Kündigung Flashcards

1
Q

Kündigung durch den Auftraggeber

A
  • freie Kündigung (§ 8 Abs. 1 VOB/B, § 648 BGB)
  • Kündigung aus wichtigem Grund (§ 8 Abs. 2 bis 5 VOB/B, § 648a BGB)
  • Selbstübernahme von Leistungen (§ 2 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B): freie Kündigung
  • Mindermeinung: Zufällige Mengenreduzierung auf Null nach § 8 Abs. 1 VOB/B
    -> herrschende Ansicht: § 2 Abs. 3 VOB/B
  • aus wichtigem Grund ausgesprochene Kündigung, bei der es am wichtigen Grund fehlt: Freie Kündigung
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2
Q

Allgemeine Anforderungen

A
  • gesetzliche Schriftform (BGB grds. Urkunde mit eingehändiger Unterschrift)
  • vertraglich vereinbarte Schriftform nach § 8 Abs. 6, § 9 Abs. 2 Satz 1 VOB/B ist schwächer, reicht aber seit Einführung des § 650h BGB nicht mehr aus
  • sind bedingungsfeindlich, außer der Eintritt der Bedingungen liegt allein in der Hand des Kündigungsempfängers
  • AG hat auch nach der Kündigung Anspruch auf Abnahme der erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 7 VOB/B)
  • nachlaufende Mängelansprüche bleiben unberührt, beschränken sich aber auf die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen
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3
Q

Freie Kündigung durch den AG

A
  • kein Grund und keine Fristsetzung erforderlich: AG kann Vertrag jederzeit beenden
  • die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sind gemäß der vertraglich vereinbarten Preise voll zu vergüten (inkl. Umsatzsteuer)
  • Vergütung nicht erbrachter Leistungen abzgl. des ersparten Aufwands, anderweitigen Erwerbs und USt
  • Vermutung, dass dem AN noch 5% der vereinbarten Vergütung zustehen (§ 648 Abs. 3 BGB)
    -> AN kann einen höheren Anspruch nachweisen, der AG einen niedrigeren
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4
Q

Vergütung nach freier Teilkündigung

A
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5
Q

Kündigung aus wichtigem Grund (weiteres Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar)

A
  • Insolvenz des AN (§ 8 Abs. 2 VOB/B)
  • Mängel vor Abnahme (§ 4 Abs. 7 VOB/B)
  • unzulässiger Einsatz von Nachunternehmern (§ 4 Abs. 8 VOB/B)
  • Verzug des AN (§ 5 Abs. 4 VOB/B)
  • unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4, 5 VOB/B)
  • Annahmeverzug des AG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B, § 643 BGB)
  • Zahlungsverzug des AG (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B)
  • soweit noch zumutbar: Abmahnung oder kurze Fristsetzung erforderlich
  • Teilkündigung möglich, wenn mit Kündigungsgrund vereinbar (§ 648a Abs. 2 BGB)
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6
Q

Vergütung nach Kündigung aus wichtigem Grund

A
  • volle Vergütung für bereits erbrachte Leistungen (§ 648 Abs. 5 BGB)
  • keine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen
  • Schadensersatzanspruch zu Gunsten des AG bei Kündigung durch den AG (insb. Mehrkosten)
  • Schadensersatzanspruch zu Gunsten des AG bei Kündigung durch den AN (insb. nicht abbaubare Kosten)
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