Bund-Länder-Streit Flashcards
Wo ist der Bund-Länder-Streit geregelt?
Art. 93 I Nr. 3, §13 Nr.7, §§68 ff. BVerfGG
Worum geht es beim Bund-Länder-Streit?
Um verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und einem oder mehreren Ländern
Wo ist die Parteifähigkeit geregelt ?
§68 BVerfGG
Wer ist parteifähig?
- der Bund, vertreten durch die Bundesregierung
- ein Land, vertreten durch die Landesregierung
Wo ist der Antragsgegenstand geregelt?
Art. 93 I Nr. 3 GG, §64 I, 69 BVerfGG
Was ist der Antragsgegenstand?
Eine konkrete und rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung der Gegenpartei (§§69, 64 I BVerfGG)
Was genügt nach Art. 93 I Nr. 3 für einen Bund-Länder-Streit ?
Es genügen Meinungsverschiedenheiten im Bund-Länder-Verhältnis
Wo ist die Antragsbefugnis geregelt ?
Art. 93 I Nr. 3 GG, §64 I, 69 BVerfGG
Was muss der Antragssteller geltend machen ?
Der Antragssteller muss durch die Maßnahme oder Unterlassung geltend machen können in einem seiner durch das GG übertragenen Rechte und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein
Wann muss gem. 84 IV GG zunächst der Bundesrat angerufen werden ?
Wenn es um Streitigkeiten bei der Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder und um Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Bereich (Bundesaufsicht) geht
Wo ist die Form geregelt?
§§23 I, 69, 64 II BVerfGG
Wo ist die Frist geregelt?
§§69, 64 III BVerfGG oder §70 BVerfGG
Wann ist der Antrag begründet?
Der Antrag ist begründet, wenn das angegriffene Verhalten des Antragsgegners den Antragssteller tatsächlich in seinen grundgesetzlichen Rechten verletzt.