Dreistufentheorie Rechtfertigung - Beruf Flashcards
Berufsausübungsregelungen
1. Stufe
Berufsausübungsregelungen stellen den geringsten Eigriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung nur vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls.
Subjektive Berufswahlregelungen
2. Stufe
Subjektive Berufswahlregelungen sind Zugangsvoraussetzungen zu einem Beruf, die jedoch in der Person des Bewerbers liegen und die dieser im Prinzip erfüllen kann.
Sie stellen einen gravierenden Eingriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung dem Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts.
Objektive Berufszulassungsbeschränkungen (3. Stufe)
Objektive Berufszulassungsbeschränkungen sind unabhängig von den Kenntnissen oder Eigenschaften des Bewerbers.
Sie stellen den schwersten Eingriff in die Berufsfreiheit dar und bedürfen daher zu ihrer Rechtfertigung der Abwehr schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut.