Titel I Allgemeine Bestimmungen Flashcards
Inhalt und Definitionen
Diese Verordnung regelt die Akte und Verwaltungsverfahren, die in die Zuständigkeit des BSB fallen.
Anwendungsbereich
Dieselben Grundsätze und Bestimmungen gelten auch, wenn sie Zusammenarbeit des BSB von anderen öffentlichen Körperschaften beantragt wird.
Verwaltungsverfahren
Es ist eine Reihe von Verwaltungsschritten, die zusammenarbeiten, um eine rechtliche Entscheidung zu treffen. Diese endet mit einem endgültigen Beschluss.
Maßnahme
Das ist eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde, die bindend ist und gegebenenfalls durchgesetzt werden kann. Sie wirkt auf andere, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt.
Unterverfahren
Ein Teil des Verfahrens, der aufgrund seiner Komplexität und Bedeutung als eigenständige Gestaltung gegenüber dem Hauptverfahren betrachtet wird.
Konferenz und Dienststellen
Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen mit Ziel, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Beratungsamt
Eine unabhängige Stelle, die einer Behörde hilft, indem sie Gutachten erstellt. Diese Gutachten sollen sicherstellen, dass die geplante Maßnahme rechtlich korrekt und sinnvoll ist.
Organ für technische Fachgutachten
Organe oder Körperschaften, die die ansuchende Veraltung technisch oder wirtschaftlich beraten und nach Maßgabe der Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen angehört werden müssen.
Gesetzliche Ziele und Kriterien
Die Verwaltungstätigkeit verfolgt die gesetzlich festgelegten Ziele und den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit, Öffentlichkeit, Transparenz, Unparteilichkeit und Zügigkeit gemäß Gesetz Nr. 241/1990.
Subsidiarität, Rationalität und Verhältnismäßigkeit
Der BSB folgt den Prinzipien der Subsidiarität, Rationalität und Verhältnismäßigkeit. Er vereinfacht Prozesse und legt klar fest, welche Organe und Ämter für was zuständig sind.
Loyale Zusammenarbeit
Beziehung zwischen BSB und Privatpersonen sind von loyaler Zusammenarbeit, Korrektheit und gutem Glauben geprägt.
Zugang zu Verwaltungsverfahren
Der BSB erleichtert den Zugang zu den Verfahren auch durch die Vereinfachung der verwendeten Sprache.
Vermeidung von Erschwernissen.
Verwaltungsverfahren sollten nicht unnötig erschwert werden. Nur in besonderen, gut begründeten Fällen darf dies geschehen. Es dürfen keine überflüssigen Gutachten oder Verwaltungsakte verlangt werden.
Verantwortlichkeit für das Verfahren:
Der Verantwortliche für das Verfahren sorgt dafür, dass die Grundsätze eingehalten werden. Er ergreift Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen und das Verfahren schnell abzuschließen.
Akte des Verfahrens
Alle Schritte im Verfahren, die in einer logischen Reihenfolge miteinander verbunden sind, bilden die Grundlage für die endgültige Entscheidung.
Abschlussfrist
Alle Verfahren müssen innerhalb der gesetzlichen Fristen oder spätestens nach dreißig Tagen mit einer klaren und begründeten Entscheidung abgeschlossen werden.
Nutzung von Telekommunikationsnetzwerken
Der BSB unterstützt die Nutzung von Telekommunikationsnetzwerken, um mit anderen Verwaltungen und Privatpersonen zu kommunizieren und Dokumente zu übermitteln.
Telematische Arbeitsverfahren
Die Verwaltung nutzt für Verwaltungsverfahren, wenn möglich, hauptsächlich elektronische Arbeitsmethoden.
Verfahrensinterne Kommunikation
Mit Zustimmung des Betroffenen, kann die Kommunikation auf telematischem Wege erfolgen
Vereinbarungen mit anderen Verwaltungen
Der BSB unterstützt die Absprachen mit anderen Verwaltungen, um Daten elektronisch auszutauschen.
Organisationsmaßnahmen
Die Führungskräfte des BSB ergreifen Maßnahmen, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu optimieren.
Automatische Feststellung von Voraussetzungen
.Der Verantwortliche muss Tools und Programme nutzen, die automatisch prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Traditionelle Mitteilungen
Der Bürger kann entscheiden, ob die Mitteilungen über das Verfahren auf Traditionelle Weise erfolgt.
Verfahren auf Antrag
In Verfahren, die auf Antrag eingeleitet werden, beginnt die Frist ab dem Tag, an dem der Antrag eingegangen ist.