Strafrecht BT: Körperverletzungsdelikte Flashcards
DEF Schädigungen der körperlichen oder geistigen Gesundheit
DEF Schädigungen des Körpers
= jedes Hervorrufen oder Steigern eines pathologuschen Zustands, mit Ausnahme nur vorübergehender Störungen des Wohlbefindens sowie lediglich geringfügiger pathologischer Veränderungen
= Eingriffe in die körperliche Substanz, denen kein Krankheitswert zukommt
- was ist „pathologisch“/„krankheitswertig“ ?
DEF Waffe + Gefährlicher Gegenstand
WAFFE
- BGer_ was seiner Bestimmung nach zu Angriff oder Verteidigung dient (zB auch Gummiknüppel)
- h.L. was bei bestimmungsgemässem Gebrauch sKV verursachen könnte
Pistole geschossen > Ja
Pistole geworfen > Nein, nicht bestimmungsgemäss
Küchenmesser > Nein, weil Küchenwerkzeug
GEFÄHRLICHER GEGENSTAND
- was bei konkreter Verwendung, Gefahr einer sKV mit sich bringt
nicht Arme, Beine, aber Mistgabel, siedendes Wasser, …
DEF Gift
- Substanz, die aufgrund chemischer Einwirkung auf den menschlichen Körper die Gesundheit schädigt oder das Leben zerstören kann
- str.: muss Dosierung die Möglichkeit einer schweren Schädigung iSv 122 eröffnen?
arztliche Heileingriffe
BGer
- erfüllen TB von KV
- bedürfen Rechtfertigugnsgrund
M.M.
- Heileingriff keine KV
- Behandlung =/= Misshandlung
- aber … Patient nicht gegen aufgezwungene Heilbehandlung geschützt
sicherlich:
Operationserweiterungen zulässig bei Zwangslagen
Leichte Fälle bei eKV
StGB123 1. II
Gesamtwürdigun anhand konkreter Umstände
-> nicht nur Verletzungserfolg, sondern auch Handlungsunrecht
Grenzfall: schmerzhafter Schlag ins Gesicht mit Bluterguss
Bedeutung StGB 122 III
„andere schwere Schädigung“
- muss auch erheblich und bleibender Schaden sein
> also Absatz 2 gleichstehen - Auffangklausel darf nicht zuungunsten des Täters ausrufen (vgl. nulla poena sine legem)
StGB122II
Welche Organe sind „wichtig“ ?
„gebrechlich“?
„bleibend arbeitsunfähig“?
Wichtigkeit auch nach subj. Kriterien
> Finger eines Pianisten
> Gesicht eines Models
Opiatsucht aufgrund ärztliche Verschreibung?
- nicht jede Sucht hat körperliche Problem
- geistig ausreichend?
- schon gebrechlich????
Vollinvalidität -> bleibend arbeitsunfähig
h.L.: wenn bisherige Tätigkeit nicht mehr gleich ausgeführt werden kann
Indizien für sKV
- innere Blutung
- Verletzung obj. geeignet um Tod herbeizuführen
— Todesrisiko erheblich verdichtet
— HIV
—— Todesgefahr muss nicht akut, sondern einfach erheblich erhöht sein - Lebenswichtigkeit eines Organs (zB bei Milz zweifelhaft
- ein Glied ist aufgrund individuellen Massstabs besonders wichtig
Tätlichkeit - Taterfolg
StGB126I
physische Einwirkung auf einen Menschen, die das allgemein übliche und gesellschaftlich gedultete Mass überschreitet, aber von ihren Auswirkungen her unterhalb der Schwelle des StGB123 bleibt
Einwirkung =/= Schmerz !!
- Ohrfeige
- zu Boden werfen
- Anwerfen fester Gegnstände von einigem Gewicht
nicht:
- Schubser im öv
- Spucken - einzelfallâbhängig (Beschimpfung StGB177)
— erst ab Treffen Einwirkung auf Körper
Tätlichkeit - Wiederholung iSv StGB126II
muss systematisch sein
Züchtigungsrecht
- wenn überhaupt, nur Tätlichkeit, nicht eKV
- nicht für Dritte
- massvoll und mit erzieherischem Zweck