Text 22 Flashcards
Geschichte Sozialversicherung
- Vorkapitalismus mit zwei Gruppen: mit oder ohne Eigentum an Produktionsmitteln.
- Im Kapitalismus Trennung aufgehoben: Bürgerliche Freiheit und Arbeitsvertragsfreiheit möglich, jedoch nur in wirtschaftlicher Abhängigkeit -> Proletariat
- Missstände:
a Lange Arbeitszeiten durch Arbeitsangebotsüberschuss
b Frauen und Kinderarbeit
c Arbeitsumweltverhältnisse
d Arbeitsverträge ohne Kündigungsfrist
e Lohnzahlungsformen uneinheitlich (z.B. Naturalien) - Eigentumslosigkeit, de facto Arbeitszwang mit fehlenden Sicherungsreinrichtungen im Schadensfall
- Ursache für Proletariat auch durch enormes Bevölkerungswachstum begründet
- Stellung des Proletariats: Engpassfaktor Kapital, Überschussfaktor Arbeitskraft -> Kapitalorientierte Politik. Soziale Probleme werden als erzieherische Maßnahme gesehen.
- Arbeitnehmerschutzgesetz zunächst 1839 durch Rückgang Wehrfähigkeit
- Bismarck führt Unfallversicherung, Krankenversicherung und Alterssicherung ein
- Krankenversicherung: Versicherungspflicht bis Einkommensgrenze. Beiträge 2/3 durch AN. Freie ärztliche Behandlung, Arzneimittelversorgung, Krankengeld, Wöchnerinnenunterstützung, Einschluss Familienangehörige
- Unfallversicherung für Industriebetriebe
- Alterssicherung als Pflichtversicherung ab 16. Lj. Rentenanspruch bei Erwerbsunfähigkeit, >70.Lj mit 30 Beitragsjahren.
Sozialpolitik bis 1890: Quantitativ bescheiden, prioritätengerecht (Arbeitskraft wird geschützt), Arbeiterpolitik, Schutzpolitik, repressiv- staatsautoritär.
Definition Sozialversicherungssystem
Summe aller Einrichtungen und Maßnahmen mit dem Ziel die Bürger gegen Risiken zu schützen:
- Krankheit, Unfall, Alter, Arbeitslosigkeit
- Tod des Ernährers
- unplanmäßige Ausgaben durch Krankheit, Unfall oder Tod
Bestandteile:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Alters- und Hinterbliebenenversicherung
- Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Pflegeversicherung
Ziele Sozialversicherung
Finalziele:
- Sicherung und Erhöhung der materiellen Freiheit
- Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit
- Sicherung des inneren Friedens
Instrumentalziele:
- Schutz von Gesundheit
- Berufs-/ Erwerbsfähigkeit absichern
- Gewährleistung Menschenwürde/ freie Entfaltung
- Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für Einkommenserwerb
- Ausgleich von Einkommens- und Vermögensunterschieden
Prinzipien Sozialversicherung
- Solidaritätsprinzip: Zusammenfassung von Personen in gleichen Lebenslagen, die aus Zusammengehörigkeit und Interessenkonvergenz resultieren
- Subsidiaritätsprinzip: Handlungsvorrang kleinerer Organisationseinheiten vor der Nächstgrößeren
- Selbstverantwortung: Freiheit und Selbstverantwortung des Einzelnen ist unbeschnitten
- Soziale Selbstverwaltung: Dezentrale Organisation der einzelnen Aufgaben zur staatlichen Entlastung
- Ordnungskonformität: Teilordnungen sind voneinander abhängig. Abstimmung der einzelnen Bereiche ist daher nötig.
Zwischen den Prinzipien bestehen Interdependenzen.
Ergebnisse Sozialversicherung
- Staatlicher Einfluss größer als auf allen anderen Märkten
- Grundlage dafür ist das Sozialstaatsprinzip
- Ordnung der entsprechenden Gesetze durch Sozialgesetzbuch mit 13 Teilen
- Sozialbudget einmal jährlich erstellt: ~1/3 des BIP
Rentenversicherung SGB VI
Versicherungspflichtige und freiwillig versicherte Personen
Versicherungspflicht:
- nicht geringfügig beschäftigte AN
- Azubis
- Studenten
- bestimmte Selbstständige
- nicht erwerbstätige Eltern 36 Monate nach Geburt
- nicht erwerbstätige Pflegepersonen
- Bezieher Lohnersatzleistungen
- Wehr-/Zivildienstleistende
Freiwillig versichert:
- Personen mit Wohnsitz in Deutschland
- im Ausland wohnende Staatsangehörige
Aufgaben:
- Erhaltung/Besserung/Wiederherstellung Arbeitsfähigkeit
- Ersatz von Arbeitseinkommen
- Hinterbliebenenrenten
- Erziehungsrente
- Beiträge GKV für Rentner
Finanzierung:
- hälftig AN und AG mit 18,6%
- Bundeszuschüsse durch Kriegsfolgelasten
- Beiträge durch Träger von Lohnersatzleistungen
- Umlageverfahren mit aktuell 0,2 Monatsrenten Reserve
Rente nach Ende 65. Lj möglich, vorher mit Abschlägen
Organisation in DRV
Probleme:
- demografische Entwicklung
- Unterversorgung im Alter durch zu geringe absolute Rente
Unfallversicherung SGB VII
Leistungen insbesondere nach Arbeitsunfällen (i.e. auch Wegeunfälle und Berufskrankheiten).
Versicherte:
- alle Personen in Arbeits-, Dienst- oder Lehrverhältnis
- Kinder in Kindergärten, Schüler, Azubis, Studenten
- im Interesse des Gemeinwohls Tätige (Blutspender, Ehrenamtliche)
- Beamte und Mitglieder geistlicher Gemeinschaften versicherungsbefreit
Aufgaben:
- Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln
- Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
- Verhütung von Arbeitsunfällen
- Entschädigung des Verletzten und der Hinterbliebenen
Leistungen:
- Ersatz für Arbeitsentgeld
- Übergangsgeld währen Hilfsmaßnahmen (68- 75%)
- Verletztenrente nach 26. Woche nach Unfall mit mindestens 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei vollem Verlust 2/3 des Jahresarbeitsverdienstes
Finanzierung:
- BGs
- Unfallversicherungen der öffentlichen Hand
- Beiträge fast ausschließlich durch AG im Umlageverfahren. Betriebsmittel und Rücklagen werden gebildet
Arbeitslosenversicherung SGB III
Versicherungspflicht für alle gegen Entgelt Tätigen oder Azubis. Selbstständige freiwillig versichert. Beamte, geringfügig Beschäftigte und ABMler versicherungsfrei.
Aufgaben:
- ALG I und II, Kurzarbeiter-, Insolvenzgeld, ABM, Umschulungen, Rehabilitation und Existenzgründungshilfen.
Träger:
- BAG und Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
- Beiträge hälftig durch AG und AN
Pflegeversicherung SGB XI
Alle Personen, die gesundheitlich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und Hilfe benötigen. Pflegebedürftigkeit mindestens 6 Monate mit festgelegter Schwere und auf Dauer.
Aufgaben:
- Hilfeleistung in Form von finanziellen oder immateriellen Leistungen (z.B. Beratungen)
- Leistungsgewährung nach Eingruppierung in Pflegegrad
Pflegepersonen sind ebenfalls eingeschlossen, da hier ein kostenloses Beratungsangebot besteht. Weiterhin werden Beiträge zur GRV bezahlt -> Rentenanspruch.
Finanzierung:
- Pflegekassen als Träger
- Beiträge durch Mitglieder und AG jeweils hälftig.
- PKV- Mitglieder müssen sich privat versichern
Beitragsbemessungsgrenze
Einkommen, bis zu dem prozentuale Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Darüberliegendes Einkomme beitragsfrei.
Versicherungspflichgrenze
Einkommenshöhe, bis zu der Personen pflichtversichert sind. Höhere Einkommen haben die Wahl einer freiwilligen Mitgliedschaft oder einer privaten Versicherung.