Unternehmensformen Flashcards
Gesellschaftsrecht
Beeinhaltet:
HGB BGB Aktiengesetz GmbH Gesetz Genossenschaftsgesetz Partnerschaftsgesetz
Wahl der Rechtsform
Zahl der Gesellschafter
Rechtsfähigkeit als juristische Person
Wahl der Rechtsform als strategische Entscheidung und Herausforderung
Wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Aspekte
Haftung/Risiko Leitungsbefugnis Gewinn- und Verlustbeteiligung Finanzierungsmöglichkeiten (EK,FK) Flexibilität bei Beteiligungen Steuerbelastung Jahresabschluss Auswengungen Rechtliche Restriktionen Persönliche Faktoren
Ergo: Optimale Rechtsform existiert nicht
Einzelunternehmung
Privatrechtliche Unternehmensform
Kaufmann betreibt Betrieb selbstständig und eigenverantwortlich
Haftung durch Privatvermögen allein und unbeschränkt
Firma mit eingetragener Kaufmann
Alleinige Entscheidungsbefugnis, kann Vertreter bestellen
Finanzierung durch eigenes Kapital oder durch stille Gesellschafter
Besteuerung nicht vorgesehen, außer bei Gewinnentnahme
Keine Publizitätspflicht
Ich- AG
Durch Existenzgründerzuschuss wird Selbstständigkeit gefördert
Gewährt, wenn Ersatzleistungen bezogen wurden
Einkommen nach Gründung <25000€
Offizielle Stellungnahme liegt vor
Bezugsdauer 3 Jahre von 600 bis 240€/Jahr
OHGAb 2006 durch Gründungszuschuss abgelöst, sofern 150Tage Anspruch auf ALG I besteht
Höhe individuell festgelegt und nach Phasen gegliedert. Phase 1: 6 Monate ALG I plus 300€. Phase 2: Neun Monate nur noch 300€.
Alternative Einstiegsgeld: Tätigkeit >450€ aus Arbeitslosigkeit heraus oder hauptberuflich selbstständige Tätigkeit. Grundbedarf auf Höhe des Regelbedarfs für 24 Monate.
OHG
Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern (natürlich oder juristisch).
Firma mit OHG im Namen, jedoch nicht alleine rechtsfähig.
Geschäftsführung sind Gesellschafter haften unmittelbar, unbeschränkt (mit Privatvermögen), gesamtschuldnerisch, rück- und abgangsbezogen (bis 5 Jahre nach Ausscheiden).
Gewinn- und Verlustbeteiligung beliebig zu regeln; grundsätzlich:
Anteile mit 4% Zinsen, Rest nach Köpfen, 4% der Kapitaleinlage können entnommen werden. Verluste nach Köpfen.
KG
Personengesellschaft mit mindestens zwei Gesellschaftern: Komplementär mit Vollhaftung und Kommanditist als Teilhafter (juristisch, natürlich oder andere Personengesellschaften).
Firma mit KG im Namen im HR
Geschäftsführung nur bei Komplementär, Einfluss der Kommanditisten vertraglich geregelt.
Gewinn und Verlust wie bei OHG: 4% der Anteile, Restgewinn vertraglich geregelt. Verlust für Kommanditist nur in Höhe der Einlage.
Stille Gesellschaft
Beteiligung einer Person (Innengesellschafter) am Handelsgewerbe einer anderen Person (Außengesellschafter). Beteiligung am Gewinn, Beteiligung am Verlust kann ausgeschlossen werden.
Reine Innengesellschaft durch formfreien Vertrag gegründet, ohne Eintragung im HR. Für Dritte daher nicht ersichtlich, wie Gesellschaft aufgestellt ist.
Haftung nur mit Einlage, keine Mitspracherechte.
Kapitalbeschaffung für fast alle Rechtsformen so möglich.
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Grundform aller Personengesellschaften. Gründung zur Verfolgung einer gemeinsamen Aufgabe in bestimmten Zeitraum von mindestens zwei Gesellschaftern (natürlich, juristisch). Keine Firma nötig, Gründung formlos, keine Eintragung ins HR.
Haftung gemeinschaftlich durch alle Gesellschafter inklusive Privatvermögen. Ausschluss durch GbRmbH möglich.
Geschäftsführung durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich. Grundsätzlich Gewinnbeteiligung ungeachtet der Kapitalbeteiligung für alle gleich, vertragliche Regelung möglich.
Partnergesellschaft
Gesellschaftsform für Freiberufler (Freiberufler- OHG). Kein Handelsgewerbe, daher nicht an HGB gebunden.
Gründung durch Partnerschaftsvertrag und Eintragung ins Partnerschaftsregister.
Stammkapital nicht nötig.
Rechtsgrundlage ist Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
Name mit mindestens einem der Partner und Zusatz “Partner” und Berufsbezeichnung.
Haftung mit Gesellschaftsvermögen und Privatvermögen. Beschränkung bei beruflichen Feldern, Haftpflichtversicherung ist abzuschließen.
GmbH
Kapitalgesellschaft für jeden gesetzlich zulässigen Zweck.
Gründung durch eine oder mehrere Personen mit notariellem Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins HR.
Firma muss GmbH beinhalten.
Stammkapital mindestens 25000€, 25% Einzahlung auf Einlage erforderlich. Anteil unterschiedlich hoch, jedoch mindestens 100€.
Falls Stammkapital unter 25000€ Unternehmergesellschaft ab 1€ möglich.
Kosten: Notar, HR, Jahresabschluss und Veröffentlichung, Buchführung und Organisation.
Bei UG jedes Jahr 25% des Gewinns als Rücklage.
Juristische Person, repräsentiert durch Geschäftsführer, Aufsichtsrat (500-2000 MA), Gesellschafterversammlung und ggf. Beirat.
Anteile grundsätzlich frei veräußerlich mit notarieller Eintragung.
gGmbH
Wie GmbH nur mit gemeinnütziger Zielsetzung. Stammkapital ebenfalls 25000€.
Zwei Organe Geschäftsführer und Gesellschafterversammlung. Stimmanteile je nach Stammeinlage.
Gründung durch notariellen Gesellschaftsvertrag.
Gemeinnützig mit drei Anforderungen: selbstlos, ausschließlich satzungsgemäße Zwecke, unmittelbar (selbst verwirklichen, ggf. mit Hilfspersonen).
Einmann- GmbH
Gründung durch eine natürliche oder juristische Person ohne Gesellschaftsvertrag, nur mit notarieller Beglaubigung.
Haftung nur mit 25000€ Stammkapital.
Limited
Limited Company mit unterschiedlicher Ausprägung
Limited by shares - Anteile nur privat zu handeln, bei kleinen und mittleren Unternehmen. Vergleichbar GmbH
Limited by guarantee - Ohne Stammkapital zu gründen, lediglich Garantie der Unternehmer im Falle einer Insolvenz.
Private Unlimited Company - Unbeschränkte Haftung, Anteile können ausgegeben werden.
Private Limited Company - Anteile werden öffentlich gehandelt (Börse), vergleichbar AG bei großen Unternehmen.
Keine Anforderungen an das Kapital, Gründung mit 1 Pfund möglich durch certificate of incorporation. Director, Company Secretary nötig. Auditors zur Wirtschaftsprüfung. Aufnahme Gesellschafter unproblematisch.
PLC mit 50000 Pfund Stammkapital.
Namensgebung frei möglich.
14000€ in England steuerfrei.
CAVE: Noch wenig vertrauenswürdig in Deutschland wegen niedrigem Kapital, Unerfahrenheit? Laufende Kosten u.U. höher, da kompletter Abschluss in Englisch und höhere Steuerberatungskosten.
AG
Kapitalgesellschaft und immer Handelsunternehmen
Gründung mit notariellem Gesellschaftsvertrag und Eintrag ins Handelsregister.
Grundkapital 50000€, davon mindestens 25% bei Gründung einbezahlt
Firma mit Zusatz AG
Organe sind Vorstand (Wahl durch Aufsichtsrat für 5 Jahre), Aufsichtsrat (durch Hauptversammlung für 4 Jahre gewählt mit 3-21 Mitgliedern) und Hauptversammlung.
Vorstand handelt autark
Aufsichtsrat erhält alle 3 Monate Bericht des Vorstandes und wird teilweise von den AN gewählt
Hauptversammlung entscheidet über Bilanzgewinn, Entlastung Vorstand, Satzungsänderungen, Kapitaländerungen und Auflösung. Stimmanteil je nach Aktienmehrheit.
Haftung ausschließlich mit Gesellschaftsvermögen.
Gewinn- und Verlustbeteiligung nach Kapitalanteilen.
Besteuerung bei AG selbst durch Körperschafts- und Gewerbesteuer. Aktionäre mit Abgeltungssteuer.
Vorteile:
Beschränkte Haftung
Guter Zugang zu EK (Börse)
Hohe Kreditwürdigkeit
Trennung Eigentümer und Management
Nachteile:
Strenge und komplizierte Gründung
Besetzung der AN im AR
Aktien
Anteile an AG, Unterscheidung nach:
Rechtsform:
Inhaberaktien haben anonymen Eigentümer und werden gegen Geld übertragen
Namensaktien werden auf den Eigentümer ausgestellt, Übertragungen werden gemeldet und vermerkt
Vinkulierte Aktien sind Namensaktien, die nur mit Zustimmung der AG übertragen werden können. Gewählt wird sie bei finanzkräftigen Aktionären oder bei Zusatzleistungen.
Umfang der Rechte:
Stammaktien besitzen grundsätzlich die gleichen Rechte
Vorzugsaktien sind Aktien mit bestimmten Vorrechten, die jedoch meist andere Beschränkungen aufweisen (z.B. Stimmrechte)
Nacht Beteiligung am Grundkapital:
Nennwertaktie mit fester Summe
Quotienaktie auf prozentualen Anteil am Grundkapital