Vertraulichkeit personenbezogenen Daten Flashcards
Rechtliche Grundlagen
Einwilligung der betroffenen Person,
Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen,
Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung,
Schutz lebenswichtiger Interessen,
Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher
Gewalt.
Schutzziele
Vertraulichkeit: Schutz vor unbefugtem Zugriff,
Integrität: Gewährleistung der Unversehrtheit und Vollständigkeit der Daten,
Verfügbarkeit: Sicherstellung des bedarfsgerechten Zugangs zu den Daten,
Verwertbarkeit: Angemessene Nutzung und Verarbeitung der Daten unter Einhaltung von
Datenschutzbestimmungen.
Technische und Organisatorische Maßnahmen
Verschlüsselung, regelmäßige Sicherheitsupdates,
Zugriffskontrollen und
Schulungen für Mitarbeiter.
Gesetzesdekret Nr. 196 von 2003
Das italienische Gesetzesdekret Nr. 196 von 2003, auch bekannt als “Kodex zum Schutz personenbezogener Daten”, regelt den Schutz von personenbezogenen Daten in Italien. Es wurde später an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst. Der Kodex legt Prinzipien fest, die denen der DSGVO ähneln, wie die Notwendigkeit einer rechtlichen Grundlage für die Datenverarbeitung sowie die Sicherstellung von Vertraulichkeit und Integrität der Daten.
Anpassungen an die DSGVO
Das italienische Gesetzesdekret Nr. 101 von 2018 hat die nationale Gesetzgebung an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst, um sicherzustellen, dass die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Italien mit den EU-Vorschriften übereinstimmen. Sowohl die DSGVO als auch das italienische Gesetzesdekret Nr. 196 gewährleisten den Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten durch klare rechtliche Grundlagen und technische Sicherheitsmaßnahmen