DBG)
- Emissionsabgabe: 1 % mit einer Freigrenze für entgeltlich ausgegebene Beteiligungspapiere von CHF 1 Million (Art. 6 Abs. 1 lit. h StG)
- Progressiver Steuersatz
- Direkte Bundessteuer (Einkommenssteuer) für natürliche Personen (Art. 36 Abs. 1 und Abs. 2 DBG)
- Vermögenssteuer in den meisten Kantonen
- Fester Steuerbetrag
- Hundesteuer (Stadt Zürich: Hundesteuer von CHF 180.- pro Hund)