Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Flashcards
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Die Verhältnismäßigkeit bezeichnet die Relation zwischen Mittel und Zweck. Das Mittel muss zur Erreichung des legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Legitimer Zweck
Ein Zweck ist legitim, wenn er auf ein der Allgemeinheit dienendes Wohl gerichtet ist oder sonstigen Gütern von Verfassungsrang zugute kommt.
Geeignetheit
Eine Maßnahme ist geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der legitime Zweck gefördert oder erreicht werden kann.
Beachte: Einschätzungsprärogative
Erforderlichkeit
Das Mittel ist erforderlich, wenn der legitime Zweck nicht auch durch ein milderes, aber gleich geeignetes Mittel erreicht werden kann.
Beachte: Einschätzungsprärogative
Angemessenheit
Die Maßnahme ist angemessen, wenn sie nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten legitimen Zweck steht (Zweck-Mittel-Realtion).
[Der Grundrechtsträger darf insbesondere durch die staatliche Maßnahme nicht übermäßig belastet werden]