Termin 3 - RL 4.1 - Hintergrund und Anwendungsbereich, Identifizierung Vertrag u. Leistungsverpflichtung, Bestimmung TS Preis Flashcards
Was ist das Grundprinzip des IFRS 15 (Umsatzerlöse)?
- Unternehmen soll Erlöse in der Höhe erfassen,
- in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), folglich die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden
Nenne die einzelnen Schritte des fünfstufigen Bilanzierungsmodells:
- Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
- Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
- Bestimmung des Transaktionspreises
- Verteilung des Transaktionspreises
- Erlöserfassung
1) Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Was sind die Kennzeichen eines Vertrags?
Formen:
- mündlich,
- schriftlich,
- Geschäftspraxis
Voraussetzungen:
- Bestätigung des Vertrages durch die Parteien
- Spezifizierung der Leistungen
- Zahlungsmodalitäten identifizierbar
- Ökonomische Substanz
- Wahrscheinlichkeit des Erhalts der Gegenleistung
Ausnahmen möglich (siehe andere KK)
1) Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Welche Ausnahmen bestehen?
- Leasingverhältnisse (IAS 17/IFRS 16)
- Versicherungsverträge (im Anwendungsberiech IFRS 4)
- Finanzinstrumente / andere vertragliche Pflichten (IAS 39), IFRS 9, 10, 11, IAS 27 und IAS 28
- nicht finan. Tauschgeschäfte zwischen Unternehmen desselben Geschäftsbereichs, die vorgenommen werden, um Verkäufe an Dritte zu ermöglichen bzw. zu fördern
1) Identifizierung des Vertrags mit dem Kunden
Welche Voraussetzungen gelten für die Zusammenfassung von Verträgen zu einem Bilanzierungsobjekt?
Zwei oder mehr Verträge werden :
- zum nahezu gleichen Zeitpunkt
- mit demselben Kunden abgeschlossen
und mindestens eines der nachfolgenden Kriterien ist erfüllt:
- Verhandlung der Verträge als Paket mit einer gemeinsamen wirtschaftlichen Zielsetzung
- Abhängigkeit des Betrags der Gegenleistung eines Vertrags vom Preis oder Erfüllung des anderen Vertrags
- Waren und Dienstleistungen bilden eine einzige Leistungsverpflichtung
dann: Zusammenfassung der Verträge zu einem Bilanzierungsobjekt
2) Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
Was ist eine Leistungsverpflichtung?
Versprechen in einem Vertrag mit einem Kunden zur Erbringung von:
- eigenständig abgrenzbaren Waren oder DL (oder einem Bündel von Waren oder DL)
oder
- einer Reihe von eigenständig abgrenzbaren Waren oder DL, die nach dem gleichen Muster an einen Kunden vertrieben werden
2) Identifizierung der Leistungsverpflichtungen
Wann ist eine Leistungsverpflichtung eigenständig abgrenzbar?
- dem Kunden aus den zugesagten Waren oder DL direkt oder im Zusammenspiel mit anderen diesem zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Nutzen entsteht bzw. zufließt (“capable of being distinct”, IFRS 15.27) und
- die Zusage in Bezug auf die Übertragung von Waren oder DL - im Kontext des Vertrags -trennbar von anderen Zusagen des Vertrags ist (separately identifiable”;”distinct within the context of the contract”(IFRS 15.27b)
2) Identifizierung der Leistungsverpflichtungen 3/3 Definitionen -
Die Zusagen über zu transferierende Güter oder Dienstleistungen sind voneinander nicht trennbar, wenn…
- … das Unternehmen eine wesentliche Integrationsleistung im Hinblick auf andere innerhalb des Vertrags zugesagte Güter oder Dienstleistungen erbringt.
- … Teile der zugesagten Güter oder Dienstleistungen zu einer wesentlichen Veränderung bzw. Modifikation von anderen zugesagten Waren und Dienstleistungen des Vertrags führen.
- … bedeutsame Abhängigkeiten oder Wechselbeziehungen zwischen den Gütern oder Dienstleistungen bestehen.
3) Bestimmung des Transaktionspreises 1/5
Wie wird der Transaktionspreis definiert?
= Gegenleistung, die das Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhält ./. Beträge, die für Dritte einzubehalten sind
3) Bestimmung des Transaktionspreises 2/5
Bei der Bestimmung des Transaktionspreises zu berücksichtigen sind?
- Variable Gegenleistungen (Rückgaberechte, Nachlässe, Skonti etc.)
- Zeitwert des Geldes (Einbeziehung von Finanzierungskomponenten)
- Tauschgeschäfte (Käufer zahlt durch Waren und DL)
- Zahlungen an den Kunden (Werbekostenzuschuss)
3) Bestimmung des Transaktionspreises 3/5 Variable Gegenleistung
- Neben vertraglich vereinbarter Gegenleistung Einbeziehung von Rabatten, Boni, Preiskonzessionen, Kaufanreizen etc.
- Bestimmung des Transaktionspreises zu jedem Bilanzstichtag
- A) Erwartungswert: Anwendung bei einer großen Anzahl an Verträgen
- B) Wahrscheinlichster Wert: Anwendung bei einem regulären/ bilateralen Ereignis
- konsistente Anwendung einer Methode auf ähnliche Vertragstypen
- Einschränkung: Erlöserfassung nur insoweit, wie eine zukünftige Schätzungsänderung voraussichtlich nicht zu einer wesentlichen Anpassung der Erlöse führt
3) Bestimmung des Transaktionspreises 4/5
Welche Faktoren erhöhen die Wahrscheinlichkeit oder das Ausmaß einer möglichen Umsatzkorrektur (Beispiele)? - Beschränkung der Unsicherheit der variablen Gegenleistung
- Betrag der Gegenleistung hängt von unternehmensexternen Faktoren ab oder
- Unsicherheit über Betrag der Gegenleistung bleibt über einen längeren Zeitraum erhalten oder
- begrenzte Erfahrung mit ähnlichen Vertragstypen oder
- Häufige Gewährung von Preisnachlässen oder häufige Änderung der Zahlungsbedingungen oder
- Große Zahl und breites Spektrum möglicher Gegenleistungsbeträge
–> Beschränkung der Erlöserfassung nach Maßgabe der unsicheren variablen Gegenleistung
–> Teil des Transaktionspreises i.H. der variablen Gegenleistung darf ggf. nicht als Umsatz erfasst werden
3) Bestimmung des Transaktionspreises 5/5
Welche Auswirkungen bestehen bei Unsicherheit der variablen Gegenleistung?
- Falls einer oder mehrere Faktoren zutreffend sind:
- Beschränkung der Erlöserfassung nach Maßgabe der unsicheren variablen Gegenleistung
- Teil des Transaktionspreises i.H. der variablen Gegenleistung darf ggf. nicht als Umsatz erfasst werden