Unternehmensformen Flashcards

1
Q

Gesellschaftsrecht

A

Beeinhaltet:

HGB
BGB
Aktiengesetz
GmbH Gesetz
Genossenschaftsgesetz
Partnerschaftsgesetz
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2
Q

Wahl der Rechtsform

A

Zahl der Gesellschafter
Rechtsfähigkeit als juristische Person
Wahl der Rechtsform als strategische Entscheidung und Herausforderung
Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte

Haftung/Risiko
Leitungsbefugnis
Gewinn- und Verlustbeteiligung
Finanzierungsmöglichkeiten (EK,FK)
Flexibilität bei Beteiligungen
Steuerbelastung
Jahresabschluss
Auswengungen
Rechtliche Restriktionen
Persönliche Faktoren

Ergo: Optimale Rechtsform existiert nicht

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3
Q

Einzelunternehmung

A

Privatrechtliche Unternehmensform
Kaufmann betreibt Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich
Haftung durch Privatvermögen allein und unbeschränkt
Firma mit eingetragener Kaufmann
Alleinige Entscheidungsbefugnis, kann Vertreter bestellen
Finanzierung durch eigenes Kapital oder durch stille Gesellschafter
Besteuerung nicht vorgesehen, außer bei Gewinnentnahme
Keine Publizitätspflicht

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4
Q

Ich- AG

A

Durch Existenzgründerzuschuss wird Selbstständigkeit gefördert
Gewährt, wenn Ersatzleistungen bezogen wurden
Einkommen nach Gründung <25000€
Offizielle Stellungnahme liegt vor
Bezugsdauer 3 Jahre von 600 bis 240€/Jahr

OHGAb 2006 durch Gründungszuschuss abgelöst, sofern 150Tage Anspruch auf ALG I besteht
Höhe individuell festgelegt und nach Phasen gegliedert. Phase 1: 6 Monate ALG I plus 300€. Phase 2: Neun Monate nur noch 300€.
Alternative Einstiegsgeld: Tätigkeit >450€ aus Arbeitslosigkeit heraus oder hauptberuflich selbstständige Tätigkeit. Grundbedarf auf Höhe des Regelbedarfs für 24 Monate.

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5
Q

OHG

A

Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern (natürlich oder juristisch).
Firma mit OHG im Namen, jedoch nicht alleine rechtsfähig.
Geschäftsführung sind Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt (mit Privatvermögen), gesamtschuldnerisch, rück- und abgangsbezogen (bis 5 Jahre nach Ausscheiden).
Gewinn- und Verlustbeteiligung beliebig zu regeln; grundsätzlich:
Anteile mit 4% Zinsen, Rest nach Köpfen, 4% der Kapitaleinlage können entnommen werden. Verluste nach Köpfen.

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6
Q

KG

A

Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern: Komplementär mit Vollhaftung und Kommanditist als Teilhafter (juristisch, natürlich oder andere Personengesellschaften).
Firma mit KG im Namen im HR
Geschäftsführung nur bei Komplementär, Einfluss der Kommanditisten vertraglich geregelt.
Gewinn und Verlust wie bei OHG: 4% der Anteile, Restgewinn vertraglich geregelt. Verlust für Kommanditist nur in Höhe der Einlage.

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7
Q

Stille Gesellschaft

A

Beteiligung einer Person (Innengesellschafter) am Handelsgewerbe einer anderen Person (Außengesellschafter). Beteiligung am Gewinn, Beteiligung am Verlust kann ausgeschlossen werden.
Reine Innengesellschaft durch formfreien Vertrag gegründet, ohne Eintragung im HR. Für Dritte daher nicht ersichtlich, wie Gesellschaft aufgestellt ist.
Haftung nur mit Einlage, keine Mitspracherechte.
Kapitalbeschaffung für fast alle Rechtsformen so möglich.

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8
Q

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

A

Grundform aller Personengesellschaften. Gründung zur Verfolgung einer gemeinsamen Aufgabe in bestimmten Zeitraum von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlich, juristisch). Keine Firma nötig, Gründung formlos, keine Eintragung ins HR.
Haftung gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter inklusive Privatvermögen. Ausschluss durch GbRmbH möglich.
Geschäftsführung durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich. Grundsätzlich Gewinnbeteiligung ungeachtet der Kapitalbeteiligung für alle gleich, vertragliche Regelung möglich.

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9
Q

Partnergesellschaft

A

Gesellschaftsform für Freiberufler (Freiberufler- OHG). Kein Handelsgewerbe, daher nicht an HGB gebunden.
Gründung durch Partnerschaftsvertrag und Eintragung ins Partnerschaftsregister.
Stammkapital nicht nötig.
Rechtsgrundlage ist Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
Name mit mindestens einem der Partner und Zusatz “Partner” und Berufsbezeichnung.
Haftung mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen. Beschränkung bei beruflichen Feldern, Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.

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10
Q

GmbH

A

Kapitalgesellschaft für jeden gesetzlich zulässigen Zweck.
Gründung durch eine oder mehrere Personen mit notariellem Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins HR.
Firma muss GmbH beinhalten.
Stammkapital mindestens 25000€, 25% Einzahlung auf Einlage erforderlich. Anteil unterschiedlich hoch, jedoch mindestens 100€.
Falls Stammkapital unter 25000€ Unternehmergesellschaft ab 1€ möglich.
Kosten: Notar, HR, Jahresabschluss und Veröffentlichung, Buchführung und Organisation.
Bei UG jedes Jahr 25% des Gewinns als Rücklage.
Juristische Person, repräsentiert durch Geschäftsführer, Aufsichtsrat (500-2000 MA), Gesellschafterversammlung und ggf. Beirat.
Anteile grundsätzlich frei veräußerlich mit notarieller Eintragung.

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11
Q

gGmbH

A

Wie GmbH nur mit gemeinnütziger Zielsetzung. Stammkapital ebenfalls 25000€.
Zwei Organe Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Stimmanteile je nach Stammeinlage.
Gründung durch notariellen Gesellschaftsvertrag.
Gemeinnützig mit drei Anforderungen: selbstlos, ausschließlich satzungsgemäße Zwecke, unmittelbar (selbst verwirklichen, ggf. mit Hilfspersonen).

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12
Q

Einmann- GmbH

A

Gründung durch eine natürliche oder juristische Person ohne Gesellschaftsvertrag, nur mit notarieller Beglaubigung.
Haftung nur mit 25000€ Stammkapital.

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13
Q

Limited

A

Limited Company mit unterschiedlicher Ausprägung
Limited by shares - Anteile nur privat zu handeln, bei kleinen und mittleren Unternehmen. Vergleichbar GmbH
Limited by guarantee - Ohne Stammkapital zu gründen, lediglich Garantie der Unternehmer im Falle einer Insolvenz.
Private Unlimited Company - Unbeschränkte Haftung, Anteile können ausgegeben werden.
Private Limited Company - Anteile werden öffentlich gehandelt (Börse), vergleichbar AG bei großen Unternehmen.

Keine Anforderungen an das Kapital, Gründung mit 1 Pfund möglich durch certificate of incorporation. Director, Company Secretary nötig. Auditors zur Wirtschaftsprüfung. Aufnahme Gesellschafter unproblematisch.
PLC mit 50000 Pfund Stammkapital.
Namensgebung frei möglich.
14000€ in England steuerfrei.

CAVE: Noch wenig vertrauenswürdig in Deutschland wegen niedrigem Kapital, Unerfahrenheit? Laufende Kosten u.U. höher, da kompletter Abschluss in Englisch und höhere Steuerberatungskosten.

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14
Q

AG

A

Kapitalgesellschaft und immer Handelsunternehmen
Gründung mit notariellem Gesellschaftsvertrag und Eintrag ins Handelsregister.
Grundkapital 50000€, davon mindestens 25% bei Gründung einbezahlt
Firma mit Zusatz AG
Organe sind Vorstand (Wahl durch Aufsichtsrat für 5 Jahre), Aufsichtsrat (durch Hauptversammlung für 4 Jahre gewählt mit 3-21 Mitgliedern) und Hauptversammlung.
Vorstand handelt autark
Aufsichtsrat erhält alle 3 Monate Bericht des Vorstandes und wird teilweise von den AN gewählt
Hauptversammlung entscheidet über Bilanzgewinn, Entlastung Vorstand, Satzungsänderungen, Kapitaländerungen und Auflösung. Stimmanteil je nach Aktienmehrheit.
Haftung ausschließlich mit Gesellschaftsvermögen.
Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Kapitalanteilen.
Besteuerung bei AG selbst durch Körperschafts- und Gewerbesteuer. Aktionäre mit Abgeltungssteuer.
Vorteile:
Beschränkte Haftung
Guter Zugang zu EK (Börse)
Hohe Kreditwürdigkeit
Trennung Eigentümer und Management

Nachteile:
Strenge und komplizierte Gründung
Besetzung der AN im AR

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15
Q

Aktien

A

Anteile an AG, Unterscheidung nach:

Rechtsform:
Inhaberaktien haben anonymen Eigentümer und werden gegen Geld übertragen
Namensaktien werden auf den Eigentümer ausgestellt, Übertragungen werden gemeldet und vermerkt
Vinkulierte Aktien sind Namensaktien, die nur mit Zustimmung der AG übertragen werden können. Gewählt wird sie bei finanzkräftigen Aktionären oder bei Zusatzleistungen.

Umfang der Rechte:
Stammaktien besitzen grundsätzlich die gleichen Rechte
Vorzugsaktien sind Aktien mit bestimmten Vorrechten, die jedoch meist andere Beschränkungen aufweisen (z.B. Stimmrechte)

Nacht Beteiligung am Grundkapital:
Nennwertaktie mit fester Summe
Quotienaktie auf prozentualen Anteil am Grundkapital

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16
Q

SE

A

Kapitalgesellschaft als juristische Person mit Grundkapital in Aktien. Europaweite Gültigkeit sorgt für Vereinfachung der Strukturen.
Gründung durch:
Verschmelzung von AGs
Holding SE aus AGs/GmbHs
Tochter SE aus AGs/GmbHs
Tochter SE aus SE
Umwandlung aus SE
Gründungskapital 120000. Sitz in europäischem Staat mit Hauptverwaltung dort.
Hauptversammlung als wichtigstes Organ mit Entscheidung über:
Monoistisches System mit zentralem Leitungsorgan, das für 6 Jahre von HV gewählt wird
Dualistisches System mit Vorstand und Aufsichtsrat, ebenfalls für 6 Jahre von HV gewählt
Mitbestimmung durch Aktienanteile und besonderes Verhandlungsorgan, das Beteiligung der AN festlegt.

17
Q

KGaA

A

Mischform aus KG und AG.
Kommanditaktionäre halten Aktien, Komplementäre haften persönlich.
Gründung durch mindestens eine Person mit notarieller Beurkundung. Grundkapital 50000€ durch Aktionäre, Komplementäre können sich außerhalb des GK beteiligen.
Firma mit KGaA im Namen
Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Vorstand durch Komplementäre besetzt, keine Wahl durch HV
AR vertritt Aktionäre, die wiederum in der HV vertreten sind. Beschlüsse der HV müssen durch Komplementäre genehmigt werden.
Gewinn und Verlustbeteiligung vertraglich geregelt.
Scheidet Komplementär aus, ist KGaA aufgelöst. Nachfolge vertraglich geregelt und individuell bestimmbar.
Vorteile:
Doppelbestellung Komplementär und Aktionär
Starke Stellung Komplementär
Kreditwürdigkeit

18
Q

GmbH & Co KG

A

Sonderform der KG und dadurch Personengesellschaft.
KG mit GmbH als Komplementär.
Haftung aller Gesellschafter nur mit Einlagen, GmbH als Komplementär haftet unbegrenzt mit Gesellschaftsvermögen. Steuerliche Behandlung wie Personengesellschaft.
Im engeren Sinne: Gesellschafter der GmbH und Kommanditisten sind die selben Personen
Im weiteren Sinne: Gesellschafter der GmbH und Kommanditisten sind unterschiedliche Personen.
Geschäftsführung bei Komplementär-GmbH.

19
Q

AG & Co KG

A

Sonderform der KG und dadurch Personengesellschaft.
KG mit AG als Komplementär.
Haftung nur mit Gesellschaftskapital, dieses ist in Aktien aufgeteilt.
Steuerliche Vorteile oft entscheidend.

20
Q

Doppelgesellschaft

A

Zwei eigenständige Gesellschaften zur Erreichung wirtschaftlicher Ziele.
Primär bei Gründung so festgelegt oder später durch Betriebsaufspaltung entstanden.
Konstellation 1: Besitzpersonengesellschaft und Betriebskapitalgesellschaft
Konstellation 2: Produktionspersonengesellschaft und Vertriebskapitalgesellschaft

1: Risikoreiche Geschäftsteile in Kapitalgesellschaft, Anlagevermögen in Personengesellschaft. Geschäftsführerproblem gelöst, indem Betrieb von externem Experten geleitet wird.
2: Vertriebsrisiken sind von Haftung ausgeschlossen.

Internationale Steuerverlagerung möglich durch unterschiedlichen Sitz der beiden Gesellschaften.

21
Q

Stiftung des Privatrechts

A

Vermögen wird durch Stifter bestimmten Zweck verwendet.
Selbstständige Stiftung durch Stiftungsgeschäft gegründet, staatlich genehmigt und beaufsichtigt. Vorstand muss gebildet werden.
Unselbstständige Stiftung wird durch Treuhänder verwaltet.

22
Q

Eingetragene Genossenschaft (e.G.)

A

Eigene Rechtspersönlichkeit
Förderung des Erwerbs/der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Alle Mitglieder gleichberechtigt, ungeachtet ihres Kapitals.
Gründung durch mindestens 7 Personen durch Statut. Eintragung in Genossenschaftsregister.
Beteiligung über Geschäftsanteil, der für alle gleich ist, Einzelner kann aber mehrere Anteile übernehmen. Tatsächliche Beteiligung eines Genossen ist Geschäftsguthaben.
Organe: Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. GV wählt beide. Jeder Genosse hat eine Stimme.
Haftung mit Genossenschaftsvermögen. Im Konkursfall ist geregelt, ob keine, beschränkte oder unbeschränkte Haftung eintritt. Gewinn- und Verlustbeteiligung erfolgt nach Geschäftsanteilen.

23
Q

Verein

A

Rechtsfähig oder nicht- rechtsfähig, zum wirtschaftlichen oder ideellen Zweck.
Wirtschaftliche Vereine bei Landesbehörde beantragt, ideelle Vereine beim Vereinsregister eingetragen, mindestens 7 volljährige Gründungsmitglieder.
Haftung durch Vereinsvermögen, Auflösung durch 3/4 Mehrheit.

24
Q

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

A

Rechtsfähiger Verein, basiert auf Genossenschaftsgedanken. Verein versichert seine Mitglieder. Versicherungsnehmer entrichten Beiträge, entweder Vorausbeiträge oder nachträgliche Umlagen, Anpassung der Beiträge an Bedarf möglich.
Organe Vorstand, Aufsichtsrat und oberste Vertretung. OV als Versammlung der Mitglieder. Praktisch wird Mitglieder- Vertreter- Versammlung abgehalten, bei der die Mitglieder Vertreter entsenden. Beim Ausscheiden können durch Kooptation neue Vertreter hinzugewählt werden.

25
Q

Öffentliche Betriebe

A

Unterscheidung in Kommunale und Staatsbetriebe. Daher in öffentlichem Besitz oder unter maßgeblicher Beteiligung.
Rechtsformen: Öffentlich- rechtliche Betriebe oder privatrechtliche Formen.
Eigengesellschaft: Gebiet ist alleine an Kapitalgesellschaft beteiligt.
Gemischt öffentliche Gesellschaft: verschiedene Gebiete beteiligt
Gemeinwirtschaftlicher Betrieb: Öffentliche und private Geldgeber

26
Q

Öffentliche Erwerbsbetriebe

A

Maximales Gewinnstreben, soll Beitrag zum Haushalt des Trägers liefern. Z.B. Werke oder Verkehrsbetriebe.

27
Q

Öffentliche Betriebe mit mäßigem Gewinnstreben

A

Sollen kostendeckend Arbeiten, meist mit Monopolstellung (Versorgungsbetriebe). Deckung des Kollektivbedarfs sonst nicht möglich oder zu höheren Preisen.

28
Q

Öffentliche Zuschussbetriebe

A

Preispolitik nach sozialen Erwägungen, decken den Kollektivbedarf. Kostendeckung zweitrangig.

29
Q

Öffentliche Betriebe ohne Rechtspersönlichkeit

A

Regiebetrieb/Bruttobetrieb/Verwaltungsbetrieb: Durch Haushalt des Trägers finanziert, keine eigenen Organe, Leitung durch Beamte. Z.B. Theater, Werke.
Eigenbetriebe/Nettobetriebe: Eher an wirtschaftlicher Betriebsführung orientiert. Nur über Gewinn oder Verlust an Träger gebunden.

30
Q

Öffentliche Betriebe mit Rechtspersönlichkeit

A

Körperschaft des öffentlichen Rechts: Verband zur Erfüllung staatlicher Zwecke, juristische Person. Gebiets-, Personal- und Verbandskörperschaften.

Anstalt des öffentlichen Rechts: Juristische Person von Rechtswegen. Verwaltungsvermögen und -bediensteten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Bibliotheken, Schulen). Keine Mitglieder, besitzt Anstaltsordnung.

31
Q

Selbstständige Kommunalunternehmen

A

Anstalt des öffentlichen Rechts, die Regiebetriebe in Kommunalunternehmen umwandelt.
Satzung regelt Rechtsverhältnisse. Leitung durch Vorstand, Beratung durch Verwaltungsrat.
Beteiligung an anderen Unternehmen ist so möglich, Gemeinde als Haftungsträger.
Jahresabschluss und Lagebericht muss erstellt werden.

32
Q

Unternehmensformen - Übersicht

A

Privatrechtlich:

  • Einzelunternehmung
  • Personengesellschaften
    • OHG
    • KG
    • Stille Gesellschaft
    • GbR
    • Partnergesellschaft
  • Kapitalgesellschaften
    • GmbH
    • Limited
    • AG
    • SE
  • Mischformen
    • KGaA
    • GmbH & Co KG
    • AG & Co KG
    • Doppelgesellschaft
  • Sonstige
    • Stiftung des Privatrechts
    • e.G.
    • Verein
    • VVaG

Öffentliche Betriebe:

  • Ohne Rechtspersönlichkeit
    • Regiebetrieb
    • Eigenbetrieb
  • Mit Rechtspersönlichkeit
    • Körperschaft des öffentlichen Rechts
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
    • Stiftung des öffentlichen Rechts