V10 Planung und Konzeption anhand der EnEV Flashcards

1
Q

Definition Klimaschutzplan 2050

A
  • Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele
  • im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris
  • in der Energieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft
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2
Q

Bereiche des Klimaschutzplans

A
  • Energiewirtschaft
  • Gebäudebereich
  • Mobilität
  • Industrie und Wirtschaft
  • Landwirtschaft
  • Landnutzung Forstwirtschaft
  • Übergreifende Ziele
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3
Q

Definition Klimaschutzprogramm 2030

A
  • Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen
  • um vorgegebene Klimaschutzziele zu erreichen
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4
Q

Stichpunkte Klimaschutzprogramm 2030

A
  • Erstes Klimaschutzgesetz
  • 18.12.2019 in Kraft getreten
  • Einführung von CO2- Bepreisung
  • Fördermaßnahmen für Innovation und Investition
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5
Q

Inhalt Kimaschutzprogramm 2030

A
  • Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. Anhebung der Fördersätze)
  • Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich (Förderung von industrieller Vorfertigung und standardisierter Installation von Anlagentechnik)
  • Erneuerung von Heizanlagen (z.B. „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen)
  • Aufstockung energetische Stadtsanierung
  • Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vorbildfunktion Bundesgebäude
  • Weiterentwicklung des energetischen Standards
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6
Q

Abb. Klimaschutzziele Deutschland

A
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7
Q

Abb. Klimaschutzziele Europa

A
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8
Q

Anteil des Gebäudesektors am Endenergieverbrauch in Deutschland

A

= IKT + Beleuchtung + Raumwärme + Warmwasser
= 2% + 3% + 27% + 5%
= 37%

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9
Q

Anteil des Endenergieverbrauchs in Wohngebäuden

A

Heizungswärme 74% + Warmwasser 12% = 86%

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10
Q

Bauzeit der meisten Bestandsbauten

A

1949 - 1978

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11
Q

Ziel der Bundesregierung und Problem

A
  • „nahezu klimaneutraler“ Gebäudebereich bis zum Jahr 2050
  • Jährlich werden nur etwa 1% der bestehenden Gebäude in Deutschland energetisch saniert
  • Fokus liegt auf Wohngebäuden, aber großes Potential zur Energieeinsparung auch in Bestandssanierung von Nichtwohngebäuden
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12
Q

Abb. Hintergrund Gebäudeenergiegesetz

A
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13
Q

Energieeinsparungsgesetz

A

• ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel Energieeinsparungen bei Gebäuden zu realisieren.
• Umsetzung: ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anforderungen an Gebäude festzulegen, u.a.:
- Anforderungen an der Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen
- Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Anlagen und Einrichtungen
- …

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14
Q

Energieeinsparverordnung

A

• Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel den Energiebedarf sowie den CO2 - Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren
• enthält Mindestanforderungen an …
- den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden
- den sommerlichen Wärmeschutz, die Luftdichtheit und den Mindestluftwechsel
- die Ausführung von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasseranlagen
- Nachrüstung und Aufrechterhaltung der energetischen Qualität von Gebäuden
- der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

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15
Q

Erneuerbare - Energien - Wärmegesetz

A

• deutsches Bundesgesetz mit dem Ziel den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen.
• EEWärmeG enthält Mindestanforderungen an
- Energieversorgung durch erneuerbare Energien (für Neubauten; Öffentliche Gebäude)
- Prozentuale Anteile der Erneuerbare Energien (für solare Strahlungsenergie; Biomasse; Geothermie)

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16
Q

Gebäudeenergiegesetz

A

• Zweck:
- Einsparung von Energie in Gebäuden
- Ausbau/Nutzung erneuerbarer Energien
- Festlegung Gebäudestandard
-> Niedrigstenergiegebäude
- Schonung fossiler Ressourcen
- Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten
• Ziel:
- Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050

17
Q

Anforderungen Niedrigstenergiegebäude

A
  • Gesamtenergiebedarf darf einen Höchstwert nicht überschreiten
  • Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz vermeiden
  • Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien
18
Q

Referenzgebäude

A

gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude

19
Q

Anforderungen an Neubau | Wohngebäude

A
  • Jahres-Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung) das 0,75fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
  • Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes
20
Q

Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Wohngebäude

A
21
Q

Anforderungen Neubau | Nichtwohngebäude

A
  • Jahres - Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung) das 0,75fache des auf die Nettogrundfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
  • mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden
22
Q

Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Nichtwohngebäude

A
23
Q

Abb. Berechnungsverfahren

A
24
Q

Anforderungen Bestand | Wohngebäude Änderung

A
25
Q

Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude | Ändern

A
26
Q

Anforderungen Bestand | Wohngebäude Erweiterung und Ausbau

A
27
Q

Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude Erweiterung und Ausbau

A
28
Q

Primärenergiebedarf

A

umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird

29
Q

Abb. Primärenergiefaktoren

A
30
Q

Abb. Primärenergiefaktoren: Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie

A
31
Q

Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

A
  • im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird
  • vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist wird
32
Q

Abb. erneuerbarer Energien nach GeG

A
33
Q

Energieausweis

A
  • dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes
  • sollen überschlägigen Vergleich ermöglichen
  • Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
34
Q

Ziel Energieausweis

A
  • Information über die energetische Qualität eines Gebäudes
  • Vergleichbarkeit von Gebäuden
35
Q

Energiebedarfsausweis verpflichtend für

A
  • Neubauten
  • Bestandsgebäude, wenn Sanierungsmaßnahmen (>10% der Fläche)
36
Q

• Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) verpflichtend für

A

Bestandsgebäude

37
Q

Zusammenfassung Energiebedarfsausweis

A
  • Rechnerische Größe
  • Orts-, Klima- und Nutzerunabhängige Größe
  • Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie und der Endenergiebedarf ausgewiesen
  • Basiert auf Berechnungsergebnissen
  • Für jeden Neubau und umfassende Sanierungen im Bestand zu erstellen
  • Eignet sich für den direkten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden
38
Q

Zusammenfassung Energieverbrauchsausweis

A
  • Wird über einen Zeitraum (bestenfalls mehreren Jahren gemessen)
  • Durch Klimabereinigung örtliche Unterschiede und jährliche Schwankungen herausgerechnet
  • Wird in der Regel für bestehende Gebäude ausgestellt
  • Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch • Wird vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst
39
Q

Abb. Vor-/Nachteile Energiebedarfsausweis / - verbrauchsausweis

A