Termin 2 - P 2.1 - Prüfungsplanung und Prüfungsrisiko Flashcards
Zielsetzung einer Prüfung
§ 317 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB
Die Prüfung des Jahresabschlusses …
- hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind.
- ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
- die sich auf die Darstellung des sich ergebenden Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken,
- bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden
Prüfungsplanung
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
- Analyse der Geschäftstätigkeit
- Erlangung eines ausreichenden Geschäfts- und Branchenverständnisses
- Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens
- Vorläufige analytische Durchsicht des Jahresabschlusses
Prüfungsplanung
Verständnis des rechnungslegungsbezogenen IKS
- Verständnis der wesentlichen Prozesse und Abläufe
- Beurteilung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (Aufbauprüfung)
Prüfungsplanung
Ziel der Prüfungsplanung
- Einschätzung des Prüfungsrisikos (vorläufig)
- Risikobeurteilung (inkl. Analyse & Klassifikation der erkannten Fehlerrisiken)
- Festlegung der Wesentlichkeit
Festlegung der risikoorientierten Prüfungsstrategie (Prüfprogramm = prüferische Antwort auf die jeweiligen Risiken)
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
- Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Branchenentwicklung mit Einfluss auf das Unternehmen
- Unternehmensspezifische Merkmale
- Berichterstattung Prüfungsziel
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
3) Unternehmensspezifische Merkmale
- Eigentümerstruktur, Führung und Überwachung des Unternehmens
- Geschäftsmodell (Strategie, Ziele)
- Geschäftsaktivitäten (Produkte, Märkte, Zulieferer, Aufwandsstruktur)
- Finanzielle Leistungskraft
- Externe Faktoren von wesentlichem Einfluss auf die Berichterstattung
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
4) Berichterstattung Prüfungsziel
Berichterstattung Prüfungsziel:
- Identifikation von unternehmens- bzw. branchenspezifischen Risiken durch Erlangung eines ausreichenden Geschäfts- und Branchenverständnisses
- Identifikation möglicher Fehlerrisiken
–> Einbindung der Erkenntnisse in die Prüfung zur besseren Gewinnung von Prüfungssicherheit Verständnis
Unternehmensumfeld - Beispiele
- Politisches Umfeld: Internationale Handelsabkommen; Wettbewerbsrecht
- Soziales Umfeld: Bevölkerungswachstum, Bildungswesen
- Ökonomisches Umfeld: Bruttosozialprodukt, Weltpolitik
- Technologisches Umfeld: Wissenschaftliche Verbesserungen und Innovationen; Geschwindigkeit der technologischen Veränderungen und Produkteinführungen
Verständnis des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS)
- Das IKS umfasst die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der getroffenen Unternehmerentscheidungen
- zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
- zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
- zur Einhaltung der anzuwendenden Gesetze und sonstigen Vorschriften
Verständnis des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS) - Prüfungsziel
Prüfungsziel:
- Feststellung, ob die internen Kontrollen geeignet sind, wesentliche falsche Angaben im Jahresabschluss aufzudecken und zu korrigieren
- Identifikation möglicher Fehlerrisiken
- Beurteilung und Verwendung der Ergebnisse für die Hauptprüfung
Gewinnung von Prüfungssicherheit
Prüfungsrisiko
Wasserhahn-Sieb-Analogie
Ziel der Prüfungsplanung Einschätzung des Prüfungsrisikos
nach IDW PS 261:
- Unterteilung Prüfungsrisiko in Fehlerrisko (Inhärentes Risiko, Kontrollrisiko) –> vom Prüfer nicht beeinflussbar
- und Entdeckungsrisiko –> vom Prüfer beeinflussbar
Prüfungsrisiko - Definition
- Risiko, dass ein geprüfter JA/LB seine Aussagekraft beeinträchtigende Fehler enthält, so dass ein uneingeschränkter BV nicht hätte erteilt werden dürfen.
Inhärentes Risiko - Definition
- Anfälligkeit eines Prüffeldes für das Auftreten von Fehlern, die für sich oder zusammen mit Fehlern in anderen Prüffeldern wesentlich sind ohne Berücksichtigung des internen Kontrollsystems.
Kontrollrisiko - Definition
- Gefahr, dass Fehler, die in Bezug auf ein Prüffeld oder zusammen mit Fehlern aus anderen Prüffeldern wesentlich sind, durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden.
Entdeckungsrisiko - Definition
- Risiko, dass der AP durch seine Prüfungshandlungen Fehler in der Rechnungslegung nicht entdeckt, die für sich oder zusammen mit anderen Fehlern wesentlich sind.
Risikomodell - Multiplikationsgesetz der Wahrscheinlichkeitslehre
- PR = IR x KR x ER mit IR
- mit (Inhärentes Risiko; Mandant), KR (Kontrollrisiko; Mandant); PR (Prüfungsrisiko; Prüfer); ER (Entdeckungsrisiko; Prüfer)
Ziel der Prüfungsplanung
Beurteilung der Auswirkungen von Fehlerrisiken
Beurteilung der Auswirkungen von Fehlerrisiken
- auf Rechnungslegung insgesamt
- auf Jahresabschlussposten
- auf die einzelnen Aussagen in der Rechnungslegung (PS 300)
- Vollständigkeit,
- betragsmäßig richtige Erfassung,
- Vorhandensein und Eintritt,
- Periodenabgrenzung,
- Bewertung,
- Zuordnung und Verständlichkeit (Ausweis / Erläuterung)
Ziel der Prüfungsplanung - Klassifizierung der Fehlerrisiken
Bedeutsame Risiken
- Komplexität von Geschäftsvorfällen (Nicht-Routine-Transaktionen)
- Ermessensentscheidungen (Beurteilungs- und Schätzvorgänge)
- Hinweise auf Unregelmäßigkeiten
- bilanzpolitische Maßnahmen (Konsultationsprozess)
- Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine nicht ausreichen (z.B. IT-gestützte Routinetransaktionen)
- Sonstige über einem vertretbar niedrigen Maß liegenden Risiken wesentlicher falscher Angaben
- Unwesentliche Risiken
Ziel der Prüfungsplanung Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung
Art und Umfang des Begriffs
-
Art und Umfang des Begriffs:
- Ausrichtung der Abschlussprüfung darauf, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die:
- auf Unrichtigkeiten und Verstöße zurückzuführen sind und
- wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für den Abschlussadressaten haben.
- Konzentration auf entscheidungsrelevante Sachverhalte
- Ausrichtung der Abschlussprüfung darauf, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die:
Ziel der Prüfungsplanung Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung
Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit
Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit:
- Anzuwenden bei Prüfung des Abschlusses, Lageberichtes sowie einzelner Prüffelder
- Je höher die Wesentlichkeitsgrenze festgelegt wird, um so geringer ist das Prüfungsrisiko
- Festlegung anhand von Quantität und Qualität (ggf. Anpassung im Laufe der Prüfung)
Ziel der Prüfungsplanung Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung
Einfluss der Wesentlichkeit auf die Prüfungsaussage
Einfluss der Wesentlichkeit auf die Prüfungsaussage:
- Abschlussprüfer muss beurteilen, ob die durch ihn festgestellten, nicht bereinigten Unrichtigkeiten und Verstöße wesentlich sind
- Bestätigungsvermerk / Prüfungsdokumentation
Ermittlung der Wesentlichkeit - Anhaltspunkte
Prüfungsplanung - Zusammenfassung