Termine und Verzug Flashcards

1
Q

Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)

A
  • Ausführungsfristen, die im Vertrag als verbindliche Fristen bestimmt sind
  • können sowohl Fälligkeit als auch Verzug auslösen
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2
Q

Nichtvertragsfristen (§ 5 VOB/B)

A
  • z. B. Zwischentermine, die nicht als verbindliche Fristen bestimmt sind
  • Fristen im Bauzeitenplan sind ohne besondere vertragliche Regelungen Vertragsfristen
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3
Q

Beginn- und Fertigstellungsfristen (§ 5 VOB/B)

A
  • Fristen für Baubeginn oder -ende
  • sofern sie im Vertrag genannt sind, sind sie i. d. R Vertragsfristen
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4
Q

Kalenderfrist (§ 5 VOB/B)

A
  • Frist, die ausschließlich nach dem Kalender bestimmt werden kann
  • kann durch Behinderungen/Verschiebungen ihre Bestimmbarkeit nach dem Kalender verlieren (wird zur sonstigsten Frist)
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5
Q

Ereignisfrist (§ 5 VOB/B)

A
  • Frist, die an ein Ereignis anknüpft und danach nach dem Kalender bestimmt werden kann
  • kann durch Behinderungen/Verschiebungen ihre Bestimmbarkeit nach dem Kalender verlieren (wird zur sonstigsten Frist)
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6
Q

Sonstige Fristen (§ 5 VOB/B)

A
  • sind nicht allein nach dem Kalender bestimmbar
  • Verzug setzt daher eine Mahnung voraus
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7
Q

Verzug des AN: Prozedere und Rechtsfolgen

A
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8
Q

Verzug des AN: Voraussetzungen

A
  1. Fällige Leistung
  2. Mahnung oder Ablauf einer Kalender- oder Ereignisfrist (oder Mahnung ausnahmsweise entbehrlich)
  3. Verschulden des AN
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9
Q

Verzug des AN: Rechtsfolgen

A
  • keine Fälligkeit von anknüpfenden Zahlungen
  • Schadensersatz
  • Vertragsstrafe
  • Recht zur Kündigung
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10
Q

Fälligkeit

A
  • Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger (Auftraggeber) die Leistung fordern kann
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11
Q

Mahnung

A
  • muss nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgen (§ 286 Abs. Satz 1 BGB)
  • kann entbehrlich sein (insb. bei Kalender- oder Ereignisfrist)
  • eine vor Fälligkeit ausgesprochene Mahnung ist unwirksam
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12
Q

Verzug

A
  • begründet Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung
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13
Q

Abhilfeaufforderung § 5 Abs. 3, 4 VOB/B: Voraussetzungen

A
  • Verzögerung des Beginns der Ausführung
    oder
  • Verzug mit der Vollendung
    oder
  • Aufforderung bzgl. Nichtvertragsfrist gemäß § 5 Abs. 3 VOB/B bleibt unbeachtet
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14
Q

Abhilfeaufforderung § 5 Abs. 3, 4 VOB/B: Rechtsfolgen

A
  • Schadensersatz
  • Kündigung nach Nachfristsetzung
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