Titel IX - X - XI Allgemeine Bestimmungen für den Bürger- und den Dokumentalzugang Flashcards

1
Q

Tarife

A

Die Herausgabe von Daten oder Dokumenten erfolgt wie folgt:

Elektronische Form: kostenlos.

Papierdokumente: Erstattung der tatsächlichen Reproduktionskosten plus festgelegte Gebühren.

Beglaubigte Abschriften: 16,00 € pro Stempel auf allen vier Seiten.

Tarife: können variieren und basieren auf den tatsächlichen Kosten.

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2
Q

Sonderbestimmungen

A

Der Zugang zu Unterlagen über die Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge wird durch Artikel 13 des Legislativdekrets vom 12. April 2006, Nr. 163, geregelt. Die Ausübung des Zugangsrechts erfolgt gemäß dieser Verordnung, soweit sie mit den spezifischen Regelungen vereinbar ist.

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3
Q

Kundmachung

A

Diese Verordnung wird auf der Internetseite des BSB veröffentlicht.

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4
Q

Inkrafttreten

A

Diese Verordnung tritt 15 Tage nach der Veröffentlichung der rechtskräftig
gewordenen Genehmigungsverordnung an der digitalen Amtstafel und auf der
Internetseite des BSB in Kraft

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