Text 23 Flashcards
1
Q
Träger GKV
A
- Selbstkalkulierende Krankenkassen in GKV Spitzenverband organisiert
- Kassenarten: Betriebs-, Innungs-, Ersatz-, Ortskrankenkassen
- Fusionen im Bereich Betriebs- und InnungsKK
2
Q
Finanzierung GKV
A
- Umlageverfahren: Ausgaben pro Abrechnungsperiode vollständig auf Beiträge der Mitglieder umgelegt. Fehlende Rückstellungen
- Reserven ~ 0,5 und 1,5x Monatsausgaben
- Leistungen in SGB V festgelegt
- Beitragssatz einzige Möglichkeit Mehreinnahmen zu generieren
- Beiträge hälftig AG und AN
- Beitragsbemessungsgrenze bis zu der Beiträge prozentual erhoben werden
- Versicherungspflichtgrenze bei 75% der Beitragsbemessungsgrenze zur DRV -> liegt man nachhaltig darüber ist eine private Versicherung möglich
- Beitrag bundesweit bei 15,5% i.R.d. Gesundheitsfonds
3
Q
Versicherte der GKV
A
- Drei verschiedene Gruppen: Pflichtversicherte, freiwillig versicherte, Familienversicherte
- Versicherungspflicht an Tätigkeit aus selbstständiger Arbeit geknüpft plus:
- Arbeitslose
- Landwirte
- Künstler/Publizisten
- Jugendhilfe
- Studenten bis 14. Semester/30. Lj.
- Rentner
- Personen ohne Absicherung im Krankheitsfall
- Familienversicherte sind Kinder und Ehegatten von Mitgliedern (kein Krankengeld)
- Versicherungspflicht: Wenn keine andere Absicherung im Krankheitsfall besteht. Oder bisher gesetzlich versichert/nicht versichert/privatversichert
- Auch für EU- Ausländer. Nicht EU- Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis >12 Monate.
4
Q
Wahlmöglichkeiten der Versicherten
A
- Primärkassen und Ersatzkassen historisch gewachsen: AOK als Basiskassen mit Auffangfunktion. Ersatzkassen für bestimmte Personengruppen.
- > Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten
- 1996 Kassenwahlfreiheit mit entsprechenden Ausnahmen bzgl. der Kassensatzung (z.B. regional begrenzt, Betriebszugehörigkeit etc.)
- Kontrahierungszwang für die jeweilige KK
- Risikoselektion gesetzlich untersagt
- Versicherungspflichtiger für 18 Monate an Kasse gebunden, danach ist Wechsel mit 2 Monatsfrist möglich. Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeitrag erhoben oder erhöht wird.
5
Q
Aufgaben und Leistungen der GKV
A
- Leistung muss ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden
- Sachleistungsprinzip: Abrechnung erfolgt direkt mit Leistungserbringer über die KK. Versicherter ohne Vorleistungspflicht, außer bei entsprechender Selbstbeteiligung
- Kostenerstattung prinzipiell möglich mit einjähriger Bindung
- Verhütung von Krankheiten:
- Impfungen
- Gruppen- und individualprophylaktische Verhütung
- medizinische Vorsorgeleistungen
- Vorsorgekuren für Mütter
- ärztliche Beratung bei Empfängnisregelung
- Leistungen bei Sterilisation und SS- Abruch
- Früherkennung von Krankheiten
- Gesundheitsuntersuchungen
- Organisierte Früherkennungsprogramme
- Kinderuntersuchungen
- Spezielle Untersuchungen für Frauen: Brust-, Gebärmutterhals-, Darmkrebs. Check- up alle 2 Jahre
- Spezielle Untersuchungen für Männer: Check up ab 35 alle 2 Jahre, Prostata ab 45, Darmkrebs ab 50, Coloskopie ab 55
- ambulant mit Recht der freien Arztwahl, Praxisgebühr hinfällig
- Hausarztmodell wird diskutiert
- zahnärztliche Behandlungen nur ausreichend und zweckmäßig. Differenz muss selbst getragen werden.
- Keine Produkte für geringfügige Gesundheitsstörungen, verordnungsfreie Arzneimittel, Lifestyle- Produkte
- Festbeträge bei Arznei- und Verbandsmitteln: 10%, mindestens 5€, höchsten 10€. Erlass, wenn Präparat >30% unter Festbetrag
- Heil- und Hilfsmittel mit 10% Selbstbeteiligung und 10€ Verordnungsgebühr. Ausnahme Sehhilfen
- Härtefallregelung: maximal 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Bedingungen dafür existieren, wie Teilnahme an Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, therapiegerechtes Verhalten
- Häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe
- Krankenhausbehandlung mit Selbstbeteiligung von 10€ pro Tag für längstens 28 Tage
- > dualistische Finanzierung: Krankenhäuser müssen Investitionen finanzieren, KK die laufenden Kosten. Monoistisches System mit Finanzierung komplett durch KK mit größerer Entscheidungsgewalt.
- Medizinische Rehabilitation: Maximal 3 Wochen und einmalig innerhalb von 4 Jahren
- Hospizkosten werden mit 6% der Unterbringungskosten übernommen
- Krankengeld mit 80% des Bruttoentgelts für maximal 6 Wochen durch AG, danach 70% des Entgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze durch KK. Anspruch für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit
6
Q
Wahltarife
A
- Möglichkeit für Selbstbehalte oder gewünschtes Verhalten Prämien zu gewähren
- Beitragsrückzahlungen möglich bei fehlender Inanspruchnahme
- Prämien bei Teilnahme an besonderen Versorgungsformen
- Kostenerstattungsoption
- Arzneimittel in besonderen Therapieeinrichtungen können übernommen werden
7
Q
Einflussfaktoren auf Beitragsniveau
A
- Effizienz der Verwaltung: betrifft 5-6% der Ausgaben
- regionales Versorgungsniveau: dichte Maximalversorger, angebotsinduzierte Nachfrage usw.
- Risikostruktur:
- Höhe der Grundlöhne
- Anzahl Familienversicherte
- Alter der Versicherten
- Geschlecht der Versicherten
- Jetzt Möglichkeit Patienten in Disease Management Programmen einzuschreiben und dadurch einen höheren Beitragsbedarf anzuzeigen
- Hochrisikopool für Patienten mit besonders hohen jährlichen Ausgaben
- Einführung Morbi- RSA 2007: Ausgleichszahlungen orientieren sich an der Häufigkeit besonders kostspieliger Erkrankungen innerhalb der Versichertenstruktur. Ist nun Teil des Zuweisungsverfahrens von Geldern i.R.d. Gesundheitsfonds.