Abrechnung und Sicherheiten Flashcards
Abschlagszahlungen nach § 16 Abs. 1 VOB/B
- nach Baufortschritt in möglichst kurzen Zeitabständen oder vereinbarten Zeitabständen
- nachgewiesene Leistungen
- prüfbare Aufstellung
Fälligkeit und Verzug nach § 16 Abs. 1 VOB/B
- 21 Tage nach Zugang
- Verzug nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B nach fruchtlosem Ablauf gesetzter Nachfrist oder 30 Tagen
- Abzug für mangelhafte Leistungen
Abschlagszahlungen nach § 632a BGB
- jederzeit
- erbrachte Leistungen
- prüfbare Aufstellung
Fälligkeit und Verzug nach § 632a BGB
- Fälligkeit sofort nach Rechnungszugang
- Verzug nach Mahnung, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit, § 286 Abs. 1 und 3 BGB
- Abzug für mangelhafte Leistungen
Verzugsfolgen
- Verzugszins: § 288 BGB
- Leistungsverweigerungsrecht AN
-> VOB/B: § 16 Abs. 5 Nr. 4 nach Fristablauf
-> BGB: §§ 320, 273 - Kündigungsrechte des AN nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, wenn AG fällige Zahlung nicht leistet
Nicht leistungsbezogene Abschlagszahlungen
- Vorauszahlung zum Zwecke der Vorfinanzierung von Bauleistungen § 16 Abs. 2 VOB/B
- feste Abschlagszahlungen, ohne Bindung an einen bestimmten Projektfortschritt (als Individualvereinbarung)
Leistungsbezogene Abschlagszahlungen
- jederzeit nach Leistungsfortschritt (§ 632a Abs. 1 BGB, § 16 Abs. 1 VOB/B)
- in festgelegten zeitlichen Intervallen gemäß Leistungsfortschritt (Höhe nach Leistungsfortschritt)
- nach Meilensteinen: Fälligkeit der Abschlagszahlung setzt das Erreichen eines bestimmten Erfolges voraus
Vorauszahlungen § 16 Abs. 2 VOB/B
- ohne gesonderte Vereinbarung kein Anspruch auf Vorauszahlung
- AG kann Sicherheitsleistung verlangen (insb. Bürgschaft)
- Verzinsung durch AN
- Verrechnung mit nächster Abschlagsrechnung
Aufstellung der Schlussrechnung
- Fertigstellung der Leistung
- Aufstellungsfrist für AN: § 14 Abs. 3 VOB/B (BGB: keine Aufstellungsfrist)
- Verstreichen der Frist: Aufstellungsbefugnis durch AG § 14 Abs. 4 VOB/B
Fälligkeit
- Abnahme
- Angemessene Prüffrist i. d. R 30 Tage § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (BGB: sofort)
- Prüfbarkeit bzw. Mangelnde Rüge der Prüfbarkeit durch AG (§ 650g Abs. 4 BGB, § 16 Abs. 3 VOB/B)
Rechtsfolgen
- Verzug: Fruchloser Ablauf einer gesetzten Nachfrist nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B
-> BGB: Entweder Mahnung oder 30 Tage nach Fälligkeit § 286 Abs. 1, 3 BGB - Ersatz von Verzugsschäden
- Verzugszinsen
- ggf. Ausschluss weitergehender Ansprüche, Zurückbehaltungsansprüche bzgl. Mängelansprüche
Anspruch auf Auszahlung der Schlusszahlung
30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung
Ausschluss von Einwendungen gegen die Prüfbarkeit
30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (kein Ausschluss materieller Einwände)
Ausschluss von Einwendungen gegen das Prüfergebnis des AG bei vorbehaltloser Annahme (§ 16 Abs. 3 Nr. 2-6 VOB/B)
- Annahme der Schlusszahlung
- Hinweis des AG auf die Ausschlusswirkung
- kein fristgerechter Vorbehalt des AN
- keine bloßen Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehler
Vorschrift nur wirksam, wenn die VOB/B als Ganzes vereinbart wurde, sonst Verstoß gegen AGB-Recht
Sicherheiten beim Bauvertrag zu Gunsten des AGs
- Vorauszahlungssicherheit (in Höhe der Vorauszahlung) § 16 Abs. 2 VOB/B
- Vertragserfüllungssicherheit (in AGB max. 10 % der Auftragssumme)
- Gewährleistungssicherheit (in AGB max. 5 % der Abrechnungssumme)
- Sicherheit für beschaffte Bauteile § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B, § 632a Abs.1 Satz 5 BGB