Verfassungsmäßigkeit Eines Gesetzes Flashcards
Prüfungsaufbau Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
1. Gesetzgebungszuständigkeit: Bund oder Land
a) Grundsatz: Art. 70 I, 30 GG
b) die Gesetzgebungskompetenz des Bundes
aa) Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz Art. 73 iVm Art. 71,
105 I GG
bb) Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz Art. 74 I iVm Art. 72 I,
II GG
cc) Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
(1) Bundeskompetenz Kraft Sachzusammenhang
(2) Bundeskompetenz kraft Natur der Sache
(3) Annexkompetenz des Bundes
2. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren Art. 76 ff. GG
a) Gesetzesinitiative, Art. 76
b) Hauptverfahren: Ordnungsgemäßer Beschluss des Bundestags,
Art. 77 I GG
aa) Gesetzesberatungen nach §§78 ff. GO BT
bb) Beschlussfähigkeit des Bundestags, §45 GO BT
cc) Ordnungsgemäßer Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit,
Art. 42 II, 79 II, 121
c) Ordnungsgemäße Mitwirkung des Bundesrats, Art. 77 II, IV, 78
aa) Zuleitung, Art. 77 I 2
bb) Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz
(1) Gesetzgebungsverfahren bei Einspruchsgesetzen
(2) Gesetzgebungsverfahren bei Zustimmungsgesetzen
d) Ausfertigung und Verkündung, Art. 82 I 1 GG
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
1. Kein Verstoß gegen Grundrechte
2. Kein Verstoß gegen Grundsätze des Art. 20 GG
a) Rechtsstaatsprinzip:
aa) Bestimmtheitsgebot
bb) Rückwirkungsverbot
cc) Verhältnismäßigkeit des Gesetzes
b) Demokratie- und Sozialstaatsprinzip
Was besagt der Grundsatz der Art. 70 I, 30 GG?
Die Länder sind zuständig, solange das GG keine Bundeszuständigkeit statuiert
Wo ist die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz geregelt?
Art. 73 iVm Art. 71, 105 I GG
Wo ist die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz geregelt?
Art. 74 I iVm Art. 72 I, II GG
Welche ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenzen des Bundes gibt es ?
- Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang
- Bundeskompetenz kraft Natur der Sache
- Annexkompetenz des Bundes
Wann liegt eine Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhang vor?
Wenn der Bund ein ihm ausdrücklich zugewiesenes Sachgebiet vernünftigerweise nicht sinnvoll regeln kann, ohne gleichzeitig eine ihm nicht zugewiesene Materie mitzuregeln
Wann liegt eine Bundeskompetenz kraft Natur der Sache vor ?
Wenn eine Angelegenheit schon aus sachlogischen Gründen nur vom Bund geregelt werden kann
Was ist die Annexkompetenz des Bundes ?
Der Bund bleibt zwar in seinem Zuständigkeitsbereich, er regelt dabei aber bestimmte Fragenkomplexe, die generell in den Bereich der Landeskompetenzen fallen
Wo ist die Gesetzesinitiative geregelt ?
Art. 76 GG
Wer kann die Gesetzesinitiative ergreifen?
Bundesregierung, Bundesrat, Mitte des Bundestages
Wo ist das Hauptverfahren/der Beschluss durch den Bundestag geregelt?
Art. 77 I GG
Wo stehen die Gesetzesberatungen ?
§§78 ff. GOBT
Wo steht die Beschlussfähigkeit des BTags?
§45 GOBT
Wo ist der ordnungsgemäße Beschluss des BTags mit der erforderlichen Mehrheit geregelt?
Art. 42 II, 79 II, 121 GG
Wo steht die Zuleitung zum Bundesrat?
Art. 77 GG