Schemata - Einzelne Grundrechte Flashcards
Gegen ein Gesetz - Art. 3 I
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
- I. Liegen wesentlich gleiche Sachverhalte vor? (+)
- II. Liegt eine Ungleichbehandlung vor? (+)
- III. Ist die Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt?
- - 1. Wie intensiv beeinträchtigt die Ungleichbehandlung die Betroffenen?
- - 2. Gibt es für die Ungleichbehandlung einen tragfähigen sachlichen Grund?
- - - a) Bei geringer Intensität genügt eine einfache Willkürprüfung
- - - b) Bei großer Intensität ist eine strenge Prüfung anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich.
Gegen ein Gesetz - Sonderfall: Vorbehaltloses Grundrecht
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
- I. Schutzbereich
- II. Eingriff
- III. Rechtfertigung
- - 1. Einschränkbarkeit (P: Verfassungsimmanente Schranke?)
- - 2. Existenz einer Schranke
- - 3. Verfassungsmäßigkeit der Schranke
- - > Stellt das Gesetz die rechtmäßige Konkretisierung/Verwirklichung einer verfassungsimmanenten Schranke dar?
- - - a) Bestimmtheitsgebot
- - - b) Formelle Verfassungsmäßigkeit
- - - c) Materielle Verfassungsmäßigkeit
- - - - aa) Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) gilt nicht
- - - - bb) Praktische Konkordanz
Gegen ein Urteil - Meinungsfreiheit < - > Ehrverletzung §185 StGB
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
- I. Schutzbereich
- II. Eingriff
- III. Rechtfertigung
- - 1. Einschränkbarkeit (Art. 5 II)
- - 2. Existenz der Schranke
- - 3. Verfassungsmäßigkeit der Schranke
- - - a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
- - - b) Materielle Verfassungsmäßigkeit (P: Bestimmtheitsgebot gem. Art. 103 II GG)
- - 4. Verfassungsmäßige Anwendung der Schranke (P: Bei Beleidigungsdelikten müssen alle möglichen Deutungen gewürdigt werden)
Gegen ein Gesetz - Allgemein
A. Zulässigkeit B. Begründetheit - I. Schutzbereich - > Persönlicher und sachlicher Schutzbereich - II. Eingriff - III. Rechtfertigung - - 1. Einschränkbarkeit des Grundrechts - - 2. Existenz einer Schranke - - 3. Verfassungsmäßigkeit der Schranke - - - a) Formelle Verfassungsmäßigkeit - - - b) Materielle Verfassungsmäßigkeit - - - - aa) Einhaltung der allg. Anforderungen aus Art. 19 I, II GG? - - - - bb) Verhältnismäßigkeit des Gesetzes
Gegen ein Urteil - Allgemein
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
- I. Schutzbereich
- > Persönlicher und sachlicher Schutzbereich
- II. Eingriff
- III. Rechtfertigung
- - 1. Einschränkbarkeit des Grundrechts
- - 2. Existenz einer Schranke
- - 3. Verfassungsmäßigkeit der Schranke
- - > Formelle, sowie materielle Verfassungsmäßigkeit
- - 4. Verfassungsmäßige Anwendung der Schranke
Gegen ein Urteil - Art. 5 III 1- Problem Kunstfreiheit Gegen Jugendschutz/elterlichen Erziehungsauftrag
A. Zulässigkeit
B. Begründetheit
- I. Schutzbereich
- > Kunstbegriffe
- > Werk + Wirkbereich
- > Auch Dritte / Institutionen, die der Kunst dienen - Art. 19 III
- II. Eingriff
- III. Rechtfertigung
- - 1. Einschränkbar durch kollidierendes Verfassungsrecht in Form eines Parlamentsgesetzes
- - 2. Bestehen eines Parlamentsgesetzes
- - 3. Verfassungsmäßigkeit der Schranke
- - > Formelle + Materielle Verfassungsmäßigkeit
- - 4. Verfassungsmäßige Anwendung der Schranke in einem Verhältnis der praktischen Konkordanz
Art. 8 - gegen ein staatliches Handeln
I. Schutzbereich
- 1. Persönlicher Schutzbereich
- 2. Sachlicher Schutzbereich
II. Eingriff
III. Rechtfertigung
- 1. Einschränkbarkeit bei Art. 8 II - > VersG
- 2. Verfassungsmäßigkeit des VersG - > verfassungskonforme Auslegung
- 3. Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes