Strafrecht BT: Tötungsdelikte Flashcards
Schutz von Leib und Leben: Lebensabschnitte
VOR GEBURT - partieller Schutz
- 118ff.: Schutz vor vorsätzlicher Zerstörung
- kein Schutz vor fahrlässiger Zerstörung oder blosser Verletzung
BEIM LEBEN
…
NACH DEM TOD - partieller Schutz
- 262: Schutz vor vors. Störung des Totenfriedens
- 111-136: Achtung: untauglicher Tötungsversuch
Beginn des Lebens
- Beginn des Geburtsvorgangs
- Eröffnungswehen
=> mit Einsetzen der Wehen, die zur Eröffnung des Muttermundes führen
=/= ZGB31
Achtung: Kaiserschnitt -> Mit Beginn des ärztlichen Eingriffs
(Narkose, chirurgische Öffnung Bauchdecke/Uterus (h.L))
Ende des Lebens
- Hirn einschliesslich des Hirnstamms irreversibel ausgefallen
Mord: Besondere Skrupellosigkeit
StGB112
= die aussergewöhnlich krasse Missachtung des menschlichen Lebens bei gleichzeitiger rücksichtsloser Verfolgung eigener Interessen.
> Gesamtwürdigung aller äusseren und inneren Umstände!
Besondere Skrupellosigkeit (Mord): Kategorien
> Besonders verwerflicher Beweggrund der Tat, Zweck der Tat
- Habgier, Rache, Mordlust, politische Motive
- Egoismus, Geringschätzung des Lebens
> Besonders verwerfliche Art der Ausführung der Tat
- Grausamkeit, Heimtücke
- Einsatz unkontrollierbarer/gemeingefährlicher Tatmittel
Totschlag: sthenisch vs. asthenisch
Wut, Ärger, Zorn, Eifersucht
tiefe Enttäuschung, Angst, Verzweiflung, Bestürzung
Totschlag: DEF entschuldbare heftige Gemütsbewegung
„Das Vorliegen der Gemütsbewegung erscheint unter Berücksichtigung, der sie auslösenden äusseren Umstände bei obj. Bewertung verständlich, d.h. es muss anzunehmen sein, dass ein Durchschnittsmensch unter den selben Bedingungen leicht in den selben Zustand geraten wäre“
-> Affekt und nicht Tat selbst entschuldbar
-> selber verschuldetet Konfliktisuationen: wohl kaum
-> muss menschlich begreifbar sein
-> „schwere Bedrängnis“
Totschlag: DEF grosse seelische Belastung
- schwere und unausweichliche Konfliktsituation/Zwangslage
(auch und gerade, wenn sie sich langsam aufgebaut hat) - Und: Entschuldbarkeit erforderlich
(Vorliegen des Seelenzustandes muss menschlich begreiflich sein)
Doppelverwertungsverbot
StGB48
Tötung auf Verlangen: DEF ernsthaft
„ernst gemeint“
- nicht provokativ
- kein Scherz
„ernst zu nehmen“
- uf
- kein Irrtum
- kein Zwang
- keine depressive Verstimmung
Tötung auf Verlangen: DEF eindringlich
„explizite Bekräftigung des Verlangens, die an Ernsthaftigkeit keinen Zweifel lässt.“
- kein Flehen verlangt
- keine Drucksituation für T verlangt
Tötung auf Verlangen: subj TB
- Handeln auf Verlangen des Betroffenen
- Handeln aus achtenswerten Beweggründen
„ethisch hochstehenden/wenigstens anerkennenswerte Motivation in ZSH mit Sterbewunsch“
Sterbehilfe (Euthanasie)
PASSIVE
Verzicht auf die Aufnahme (od. Abbruch) von lebenserhaltenden Massnahmen
- Abschaltung Beatmungsgerät
- Unterlassen: Garantenpflicht
- Pflichtenkollision bei Arzt: Komfort vs. Leben
INDIREKTE AKTIVE
Einsetzung von Mitteln zur Linderung von Leiden, welche als Nebenwirkung die Lebensdauer verkürzen können
DIREKTE AKTIVE
Auf ausdrücklichen Wunsch hin erfolgte, gezielte Beendigung des Lebens zur Ersparung von Leiden
- Abschaltung Beatmungsgerät + CO2 in Mund pumpen
- unzulässig, Tötung auf Verlangen (114)
Beihilfe zum Selbstmord
StGB115
- zulässig, ausser selbstsüchtige Beweggründe
- WICHTIG: Tatherrschaft bei Sterbewilligen
> Abgrenzung zu mittelbarer Täterschaft
DEF Selbstmord
„Der Suizid ist dadurch charakterisiert, dass die sterbewillige Person das zum Tode führende Geschehen aufgrund eigenverantwortlicher Entscheidung auslöst und beherrscht.“