V10 Planung und Konzeption anhand der EnEV Flashcards
Definition Klimaschutzplan 2050
- Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele
- im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris
- in der Energieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft
Bereiche des Klimaschutzplans
- Energiewirtschaft
- Gebäudebereich
- Mobilität
- Industrie und Wirtschaft
- Landwirtschaft
- Landnutzung Forstwirtschaft
- Übergreifende Ziele
Definition Klimaschutzprogramm 2030
- Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen
- um vorgegebene Klimaschutzziele zu erreichen
Stichpunkte Klimaschutzprogramm 2030
- Erstes Klimaschutzgesetz
- 18.12.2019 in Kraft getreten
- Einführung von CO2- Bepreisung
- Fördermaßnahmen für Innovation und Investition
Inhalt Kimaschutzprogramm 2030
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. Anhebung der Fördersätze)
- Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich (Förderung von industrieller Vorfertigung und standardisierter Installation von Anlagentechnik)
- Erneuerung von Heizanlagen (z.B. „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen)
- Aufstockung energetische Stadtsanierung
- Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorbildfunktion Bundesgebäude
- Weiterentwicklung des energetischen Standards
Abb. Klimaschutzziele Deutschland
Abb. Klimaschutzziele Europa
Anteil des Gebäudesektors am Endenergieverbrauch in Deutschland
= IKT + Beleuchtung + Raumwärme + Warmwasser
= 2% + 3% + 27% + 5%
= 37%
Anteil des Endenergieverbrauchs in Wohngebäuden
Heizungswärme 74% + Warmwasser 12% = 86%
Bauzeit der meisten Bestandsbauten
1949 - 1978
Ziel der Bundesregierung und Problem
- „nahezu klimaneutraler“ Gebäudebereich bis zum Jahr 2050
- Jährlich werden nur etwa 1% der bestehenden Gebäude in Deutschland energetisch saniert
- Fokus liegt auf Wohngebäuden, aber großes Potential zur Energieeinsparung auch in Bestandssanierung von Nichtwohngebäuden
Abb. Hintergrund Gebäudeenergiegesetz
Energieeinsparungsgesetz
• ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel Energieeinsparungen bei Gebäuden zu realisieren.
• Umsetzung: ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anforderungen an Gebäude festzulegen, u.a.:
- Anforderungen an der Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen
- Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Anlagen und Einrichtungen
- …
Energieeinsparverordnung
• Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel den Energiebedarf sowie den CO2 - Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren
• enthält Mindestanforderungen an …
- den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden
- den sommerlichen Wärmeschutz, die Luftdichtheit und den Mindestluftwechsel
- die Ausführung von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasseranlagen
- Nachrüstung und Aufrechterhaltung der energetischen Qualität von Gebäuden
- der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Erneuerbare - Energien - Wärmegesetz
• deutsches Bundesgesetz mit dem Ziel den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen.
• EEWärmeG enthält Mindestanforderungen an
- Energieversorgung durch erneuerbare Energien (für Neubauten; Öffentliche Gebäude)
- Prozentuale Anteile der Erneuerbare Energien (für solare Strahlungsenergie; Biomasse; Geothermie)