VL 01 - Begriff der Steuer und Abgrenzungen Flashcards
1
Q
Erscheinungsformen von Steuern - Haupteinteilungen
A
2
Q
Was sind die Begriffselemente der Steuer?
A
- Geldleistungen, die dem
- Gemeinwesen von
- Gesetzes wegen
Steuersubjekt, -objekt und Bemessungsgrundlage müssen in formellem Gesetz enthalten sein - gegenleistungslos (“voraussetzungslos”)
- geschulden werden und die
- zumindest im Nebenzweck der Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs dienen
Dieser Punkt unterscheidet die Steuern von den Lenkungsabgaben, welche keinen Fiskalzweck aufweisen
3
Q
Weshalb ist die Abgrenzung der Steuern von Kausal- und Lenkungsabgaben zentral?
A
- Unterschiedliche Kompetenzordnung: Steuern bedürfen einer aus- drücklichen steuerrechtlichen Kompetenzerteilung (für Bundessteuern in der BV); für Kausalabgaben und Lenkungsabgaben genügt eine Sachkompetenz
- Unterschiedliche aus dem Legalitätsprinzip fliessende Anforderungen an die gesetzliche Grundlage (Art. 127 Abs. 1 BV), namentlich unterschiedliche Grundsätze der Bemessung der Abgabe
- Verfassungsmässige Besteuerungsgrundsätze gelten nur für Steuern (Art. 127 Abs. 2 BV)
- Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung gilt nur für Steuern (Art. 127 Abs. 3 BV)
- Steuerbefreiungen gelten nur für Steuern (z.B. Steuerbefreiung des Bundes von allen Steuern der Kantone und Gemeinden, vorbehalten gewisser Liegenschaften (Art. 62d RVOG)
4
Q
Was für Kausalabgaben werden unterschieden?
A
-
Gebühren: Entgelt für die Inanspruchnahme bestimmter staatlicher Leistungen durch die abgabepflichtige Person
- Verwaltungsgebühr
- Benutzungsgebühr
- Konzessionsgebühr
- Vorzugslasten: Entgelt für einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil, den die abgabepflichtige Person aus einer öffentlichen Einrichtung erhält
- Ersatzabgaben: Abgabe für die Befreiung von einer Naturallast, die eine abgabepflichtige Person nicht leisten muss
5
Q
Unter welchen VSS sind Kostenanlastungssteuern zulässig?
A
Es liegt kein individueller, dem Einzelnen zurechenbarer Sondervorteil vor, aber:
- Abgabepflichtig erklärte Personengruppe profitiert von den Leistungen generell (abstrakt) stärker als andere oder
- kann - abstrakt - als hauptsächlicher Verursacher dieser Aufwendungen angesehen werden
- Ausserdem müssen sachlich haltbare Gründe bestehen, die betreffenden staatlichen Aufwendungen der erfassten Personen- gruppe anzulasten