Termin 6 - RL 6.3 - Kapitalkonsolidierung Flashcards
Was sind die 6 Schritte bei der Kapitalkonsolidierung?
- Aufstellungspflicht (Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses)
- Konsolidierungskreis (Festlegung der einzubeziehenden Unternehmen)
- Vereinheitlichung von Bilanzansatz und Bilanzbewertung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Abschlüsse
- Währungsumrechnung (Umrechnung in die Konzernwährung)
- Summenabschluss (Horizontaladdition der Jahresabschlusspositionen)
- Konsolidierungsmaßnahmen (Eliminierung konzerninterner Geschäftsbeziehungen und Abschlusskorrekturen)
Überblick der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen
Überblick der einzelnen Konsolidierungsmethoden gemessen am Beteiligungsumfang
Schritte bei der Vollkonsolidierung von Abschlüssen
Besonderheiten bei Unternehmenserwerben durch einen Asset Deal
- sämtliche VG und Schulden werden einzeln erworben und einzeln in die Bücher des erwerbenden Unternehemens aufgenommen
- keine Konzernrechnungslegung bzw. Konsolidierung notwendig
Besonderheiten bei Unternehmenserwerben durch einen Share Deal
- Übernahme durch Kauf der Anteile an der juristischen Person
-
Ausweis als Beteiligung im Einzelabschluss des Erwerbers
- Notwendigkeit der Konzernrechnungslegung (Erwerbsmethode)
Was sind die zentralen Schritte der Erwerbsmethode, nach der sämtliche Unternehemensabschlüsse abzubilden sind?
- Identifiaktion des Erwerbers
- Bestimmung der Kosten des Unternehmenszusammenschlusses
- Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des akquierierten Unternehemens (Purchase Price Allocation)
Grundlagen der Kapitalkonsolidierung
Bewertung von Vermögenswerten und Schulden
Vorgehen siehe Übungaufgaben
Ermittlung des Geschäfts-oder Firmenwertes
Vorgehen siehe Übungaufgaben
Fiktion der rechtlichen Einheit bei der Schuldenkonsolidierung
- Nur Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmensexternen sind abzubilden
- Eliminierung sämtlicher konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen der Konsolidierung
- keine GuV-Wirkung, soweit sich konzerninterne Forderungen / Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gegenüberstehen
–> ansonsten Aufrechnungsdifferenzen
Anpassungen bei Aufrechnungsdifferenzen im Zuge der Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
Einbeziehung At Equity (bei Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen)