APR Art. 2 I iVm Art. 1 I Flashcards
1
Q
Recht auf Selbstbestimmung
A
Das Recht, seine Identität zu bestimmen und sein Schicksal eigenverantwortlich zu gestalten (zB Kenntnis von Abstammung, Sprache, Aussehen, Sexualität)
2
Q
Selbstbewahrung
A
Das Recht, sich abzuschirmen und für sich zu bleiben, abgestuft nach
- Intimsphäre (Sexualleben, Religion, Gesundheit)
- Privatsphäre (zB Gespräch in der Familie)
- Sozialsphäre (zB Öffentlicher Platz)
3
Q
Selbstdarstellung
A
Zum Beispiel das Recht am eigenen Wort und Bild.
- Schutz vor unerbetener, verfälschender entehrender Darstellung
- Keine Pflicht zur Selbstbelastung (Demo tenetur)
4
Q
Eingriffe (Sphärentheorie)
A
Hier ist der klassische Eingriffsbegriff heranzuziehen.
Ein Eingriff in die Sozialsphäre ist wegen eines legitimen Zwecks zulässig.
Ein Eingriff in die Privatsphäre ist durch überwiegendes Interesse an der Allgemeinheit zu rechtfertigen.
Ein Eingriff in die Intimsphäre ist unzulässig.