Text 21 Flashcards

1
Q

Modelle in der Gesundheitsforschung

A

Institutionelle vs. funktionale Betrachtungen
Funktionale Betrachtungen:
- Patientenflussmodell: Abfolge aufeinander aufbauender Versorgungselemente. Invasivität und Professionalität nimmt mit den Stufen zu.

  • Sozialwissenschaftliches Modell: Gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren als Ausgangspunkt. Werte, Prioritäten, gesamtgesellschaftliche Ressourcen und Strukturen behandelt.
  • Epidemiologisches Modell: Orientierung an Wirkungszusammenhängen. Subsysteme werden hier betrachtet.
  • Input- Output- Modell: Vereinfachende Modelle aus den Ingenieurswissenschaften. Input risikobezogenen (Gesundheitszustand und Zugangsmöglichkeiten zum System) und ressourcenbezogen (personelle und materielle Ausstattung des Systems). Throughput im Mittelpunkt als alle Prozesse im Gesundheitswesen. Output ist Ergebnis eines Prozesses (intermediär, mittel- und langfristig). Unterteilung in Mikro-, Meso- und Makroebene. Makroebene als Gesundheitssystem, Mesoebene als intraorganisationelle Analysen und Mikroebene bei individuellen Versorgungseinheiten.
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2
Q

Kernprinzipien der Sozialversicherung

A
  • Versicherungsprinzip: Privatversicherung mit Prämien gemäß des individuellen Risikos. Produziert sozialpolitisch gewünschte Effekte durch Risikoverlagerung weg vom Individuum.
  • Sozialpolitisch modifiziertes Versicherungsprinzip: Beiträge nicht an individuellem Risiko orientiert. Leistungen nicht beitragsorientiert. Kontrahierungszwang und Rechtsanspruch auf Leistungen.
  • Versorgungsprinzip: Leistungsansprüche nicht an Beitragszahlungen gekoppelt sondern mit Leistungen für den Staat verknüpft.
  • Fürsorgeprinzip: Leistungsgewährung im Schadensfall nach Prüfung der Bedürftigkeit ohne vorherige Beitragszahlung.
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3
Q

Ziele der Gesundheitspolitik

A

Gesundheitsbezogene Ziele:

  • Verbesserung der Lebenserwartung
  • Senkung der Morbidität
  • Verbesserung der Lebensqualität
  • Verringerung von sozialen Ungleichheiten

Umsetzung oftmals politischer Kompromiss

Merkmale des deutschen Gesundheitswesens:

  • Föderalismus
  • Pluralismus (öffentlich, privat etc.)
  • Sektoralismus (stationär, ambulant etc.)
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4
Q

Kriterien zur Ausgestaltung eines Gesundheitssystems

A
  • Freiwillige oder Pflichtversicherung: Ganze Bevölkerung, nur Teile oder komplett freiwillig. Umfang des Versicherungsschutzes als Vollschutz oder entsprechende Abstufung. In der Realität gewisser staatlicher Druck zur Absicherung nötig.
  • Mehrgliedrige oder Einheitsversicherung: Differenzierung nach Versicherungsart oder nach sozialen Gruppen. Abdeckung Krankheit allein oder weitere Standardrisiken. Cave: Redundanz, Zuständigkeiten.
  • Versicherungsmonopol oder Wettbewerb: Monopole sinnvoll, wenn Sicherungsziele mit Umverteilungszielen kombiniert werden sollen. Cave: Überlastung, Innovationsverlust, Rationalisierungsstau.
  • Rechtliche Organisationsform: Privatrechtliche Organisation (z.B. Kfz- Haftpflicht) oder staatliche Organisation (z.B. NHS). Öffentlich- rechtliche Organisation in Deutschland als Kombination von beiden Ausprägungen.
  • Arten der Leistungen: Geldleistungen je nach Beitragshöhe. Sachleistungen i.d.R. beitragsunabhängig. Regelleistungen als verpflichtender Anteil mit Rechtsanspruch. Mehrleistungen als freiwilliger Anteil der Kostenträger. Kannleistungen als Einzelfallentscheidungen.
  • Ausgestaltung der Leistungen: Bedarfsorientierte Leistungen sind beitragsunabhängig. Leistungsorientierte Leistungen meist Geldleistungen. Konstante Leistungen ohne Anpassung, diskretionäre Leistungen mit unregelmäßigen Anpassungen, dynamisierte Leistungen mit Anpassung nach fester Regel.
  • Kausal- vs. Finalprinzip: Kausalprinzip mit unterschiedlichen Leistungen in gleichen Lebenslagen, da Ursache entscheidend. Finalprinzip unabhängig von Ursache mit bestmöglicher Behandlung.
  • Finanzierungsarten: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Haushaltsmittel. Haushaltsmittel dann nötig, wenn allgemeine Staatsaufgaben gleichzeitig mit erfüllt werden.
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5
Q

Finzierungsverfahren

A
  • Umlageverfahren: Beiträge so gewählt, dass Leistungen unmittelbar gedeckt sind. Idealfall Kassenstand 0 bei Jahresanfang und -ende. Fehlendes Deckungskapital. System funktioniert theoretisch ab dem Tag der Einführung.
  • Kapitaldeckungsverfahren: Beiträge so gewählt, dass lebenslange Leistungen der diesjährigen Erstbezieher komplett finanziert sind (z.B. Rentenversicherung). Kapital genau dann aufgebraucht, wenn letzter Rentner des Jahrgangs verstorben.
  • Anwartschaftsdeckungsverfahren: Beiträge so gewählt, dass individuelles Deckungskapital so angesammelt wird, dass zukünftige Ansprüche befriedigt werden können. Demografische Entwicklung nahezu irrelevant, da Individuum entscheidend.
  • Abschnittsdeckungsverfahren: Einnahmen und Ausgaben werden innerhalb eines mehrjährigen Deckungsabschnitts ausgeglichen. Dazu wird befristeter Deckungsstock aufgebaut, der kollektiv der Solidargemeinschaft zugeordnet ist = Sonderform Umlageverfahren.
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6
Q

Umstellung GKV

A
  1. Gleitender Übergang: Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren für Übergangszeit parallel. Erhöhter Transferbedarf durch Unterstützung bedürftiger Personen aus Steuermitteln.
  2. Sofortige Umstellung: Einmalige Transferzahlung an die Versicherer. Kredittilgung über Umlagen oder Steuererhöhungen.
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7
Q

Idealtypische Modelle

A
  1. Rein marktwirtschaftlich: Prämien nach Äquivalenzprinzip/individuellem Risiko. Umverteilung nicht möglich. Umsetzung z.B. durch public-private-mix aktuell.
  2. Komplett staatliche Regulierung: Gesamte Bevölkerung mit Versicherungspflicht, Leistungsanbieter sind staatliche Organe, Finanzierung durch Staatshaushalt. Ggf. Zuordnung Individuum zu Leistungserbringer und dadurch Wegfall der Wahlmöglichkeiten des Patienten.
  3. Weitergehender Ansatz: Finanzierung und Organisation in 4 Ausprägungen staatlich oder privat möglich. Differenzierung nach Verbindung Versicherter zu Leistungserbringer. Z.b. korporatistisches Modell/Sozialversicherungsmodell. Korporatismus als Abhängigkeitsverhältnis, das durch Aushandlungsmechanismen geprägt ist. Ausprägungen:
    - Versicherungspflicht mit Kostenerstattung: Wahlfreiheit bzgl. Leistungserbringer. Durch entsprechende Erstattungshöhe individuelle Grenzkosten quasi 0. Fehlender Steuerungsmechanismus.
    - Versicherungspflicht mit direkten Verträgen: Enge Verbindung zwischen Kostenträger und Leistungserbringer, Wahlfreiheit des Patienten weitestgehend eingeschränkt. Sachleistungssystem.
    - Versicherungspflicht in integriertem System: Anbieter und Kostenträger verschmelzen, daher medizinische Versorgung aus einer Hand (z.B. HMO). CAVE: Wartelisten, Unterversorgung. Kostenkontrolle gut möglich,
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8
Q

Systemvergleiche

A
  1. Sozialistisches System: Staat, Finanzierung und Leistungserbringer zusammengefasst oder vertikal integriert. Fehlender Markt, hierarchische Struktur.
  2. Privatwirtschaftliches System: Private Versicherungen und Leistungserbringer. Organisation über den Markt, Staat nur regulierend tätig.

Weitere Unterscheidung nach:

  • Verantwortungsteilung (Staat, Bürger, Versicherer etc.)
  • Rolle der Primär-, Sekundär-, und Tertiärversorgung
  • Gesamt- vs. Einzelverträge (Transaktionskostenvorteile)
  • Staat vs. Markt
  • Qualität und Effizienz der Systeme (technische Effizienz vs. allokative Effizienz)
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9
Q

Wirtschaftliche Effekte

A
  • Höhere Sozialabgaben für Unternehmen
  • Nachfragestabilisierung und Sicherung des Faktors Arbeitskraft
  • Kreislauf- und Konjunktureffekte
  • Wachstumseffekte: Leistungsfähigkeit der Arbeitskraft wird gesichert. Absicherung bei Strukturwandel. Gerechtere Verteilung von Mitteln.
  • Struktureffekte: Nachfrageaspekt je nach Einkommenslage und Nachfrageverhalten bzgl. medizinischer Leistungen zu Ungunsten anderer Güter.
  • Umverteilungseffekte: Intertemporal (Zeitliche Umschichtung von Einkommen oder Umschichtung zwischen Generationen) oder interpersonell (horizontal durch unterschiedliche Belastung verschiedener Träger und vertikal durch einkommensabhängige Beiträge).
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10
Q

Gesellschaftliche Effekte

A
  • Integration der Arbeiterschaft in die Gesellschaft durch Risikoabsicherung
  • Soziale Befriedung durch gesteigerte soziale Gerechtigkeit.
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