Termine und Verzug Flashcards
1
Q
Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
A
- Ausführungsfristen, die im Vertrag als verbindliche Fristen bestimmt sind
- können sowohl Fälligkeit als auch Verzug auslösen
2
Q
Nichtvertragsfristen (§ 5 VOB/B)
A
- z. B. Zwischentermine, die nicht als verbindliche Fristen bestimmt sind
- Fristen im Bauzeitenplan sind ohne besondere vertragliche Regelungen Vertragsfristen
3
Q
Beginn- und Fertigstellungsfristen (§ 5 VOB/B)
A
- Fristen für Baubeginn oder -ende
- sofern sie im Vertrag genannt sind, sind sie i. d. R Vertragsfristen
4
Q
Kalenderfrist (§ 5 VOB/B)
A
- Frist, die ausschließlich nach dem Kalender bestimmt werden kann
- kann durch Behinderungen/Verschiebungen ihre Bestimmbarkeit nach dem Kalender verlieren (wird zur sonstigsten Frist)
5
Q
Ereignisfrist (§ 5 VOB/B)
A
- Frist, die an ein Ereignis anknüpft und danach nach dem Kalender bestimmt werden kann
- kann durch Behinderungen/Verschiebungen ihre Bestimmbarkeit nach dem Kalender verlieren (wird zur sonstigsten Frist)
6
Q
Sonstige Fristen (§ 5 VOB/B)
A
- sind nicht allein nach dem Kalender bestimmbar
- Verzug setzt daher eine Mahnung voraus
7
Q
Verzug des AN: Prozedere und Rechtsfolgen
A
8
Q
Verzug des AN: Voraussetzungen
A
- Fällige Leistung
- Mahnung oder Ablauf einer Kalender- oder Ereignisfrist (oder Mahnung ausnahmsweise entbehrlich)
- Verschulden des AN
9
Q
Verzug des AN: Rechtsfolgen
A
- keine Fälligkeit von anknüpfenden Zahlungen
- Schadensersatz
- Vertragsstrafe
- Recht zur Kündigung
10
Q
Fälligkeit
A
- Zeitpunkt, ab dem der Gläubiger (Auftraggeber) die Leistung fordern kann
11
Q
Mahnung
A
- muss nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgen (§ 286 Abs. Satz 1 BGB)
- kann entbehrlich sein (insb. bei Kalender- oder Ereignisfrist)
- eine vor Fälligkeit ausgesprochene Mahnung ist unwirksam
12
Q
Verzug
A
- begründet Ansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistung
13
Q
Abhilfeaufforderung § 5 Abs. 3, 4 VOB/B: Voraussetzungen
A
- Verzögerung des Beginns der Ausführung
oder - Verzug mit der Vollendung
oder - Aufforderung bzgl. Nichtvertragsfrist gemäß § 5 Abs. 3 VOB/B bleibt unbeachtet
14
Q
Abhilfeaufforderung § 5 Abs. 3, 4 VOB/B: Rechtsfolgen
A
- Schadensersatz
- Kündigung nach Nachfristsetzung