Termin 1 - P 1.1 - Gegenstand und Auftraggeber der AP Flashcards

1
Q

Wann besteht die Pflicht zur Abschlussprüfung?

A
  • Prüfpflicht für Jahresabschluss und Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine sind, sind durch einen Abschlussprüfer (§316 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  • Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. (§ 316 Abs. 2 Satz 2 HGB)
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2
Q

Gegenstand und Umfang der Prüfung

A
  1. Einbeziehung der Buchführung
  2. Beachtung gesetzl. Vorschriften / ergänzende Bestimmungen
  3. Einklangprüfung für Lagebericht” (mit KA, JA etc.)
  4. Prüfung der zutreffenden Darstellung (VFE-Lage, Chancen u. Risiken)
  5. Prüfung und Einhaltung gesetzl. Vorschriften zur Auftstellung Lage- bzw. Konzernlagebericht
  6. Prüfung im KA zusammengefasster JAs
  7. für kapitalmarktorientierte Unternehmen haben Vorschriften der EU Vorrang vor HGB
  8. Prüfung der Existenz, Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems
  9. Pflicht zur Anwendung der International Standards on Auditing (ISA), soweit von der EU angenommen

Prüfung umfasst nicht die Frage:

  • des Fortbestandes des geprüften Unternehmens
  • Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung
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3
Q

Welche beiden Formen der Abschlussprüfung existieren?

A
  1. Gesetzliche Abschlussprüfung
  2. Freiwillige Abschlussprüfung
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4
Q

Was ist der Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung?

A
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Buchführung
  • Lagebericht
  • bestimmte außerbuchhalterische Informationen (z.B. bei AG: Risikofrüherkennungssystem)
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5
Q

Was ist der Unfang der freiwilligen Abschlussprüfung”

A
  • wenn mit Bestätigungsvermerk: Umfang wie bei der gesetzlichen Abschlussprüfung
  • wenn nur mit “Bescheinigung”: Umfang frei vereinbar
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6
Q

Welche Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen?

Was sind die Größenkriterien, nach denen Kapitalgesellschaften in Größenklassen eingeteilt werden?

A
  • alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen
  • Größenkriterien sind: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiteranzahl
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7
Q

Kleine Kapitalgesellschaften:

Besteht eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung?

Wann gilt eine Kapitalgesellschaft als “klein”?

A
  • bei kleinen Kapitalgesellschaften besteht keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
  • damit “klein”: mindestens 2 der 3 Kriterien werden nicht überschritten
  • Kriterien:
    • Bilanzsumme: < 6 Mio.
    • Umsatzerlöse: < 12 Mio.
    • Mitarbeiteranzahl: <= 50
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8
Q

Große Kapitalgesellschaften:

Besteht eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung?

Wann gilt eine Kapitalgesellschaft als “groß”?

A
  • ja, alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen
  • eine Kapitalgesellschaft gilt als groß, wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 2 der 3 Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschritten
  • immer groß, wenn Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden oder Zulassung zum Handel beantragt
  • Kriterien:
    • Bilanzsumme: 6 Mio. < x < 20 Mio.
    • Umsatzerlöse: 12 Mio. < x < 40 Mio
    • Mitarbeiteranzahl: 50 < x < 250
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9
Q

P1: Bestellung und Beauftragung: Aktiengesellschaft

A
  • Bestellung: Hauptversammlung
  • Prüfungsauftrag: Aufsichtsrat
  • Kontrolle durch: Audit Committee (= Prüfungsausschuss)
  • Prüfungsbericht: Aufsichtsrat/Audit Commitee
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10
Q

P1: Bestellung und Beauftragung: GmbH

A
  • Bestellung: Gesellschafterversammlung (Abweichungen durch GV möglich)
  • Prüfungsauftrag: Gesetzliche Vertreter (ggf. Aufsichtsrat) -
  • Kontrolle durch: -
  • Prüfungsbericht: Gesetzliche Vertreter
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11
Q

Bestellung und Beauftragung: Konzern

A
  • der Prüfer des Konzerabschlusses wird von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens gewählt
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