V10 Planung und Konzeption anhand der EnEV Flashcards

1
Q

Definition Klimaschutzplan 2050

A
  • Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele
  • im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris
  • in der Energieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft
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2
Q

Bereiche des Klimaschutzplans

A
  • Energiewirtschaft
  • Gebäudebereich
  • Mobilität
  • Industrie und Wirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Landnutzung Forstwirtschaft
  • Übergreifende Ziele
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3
Q

Definition Klimaschutzprogramm 2030

A
  • Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen
  • um vorgegebene Klimaschutzziele zu erreichen
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4
Q

Stichpunkte Klimaschutzprogramm 2030

A
  • Erstes Klimaschutzgesetz
  • 18.12.2019 in Kraft getreten
  • Einführung von CO2- Bepreisung
  • Fördermaßnahmen für Innovation und Investition
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5
Q

Inhalt Kimaschutzprogramm 2030

A
  • Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. Anhebung der Fördersätze)
  • Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich (Förderung von industrieller Vorfertigung und standardisierter Installation von Anlagentechnik)
  • Erneuerung von Heizanlagen (z.B. „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen)
  • Aufstockung energetische Stadtsanierung
  • Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorbildfunktion Bundesgebäude
  • Weiterentwicklung des energetischen Standards
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6
Q

Abb. Klimaschutzziele Deutschland

A
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7
Q

Abb. Klimaschutzziele Europa

A
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8
Q

Anteil des Gebäudesektors am Endenergieverbrauch in Deutschland

A

= IKT + Beleuchtung + Raumwärme + Warmwasser
= 2% + 3% + 27% + 5%
= 37%

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9
Q

Anteil des Endenergieverbrauchs in Wohngebäuden

A

Heizungswärme 74% + Warmwasser 12% = 86%

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10
Q

Bauzeit der meisten Bestandsbauten

A

1949 - 1978

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11
Q

Ziel der Bundesregierung und Problem

A
  • „nahezu klimaneutraler“ Gebäudebereich bis zum Jahr 2050
  • Jährlich werden nur etwa 1% der bestehenden Gebäude in Deutschland energetisch saniert
  • Fokus liegt auf Wohngebäuden, aber großes Potential zur Energieeinsparung auch in Bestandssanierung von Nichtwohngebäuden
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12
Q

Abb. Hintergrund Gebäudeenergiegesetz

A
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13
Q

Energieeinsparungsgesetz

A

• ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel Energieeinsparungen bei Gebäuden zu realisieren.
• Umsetzung: ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anforderungen an Gebäude festzulegen, u.a.:
- Anforderungen an der Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen
- Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Anlagen und Einrichtungen
- …

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14
Q

Energieeinsparverordnung

A

• Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel den Energiebedarf sowie den CO2 - Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren
• enthält Mindestanforderungen an …
- den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden
- den sommerlichen Wärmeschutz, die Luftdichtheit und den Mindestluftwechsel
- die Ausführung von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasseranlagen
- Nachrüstung und Aufrechterhaltung der energetischen Qualität von Gebäuden
- der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

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15
Q

Erneuerbare - Energien - Wärmegesetz

A

• deutsches Bundesgesetz mit dem Ziel den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen.
• EEWärmeG enthält Mindestanforderungen an
- Energieversorgung durch erneuerbare Energien (für Neubauten; Öffentliche Gebäude)
- Prozentuale Anteile der Erneuerbare Energien (für solare Strahlungsenergie; Biomasse; Geothermie)

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16
Q

Gebäudeenergiegesetz

A

• Zweck:
- Einsparung von Energie in Gebäuden
- Ausbau/Nutzung erneuerbarer Energien
- Festlegung Gebäudestandard
-> Niedrigstenergiegebäude
- Schonung fossiler Ressourcen
- Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten
• Ziel:
- Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050

17
Q

Anforderungen Niedrigstenergiegebäude

A
  • Gesamtenergiebedarf darf einen Höchstwert nicht überschreiten
  • Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz vermeiden
  • Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien
18
Q

Referenzgebäude

A

gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude

19
Q

Anforderungen an Neubau | Wohngebäude

A
  • Jahres-Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung) das 0,75fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
  • Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes
20
Q

Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Wohngebäude

21
Q

Anforderungen Neubau | Nichtwohngebäude

A
  • Jahres - Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung) das 0,75fache des auf die Nettogrundfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
  • mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden
22
Q

Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Nichtwohngebäude

23
Q

Abb. Berechnungsverfahren

24
Q

Anforderungen Bestand | Wohngebäude Änderung

25
Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude | Ändern
26
Anforderungen Bestand | Wohngebäude Erweiterung und Ausbau
27
Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude Erweiterung und Ausbau
28
Primärenergiebedarf
umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird
29
Abb. Primärenergiefaktoren
30
Abb. Primärenergiefaktoren: Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie
31
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird - vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist wird
32
Abb. erneuerbarer Energien nach GeG
33
Energieausweis
- dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes - sollen überschlägigen Vergleich ermöglichen - Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
34
Ziel Energieausweis
- Information über die energetische Qualität eines Gebäudes - Vergleichbarkeit von Gebäuden
35
Energiebedarfsausweis verpflichtend für
- Neubauten - Bestandsgebäude, wenn Sanierungsmaßnahmen (\>10% der Fläche)
36
• Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) verpflichtend für
Bestandsgebäude
37
Zusammenfassung Energiebedarfsausweis
* Rechnerische Größe * Orts-, Klima- und Nutzerunabhängige Größe * Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie und der Endenergiebedarf ausgewiesen * Basiert auf Berechnungsergebnissen * Für jeden Neubau und umfassende Sanierungen im Bestand zu erstellen * Eignet sich für den direkten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden
38
Zusammenfassung Energieverbrauchsausweis
* Wird über einen Zeitraum (bestenfalls mehreren Jahren gemessen) * Durch Klimabereinigung örtliche Unterschiede und jährliche Schwankungen herausgerechnet * Wird in der Regel für bestehende Gebäude ausgestellt * Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch • Wird vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst
39
Abb. Vor-/Nachteile Energiebedarfsausweis / - verbrauchsausweis