Einsatzformen und Bausoll Flashcards
Einzelvergabe
Generalunternehmervergabe
Vergabeformen
- Einzelvergabe von Bauleistungen nach Gewerken
- Paketvergabe mit zusammengefassten Gewerken
- Gesamtvergabe mit zusammengefassten Gewerkepaketen
Einsatzformen
- Einzelunternehmer
- Generalunternehmer
- Generalübernehmer
- Totalunternehmer
- Totalübernehmer
Einzelunternehmer (EU)
Verschiedene ausführende Unternehmen erbringen die Ausführungsleistungen auf der Grundlage mehrerer selbstständiger Vertragsverhältnisse
Generalunternehmer (GU)
Ein Auftragnehmer erbringt sämtliche für die Herstellung eines Bauwerkes erforderlichen Bauleistungen
(In Deutschland werden i. d. R auch Planungsleistungen ab Ausführungsplanung mit erbracht)
Generalübernehmer
- wie Generalunternehmer
- Auftragnehmer setzt zur Ausführung der Leistungen jedoch ausschließlich Nachunternehmer ein und erbringt keine Leistungen selbst
Totalunternehmer (TU)
- wie Generalunternehmer
- Auftragnehmer übernimmt zusätzlich sämtliche Planungsleistungen, spätestens ab der Entwurfsplanung
Totalübernehmer (TÜ)
- wie Totalunternehmer
- Auftragnehmer setzt zur Ausführung der Leistungen jedoch ausschließlich Nachunternehmer ein und erbringt keine Leistungen selbst
Werkvertrag (§ 631 BGB)
- Unternehmer wird zur Herstellung verpflichtet, Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung
- Herstellung oder Veränderung einer Sache oder ein herbeizuführender Erfolg (durch Arbeit oder Dienstleistung)
Bauvertrag (§ 650a)
- Vertrag über Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon
- Vertrag über Instandhaltung eines Bauwerks ist nur dann ein Bauvertrag, wenn das Werk für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch von Bedeutung ist
Vergütungsformen
Vergabezeitpunkt
Vertragstypen
(Einfacher GPV ist komplex und komplexer GPV ist einfach)
Einheitspreisvertrag
- positionsweiser Leistungsbeschrieb / konkret ermittelter Leistungsumfang
- Vergütung mengenabhänig
Detailpauschalvertrag
- positionsweise Leistungsbeschreibung / konkret ermittelter Leistungsumfang
- pauschale, mengenunabhängige Vergütung
Einfacher Globalpauschalvertrag
- konkrete Leistungsbeschreibung mit zusätzlicher Komplettheitsklausel
- pauschale, mengenunabhängige Vergütung
Komplexer Globalpauschalvertrag
- funktionale Leistungsbeschreibung
- pauschale, mengenunabhängige Vergütung
Bestimmung des Bausolls
Bausoll: Gesamtheit aller vertraglichen Leistungsanforderungen an den Auftragnehmer
-> enthalten Vertragsgrundlagen Lücken, Widersprüche oder unwirksame Regelungen, wird Bausoll durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) ermittelt:
- Parteiwille
- Objektivem Empfängerhorizont
- Systematik
- Sinn und Zweck
- Funktionsfähigkeit
- Rangfolgeregelungen
- VOB/C und sonstige Normen
- Anerkannte Regeln der Technik
- Wortlaut
Funktionale Leistungsziele
- Funktionstauglichkeit: Fertigstellung einzelner Bauelemente oder -teile nach funktionalen Anforderungen
- Schlüsselfertigkeit: Komplett fertiggestelltes und übergabereifes Bauvorhaben
- Betriebsfertigkeit: Im Wesentlichen fertiggestelltes Bauvorhaben sowie Inbetriebnahmebereitschaft aller Anlagen zum Zwecke der Nutzung