V10 Planung und Konzeption anhand der EnEV Flashcards
Definition Klimaschutzplan 2050
- Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele
- im Einklang mit dem Übereinkommen von Paris
- in der Energieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft
Bereiche des Klimaschutzplans
- Energiewirtschaft
- Gebäudebereich
- Mobilität
- Industrie und Wirtschaft
- Landwirtschaft
- Landnutzung Forstwirtschaft
- Übergreifende Ziele
Definition Klimaschutzprogramm 2030
- Maßnahmenbündel aus Innovationen, Förderung, gesetzlichen Standards und Anforderungen sowie mit einer Bepreisung von Treibhausgasen
- um vorgegebene Klimaschutzziele zu erreichen
Stichpunkte Klimaschutzprogramm 2030
- Erstes Klimaschutzgesetz
- 18.12.2019 in Kraft getreten
- Einführung von CO2- Bepreisung
- Fördermaßnahmen für Innovation und Investition
Inhalt Kimaschutzprogramm 2030
- Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (z.B. Anhebung der Fördersätze)
- Förderung der seriellen Sanierung im Gebäudebereich (Förderung von industrieller Vorfertigung und standardisierter Installation von Anlagentechnik)
- Erneuerung von Heizanlagen (z.B. „Austauschprämie“ für alte Ölheizungen)
- Aufstockung energetische Stadtsanierung
- Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vorbildfunktion Bundesgebäude
- Weiterentwicklung des energetischen Standards
Abb. Klimaschutzziele Deutschland
Abb. Klimaschutzziele Europa
Anteil des Gebäudesektors am Endenergieverbrauch in Deutschland
= IKT + Beleuchtung + Raumwärme + Warmwasser
= 2% + 3% + 27% + 5%
= 37%

Anteil des Endenergieverbrauchs in Wohngebäuden
Heizungswärme 74% + Warmwasser 12% = 86%
Bauzeit der meisten Bestandsbauten
1949 - 1978
Ziel der Bundesregierung und Problem
- „nahezu klimaneutraler“ Gebäudebereich bis zum Jahr 2050
- Jährlich werden nur etwa 1% der bestehenden Gebäude in Deutschland energetisch saniert
- Fokus liegt auf Wohngebäuden, aber großes Potential zur Energieeinsparung auch in Bestandssanierung von Nichtwohngebäuden
Abb. Hintergrund Gebäudeenergiegesetz
Energieeinsparungsgesetz
• ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel Energieeinsparungen bei Gebäuden zu realisieren.
• Umsetzung: ermächtigt die Bundesregierung durch Rechtsverordnungen Anforderungen an Gebäude festzulegen, u.a.:
- Anforderungen an der Wärmeschutz von Gebäuden und ihren Bauteilen
- Anforderungen an die Beschaffenheit und Ausführung von Anlagen und Einrichtungen
- …
Energieeinsparverordnung
• Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes mit dem Ziel den Energiebedarf sowie den CO2 - Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren
• enthält Mindestanforderungen an …
- den Transmissionswärmeverlust von Gebäuden
- den sommerlichen Wärmeschutz, die Luftdichtheit und den Mindestluftwechsel
- die Ausführung von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasseranlagen
- Nachrüstung und Aufrechterhaltung der energetischen Qualität von Gebäuden
- der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Erneuerbare - Energien - Wärmegesetz
• deutsches Bundesgesetz mit dem Ziel den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen.
• EEWärmeG enthält Mindestanforderungen an
- Energieversorgung durch erneuerbare Energien (für Neubauten; Öffentliche Gebäude)
- Prozentuale Anteile der Erneuerbare Energien (für solare Strahlungsenergie; Biomasse; Geothermie)
Gebäudeenergiegesetz
• Zweck:
- Einsparung von Energie in Gebäuden
- Ausbau/Nutzung erneuerbarer Energien
- Festlegung Gebäudestandard
-> Niedrigstenergiegebäude
- Schonung fossiler Ressourcen
- Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten
• Ziel:
- Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050
Anforderungen Niedrigstenergiegebäude
- Gesamtenergiebedarf darf einen Höchstwert nicht überschreiten
- Energieverluste beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz vermeiden
- Wärme- und Kälteenergiebedarf zumindest anteilig durch die Nutzung erneuerbarer Energien
Referenzgebäude
gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu errichtende Gebäude
Anforderungen an Neubau | Wohngebäude
- Jahres-Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung) das 0,75fache des auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
- Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes
Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Wohngebäude
Anforderungen Neubau | Nichtwohngebäude
- Jahres - Primärenergiebedarf (für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung) das 0,75fache des auf die Nettogrundfläche bezogenen Wertes des Jahres-Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes
- mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche der Anlage 3 nicht überschritten werden
Vorgehen Referenzgebäudeverfahren Neubau | Nichtwohngebäude
Abb. Berechnungsverfahren
Anforderungen Bestand | Wohngebäude Änderung
Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude | Ändern

Anforderungen Bestand | Wohngebäude Erweiterung und Ausbau
Anforderungen Bestand | Nichtwohngebäude Erweiterung und Ausbau
Primärenergiebedarf
umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird
Abb. Primärenergiefaktoren
Abb. Primärenergiefaktoren: Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zu abgegebener Endenergie
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien
- im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt wird
- vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist wird
Abb. erneuerbarer Energien nach GeG
Energieausweis
- dienen ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes
- sollen überschlägigen Vergleich ermöglichen
- Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
Ziel Energieausweis
- Information über die energetische Qualität eines Gebäudes
- Vergleichbarkeit von Gebäuden
Energiebedarfsausweis verpflichtend für
- Neubauten
- Bestandsgebäude, wenn Sanierungsmaßnahmen (>10% der Fläche)
• Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) verpflichtend für
Bestandsgebäude
Zusammenfassung Energiebedarfsausweis
- Rechnerische Größe
- Orts-, Klima- und Nutzerunabhängige Größe
- Bedarf an nicht erneuerbarer Primärenergie und der Endenergiebedarf ausgewiesen
- Basiert auf Berechnungsergebnissen
- Für jeden Neubau und umfassende Sanierungen im Bestand zu erstellen
- Eignet sich für den direkten Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden
Zusammenfassung Energieverbrauchsausweis
- Wird über einen Zeitraum (bestenfalls mehreren Jahren gemessen)
- Durch Klimabereinigung örtliche Unterschiede und jährliche Schwankungen herausgerechnet
- Wird in der Regel für bestehende Gebäude ausgestellt
- Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch • Wird vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst
Abb. Vor-/Nachteile Energiebedarfsausweis / - verbrauchsausweis