Text 25 - PKV Flashcards

1
Q

Wettbewerbssituation

A
  • PKVs in Verband der privaten KV organisiert
  • Rechtsformen: VVaG, AG, Krankenversorgung Bundesbahn, Postbeamtenkasse
  • Marktform: Teiloligopol
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2
Q

Versicherte PKV

A
  • Versicherungspflicht seit 2009 auch für PKV
  • Kontrahierungszwang nur für Basistarif
  • > mindestens Kosten ambulante und stationäre Behandlung eingeschlossen, Selbstbehalt maximal 5000€
  • Ausnahmen: GKV- Versicherte, Beihilfe, Sozialhilfeempfänger, Asylbewerber
  • Bruttogehalt unter VPG -> GKV, Zusatzversicherungen jedoch möglich
  • 3-Jahres- Frist 2010 für Wechsel in PKV abgeschafft –> einmaliges Überschreiten der VPG ausreichend.
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3
Q

Basistarif PKV

A
  • orientiert sich am gesetzlichen Höchstbeitrag, ist bei allen Anbietern gleich und ähnelt dem Leistungsspektrum der GKV
  • Kontrahierungszwang für:
    • Ende 2008 freiwilliges Mitglied GKV
    • in Deutschland Wohnhafte ohne GKV- Pflichtversicherung
    • Beihilfeberechtigte
    • PKV- Versicherte mit Vertragsabschluss nach 01.01.09
  • Änderungen im GKV- Katalog auch unmittelbar für Basistarif relevant
  • Wechsel für bereits Versicherte innerhalb von 6 Monaten nach 01.01.09, sonst nur noch Basistarif eigene Versicherung und <55a oder Zahlung Prämie nicht mehr möglich.
  • Mitnahme Altersrückstellungen bis Höhe des Basistarifes möglich.
  • Aufnahme von Neugeborenen regelhaft, wenn Elternteil in PKV versichert ist
  • Beitrag darf Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten
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4
Q

Vertragsfreiheit vs. Kontrahierungszwang

A
  • Leistungskatalog in AVB niedergelegt in 3 Teilen:
    1. Musterbedingungen: Standardklauseln und Bedingungen
    2. Tarifbedingungen: Ergänzung zu Musterbedingungen, bei jeder PKV unterschiedlich
    3. Tarif: Leistungen der entsprechenden Deckungsvariante und Versicherungsprämie
  • Kontrahierungszwang im Basistarif, außer bei arglistiger Täuschung, widerrechtlicher Drohung oder Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht
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5
Q

Versicherungsarten

A
  1. Krankheitskostenvollversicherung:
    - optimaler Schutz für gesamtes Krankheitsrisiko. Substitutive Krankenversicherung, da sie GKV in mindestens gleichem Umfang ersetzt -> KKVV, Krankentagegeldversicherung und Pflegepflichtversicherung
    - Vorschriften:
    • Ausschluss außerordentliches Kündigungsrecht
    • Prämienkalkulation
    • Altersrückstellungen
    • Recht auf Tarifwechsel
    • Mitnahme Altersrückstellungen
  2. Zusatzversicherungen:
    - Absicherung einzelner Risiken, wenn man nicht vollständig in PKV versichert ist
    - v.a. bei stationären Heilbehandlungen: Wahlleistungstarif (Chefarzt, Einbett etc), Restkostentarif (Übernahme erhöhter Tagespflegesatz)
    - Krankenhaustagegeldversicherung deckt Kosten ab, die durch Krankenhausaufenthalt zusätzlich entstehen (Haushaltshilfe etc)
    - ambulante Zusatzversicherung deckt Leistungen bis Prozentsatz oder Höchstbetrag ab. Erfasst z.T. auch Psychotherapie und Heilpraktiker.
    - zahnärztliche Heilbehandlung
    - Auslandskrankenschutz mit Rücktransport etc
    - Pflegezusatzversicherung als Tagegeldversicherung oder Kostenversicherung (Tagessatz unabhängig tatsächlicher Kosten oder Kosten bis Obergrenze)
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6
Q

Pflegeversicherung

A
  • für alle Mitglieder in PKV gesetzlich vorgeschrieben, Prämienberechnung quasi analog zur PKV
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7
Q

Altersrückstellungen

A
  • Teile der Prämie werden angespart und bilden Rücklage, um späteren Prämienanstieg auszugleichen
  • Rückstellungen können in Höhe des Basistarifs zu einem anderen Unternehmen übertragen werden.
  • im gleichen Unternehmen keine Änderungen -> volle Anrechnung
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8
Q

Aufgaben und Leistungen

A
  1. KKVV:
    - konkrete Bedarfsdeckung bei ambulanter und stationärer Heilbehandlung
    - Kompakt- vs. Modultarif
    - Dynamiktarif bindet Erstattung nicht an Höchstbeträge
    - Selbstbehalte in verschiedenen Ausprägungen möglich -> Bindung für 3 Jahre an Selbstbehaltsstufe, Kündigung mit 3 Monatsfrist zum Ablaufdatum
    - Quotentarif erstattet Kosten prozentual -> keine Höchstgrenzen beim Patienten, für Beihilfeberechtigte
  2. Krankheitskostenteilversicherung:
    - ambulante oder stationäre Leistungen sind nicht eingeschlossen
    - i.d.R. als Zusatzversicherung zur GKV
  3. Krankentagegeldversicherung
    - Absicherung des Verdienstausfalls in Höhe zuvor vereinbarter Geldsumme -> Haushaltshilfe, Stellvertreter für Betrieb etc.
  • Abrechnung via GOÄ oder GOZ. I.d.R. genau in Höhe des Regelhöchstsatzes
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9
Q

Ermittlung Nettoprämie

A
  • nach Äquivalenzprinzip -> größerer Leistungsumfang, größere Prämie plus individuelles Risiko
  • Ausgangsbasis ist Kopfschaden, der durchschnittliche Versicherungsleistungen eines Versicherten widerspiegelt -> Ausgaben pro Altersjahrgang pro Tarif -> Kopfschaden pro Altersklasse
  • Normierte Kopfschäden im Anschluss -> Kopfschäden aller 40- Jährigen=1. Alle anderen Altersklassen werden darauf bezogen -> CAVE: Anstieg der Prämie im Alter!
  • daher Kalkulation konstanter Prämie -> relativ höhere Prämie in jungen Jahren durch Altersrückstellungen
  • Differenz möglich durch Zinseszinseffekt und “Vererbung” der Altersrückstellungen an das Kollektiv durch Tod oder Storno -> Berücksichtigung in Prämie durch Sterbetafeln und Stornowahrscheinlichkeit

-> Kopfschaden, Rechnungszins, Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeit ergibt konstante Nettoprämie

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10
Q

Ermittlung Bruttoprämie

A
  • Nettoprämie plus Betriebskosten, Sicherheitszuschlag, Portabilitätszuschlag, Zuschlag für Standard- und Basistarif ergibt Bruttoprämie
  • Betriebskosten: unmittelbare, mittelbare Abschlusskosten, Schadensregulierungskosten, sonstige Verwaltungskosten. Unmittelbare Abschlusskosten als entscheidender Faktor
  • Gründe für steigende Prämien:
    • Inflation
    • technischer Fortschritt
    • Leistungsinanspruchnahme
    • angebotsinduzierte Nachfrage
    • Demografie -> Sicherheitszuschlag in Höhe 5%.
    • Defizite durch Basistarif und Standardtarif werden durch Zuschlag auf Kollektiv umgelegt
    • Portabilitätszuschlag berücksichtigt Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen

–> monatliche Prämie ergibt sich aus Jahresprämie/12.

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11
Q

Individuelle Prämie

A
  • wird nach Risikoprüfung für jeden Versicherten festgelegt (z.B. bei Vorerkrankungen)
  • vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers vor Vertragsabschluss -> Entbindung Schweigepflicht der behandelnden Ärzte oder Versicherungen.
  • bei erschwertem Risiko kann Abschluss abgelehnt, Risikoausschluss formuliert oder Zuschlag gefordert werden.
  • nach Annahme keinerlei erneute Risikoprüfung, keine Neuaufnahme von Erkrankungen
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12
Q

Prämienanpassung

A
  • Kompensation für Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht ist Prämienerhöhung bei Änderungen der Kalkulationsgrundlage (z.B. Demografie)
  • Jährliche Abweichung bei Versicherungsleistungen von >10% -> Prämienanpassung nach Genehmigung durch Treuhänder (Wertaufholung)
  • > je älter der Versicherungsnehmer, desto größerer Effekt auf Prämienhöhe, da zusätzliche Kosten auf noch verbleibende Jahre umgelegt werden (Überproportionalitätseffekt)
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13
Q

Effekte des Kalkulationssystems

A
  1. Storno durch Versicherungsgeber oder -nehmer
    - außerordentliches Kündigungsrecht des Gebers besteht weiter (Zahlungsverzug, schuldhafte Fehlhandlungen etc)
    - ordentliches Kündigungsrecht beim Nehmer (3-Monats-Frist zum Jahresende), außerordentlich durch Prämienerhöhung, Leistungsreduktion usw.
    - CAVE: Prämie bei neuem Unternehmen mit neuen Kalkulationsgrundlagen berechnet -> höhere Prämie
  2. Vergreisung von Tarifen durch Schließung von Tarifen mit Effekt, dass Versichertenkreis immer älter wird -> erhebliche Prämienanpassung im Laufe der Zeit -> Wechsel durch unternehmensinternen Kontrahierungszwang in anderen Tarif möglich.
    - CAVE: Neugründung von Tochterunternehmen und Vergreisung ganzer Unternehmenszweige
  3. Umdeckungen innerhalb des Tarifangebotes durch geänderte Kalkulationsgrundlagen (1- Jahres- Kohorten) -> Umdeckung aus zunächst teurem Tarif in günstigeren Tarif oder Umdeckung auf preiswertere Tarife mit schlechteren Leistungen im Laufe der Zeit.
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