Behinderungen Flashcards
1
Q
Behinderung § 6 VOB/B
A
Störung der Vertragsleistung des AN in terminlicher Hinsicht
2
Q
Voraussetzungen
A
- Behinderung
- unverzügliche schriftliche Anzeige oder dem AG offenkundig bekannt
- Verursachung durch:
- Umstand aus dem Risikobereich des AG
- Streik oder Aussperrung
- höhere Gewalt oder unabwendbare Umstände
- NICHT bei zu erwartenden Witterungseinflüssen und bei fehlender Leistungsbereitschaft des AN
3
Q
Pflichten des AN
A
- unverzügliche schriftliche Anzeige beim AG
- Weiterführung der Arbeiten so weit wie möglich (insb. Teilleistungen)
- unverzügliche Wiederaufnahme der Arbeiten (keine Aufforderungen durch AG erforderlich)
- Schadensersatz, falls Behinderung vom AN zu vertreten
4
Q
Rechte des AN
A
- automatische Verlängerung der Ausführungsfristen
- Schadensersatz nur bei Verschulden des AG
- Entschädigung bei Annahmeverzögerung des AG (auch ohne Verschulden)
- Kündigungsrecht nach 3 Monaten
- vorzeitige Abrechnung erbrachter Leistungen
(nicht alle Behinderungen, die zur Verlängerung von Ausführungsfristen führen, begründen auch Ansprüche auf Schadensersatz oder Entschädigung)
5
Q
Fristverlängerung § 6 Abs. 4 VOB/B
A
- Voraussetzung: § 6 Abs. 1, 2 VOB/B
- Ausführungsfristen werden verlängert um die Dauer der Behinderung
- eines Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten (erneute Baustelleneinrichtung)
- eines Zuschlags für eine Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit (maßgeblich ist die bei Vertragsschluss kalkulierte Jahreszeit)
- tritt automatisch ein und muss nicht beantragt oder vereinbart werden (Anzeigepflicht bleibt unberührt)
6
Q
Finanzielle Ansprüche - Schadensersatz: Voraussetzungen (§ 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B)
A
- Behinderung des leistungsbereiten AN
- Anzeige oder Offekundigkeit
- Verschulden des AG (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
7
Q
Finanzielle Ansprüche - Schadensersatz: Anspruch (§ 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B)
A
- Behinderung muss zu konkretem Schaden geführt haben
- Differenzberechnung: Wie stünde AN ohne Behinderung? (Ist-Kosten-Berechnung)
- entgangener Gewinn nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
8
Q
Finanzielle Ansprüche - Entschädigung: Voraussetzungen (§ 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B)
A
- Behinderung des leistungsbereiten AN
- Anzeige oder Offenkundigkeit
- Annahmeverzug des AG (Unterlassen einer erforderlichen Mitwirkungshandlung)
9
Q
Finanzielle Ansprüche - Entschädigung: Anspruch (§ 6 Abs. 6 Satz 2 VOB/B)
A
- Behinderung muss zu konkretem Nachteil geführt haben
- Entschädigung für stillstehende, ungenutzte Ressourcen nach Vertragspreisen
- ohne entgangenen Gewinn
- begrenzt auf Zeitraum des Annahmeverzugs