Abstrakte Normenkontrolle Flashcards
Prüfungsaufbau Abstrakte Normenkontrolle Art. 93 I Nr. 2 GG, §13 Nr. 6, §§76 ff. BVerfGG
I. Zulässigkeit eines Antrags 1. Antragssteller 2. Antragsgegenstand 3. Antragsgrund/Klarstellungsinteresse 4. Form und Frist II. Begründetheit
Wo ist die Abstrakte Normenkontrolle geregelt?
Art. 93 I Nr. 2 GG, §13 Nr. 6, §§76 ff. BVerfGG
Was wird bei einer Abstr. NK geprüft?
Ob Bundesgesetze mit dem Grundgesetz und ob Landesgesetze mit dem Grundgesetz und sonstigem Bundesrecht vereinbar sind.
Wer kann gem. Art. 93 I Nr. 2 GG, §76 I BVerfGG Antragsteller sein?
- Bundesregierung
- Landesregierung
- ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
- Antragsgegner gibt es nicht
Wobei muss es sich beim Antragsgegenstand handeln ?
Um eine Rechtsvorschrift:
- Bundesrecht jeder Rangstufe
- Landesrecht jeder Rangstufe
Was beinhaltet Bundesrecht jeder Rangstufe?
- Vorschriften des Grundgesetzes (idR Verfassungsändernd)
- formelle Bundesgesetze
- Rechtsverordnungen und Satzungen des Bundes
- Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane (z.B. GOBT)
Was beinhaltet Landesrecht jeder Rangstufe?
- Vorschriften der Landesverfassungen
- Formelle Landesgesetze
- Rechtsverordnungen und Satzungen der Länder
- Geschäftsordnungen der Landesverfassungsorgane
Was wird beim Klarstellungsinteresse/Antragsgrund verlangt?
Ein besonderes objektives Interesse an der Klarstellung der Geltung der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm
Was genügt für das Klarstellungsinteresse?
Wenn ernstzunehmende Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Rechtsnorm bestehen
Wann muss die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit von §76 I 1 BVerfGG entschieden werden?
Wenn ausdrücklich erwähnt ist, dass der Antragssteller Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes hat (also nicht direkt 100% denkt es wäre verfassungswidrig)
Welche Auslegungsmöglichkeiten gibt es bei Art. 76 I Nr. 1 BVerfGG ?
- zulässige Konkretisierung und deshalb verfassungsmäßig und anwendbar
- verfassungskonform auszulegen
- teilnichtig und unanwendbar
Was muss geltend gemacht werden, wenn das Bundesrecht Kontrollgegenstand ist?
Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Was muss geltend gemacht werden wenn Landesrecht Kontrollgegenstand ist ?
Die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz oder sonstigem Bundesrecht
Wo ist die Form der abstrakten NK geregelt ?
§23 I BVerfGG
Welche Fristen bestehen bei der abstrakten NK
Keine