Text 22 Flashcards

1
Q

Geschichte Sozialversicherung

A
  • Vorkapitalismus mit zwei Gruppen: mit oder ohne Eigentum an Produktionsmitteln.
  • Im Kapitalismus Trennung aufgehoben: Bürgerliche Freiheit und Arbeitsvertragsfreiheit möglich, jedoch nur in wirtschaftlicher Abhängigkeit -> Proletariat
  • Missstände:
    a Lange Arbeitszeiten durch Arbeitsangebotsüberschuss
    b Frauen und Kinderarbeit
    c Arbeitsumweltverhältnisse
    d Arbeitsverträge ohne Kündigungsfrist
    e Lohnzahlungsformen uneinheitlich (z.B. Naturalien)
  • Eigentumslosigkeit, de facto Arbeitszwang mit fehlenden Sicherungsreinrichtungen im Schadensfall
  • Ursache für Proletariat auch durch enormes Bevölkerungswachstum begründet
  • Stellung des Proletariats: Engpassfaktor Kapital, Überschussfaktor Arbeitskraft -> Kapitalorientierte Politik. Soziale Probleme werden als erzieherische Maßnahme gesehen.
  • Arbeitnehmerschutzgesetz zunächst 1839 durch Rückgang Wehrfähigkeit
  • Bismarck führt Unfallversicherung, Krankenversicherung und Alterssicherung ein
  • Krankenversicherung: Versicherungspflicht bis Einkommensgrenze. Beiträge 2/3 durch AN. Freie ärztliche Behandlung, Arzneimittelversorgung, Krankengeld, Wöchnerinnenunterstützung, Einschluss Familienangehörige
  • Unfallversicherung für Industriebetriebe
  • Alterssicherung als Pflichtversicherung ab 16. Lj. Rentenanspruch bei Erwerbsunfähigkeit, >70.Lj mit 30 Beitragsjahren.

Sozialpolitik bis 1890: Quantitativ bescheiden, prioritätengerecht (Arbeitskraft wird geschützt), Arbeiterpolitik, Schutzpolitik, repressiv- staatsautoritär.

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2
Q

Definition Sozialversicherungssystem

A

Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen mit dem Ziel die Bürger gegen Risiken zu schützen:

  • Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit
  • Tod des Ernährers
  • unplanmäßige Ausgaben durch Krankheit, Unfall oder Tod

Bestandteile:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Alters- und Hinterbliebenenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Pflegeversicherung
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3
Q

Ziele Sozialversicherung

A

Finalziele:

  • Sicherung und Erhöhung der materiellen Freiheit
  • Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit
  • Sicherung des inneren Friedens

Instrumentalziele:

  • Schutz von Gesundheit
  • Berufs-/ Erwerbsfähigkeit absichern
  • Gewährleistung Menschenwürde/ freie Entfaltung
  • Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für Einkommenserwerb
  • Ausgleich von Einkommens- und Vermögensunterschieden
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4
Q

Prinzipien Sozialversicherung

A
  • Solidaritätsprinzip: Zusammenfassung von Personen in gleichen Lebenslagen, die aus Zusammengehörigkeit und Interessenkonvergenz resultieren
  • Subsidiaritätsprinzip: Handlungsvorrang kleinerer Organisationseinheiten vor der Nächstgrößeren
  • Selbstverantwortung: Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen ist unbeschnitten
  • Soziale Selbstverwaltung: Dezentrale Organisation der einzelnen Aufgaben zur staatlichen Entlastung
  • Ordnungskonformität: Teilordnungen sind voneinander abhängig. Abstimmung der einzelnen Bereiche ist daher nötig.

Zwischen den Prinzipien bestehen Interdependenzen.

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5
Q

Ergebnisse Sozialversicherung

A
  • Staatlicher Einfluss größer als auf allen anderen Märkten
  • Grundlage dafür ist das Sozialstaatsprinzip
  • Ordnung der entsprechenden Gesetze durch Sozialgesetzbuch mit 13 Teilen
  • Sozialbudget einmal jährlich erstellt: ~1/3 des BIP
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6
Q

Rentenversicherung SGB VI

A

Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Personen

Versicherungspflicht:

  • nicht geringfügig beschäftigte AN
  • Azubis
  • Studenten
  • bestimmte Selbstständige
  • nicht erwerbstätige Eltern 36 Monate nach Geburt
  • nicht erwerbstätige Pflegepersonen
  • Bezieher Lohnersatzleistungen
  • Wehr-/Zivildienstleistende

Freiwillig versichert:

  • Personen mit Wohnsitz in Deutschland
  • im Ausland wohnende Staatsangehörige

Aufgaben:

  • Erhaltung/Besserung/Wiederherstellung Arbeitsfähigkeit
  • Ersatz von Arbeitseinkommen
  • Hinterbliebenenrenten
  • Erziehungsrente
  • Beiträge GKV für Rentner

Finanzierung:

  • hälftig AN und AG mit 18,6%
  • Bundeszuschüsse durch Kriegsfolgelasten
  • Beiträge durch Träger von Lohnersatzleistungen
  • Umlageverfahren mit aktuell 0,2 Monatsrenten Reserve

Rente nach Ende 65. Lj möglich, vorher mit Abschlägen
Organisation in DRV

Probleme:

  • demografische Entwicklung
  • Unterversorgung im Alter durch zu geringe absolute Rente
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7
Q

Unfallversicherung SGB VII

A

Leistungen insbesondere nach Arbeitsunfällen (i.e. auch Wegeunfälle und Berufskrankheiten).

Versicherte:

  • alle Personen in Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis
  • Kinder in Kindergärten, Schüler, Azubis, Studenten
  • im Interesse des Gemeinwohls Tätige (Blutspender, Ehrenamtliche)
  • Beamte und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften versicherungsbefreit

Aufgaben:

  • Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
  • Verhütung von Arbeitsunfällen
  • Entschädigung des Verletzten und der Hinterbliebenen

Leistungen:

  • Ersatz für Arbeitsentgeld
  • Übergangsgeld währen Hilfsmaßnahmen (68- 75%)
  • Verletztenrente nach 26. Woche nach Unfall mit mindestens 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei vollem Verlust 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes

Finanzierung:

  • BGs
  • Unfallversicherungen der öffentlichen Hand
  • Beiträge fast ausschließlich durch AG im Umlageverfahren. Betriebsmittel und Rücklagen werden gebildet
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8
Q

Arbeitslosenversicherung SGB III

A

Versicherungspflicht für alle gegen Entgelt Tätigen oder Azubis. Selbstständige freiwillig versichert. Beamte, geringfügig Beschäftigte und ABMler versicherungsfrei.

Aufgaben:
- ALG I und II, Kurzarbeiter-, Insolvenzgeld, ABM, Umschulungen, Rehabilitation und Existenzgründungshilfen.

Träger:

  • BAG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
  • Beiträge hälftig durch AG und AN
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9
Q

Pflegeversicherung SGB XI

A

Alle Personen, die gesundheitlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und Hilfe benötigen. Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate mit festgelegter Schwere und auf Dauer.

Aufgaben:

  • Hilfeleistung in Form von finanziellen oder immateriellen Leistungen (z.B. Beratungen)
  • Leistungsgewährung nach Eingruppierung in Pflegegrad

Pflegepersonen sind ebenfalls eingeschlossen, da hier ein kostenloses Beratungsangebot besteht. Weiterhin werden Beiträge zur GRV bezahlt -> Rentenanspruch.

Finanzierung:

  • Pflegekassen als Träger
  • Beiträge durch Mitglieder und AG jeweils hälftig.
  • PKV- Mitglieder müssen sich privat versichern
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10
Q

Beitragsbemessungsgrenze

A

Einkommen, bis zu dem prozentuale Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Darüberliegendes Einkomme beitragsfrei.

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11
Q

Versicherungspflichgrenze

A

Einkommenshöhe, bis zu der Personen pflichtversichert sind. Höhere Einkommen haben die Wahl einer freiwilligen Mitgliedschaft oder einer privaten Versicherung.

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