Strafrecht BT: Schemata Flashcards
Schema: Vorsätzliche Tötung durch aktives Tun (Art. 111 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tod eines anderen Menschen (Deliktserfolg)
- rechtlich relevantes Handeln des Täters (= Tathandlung)
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
- Kausalität des Tatbeitrags des Täters für den Todeserfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolgs
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Vorsätzliche Tötung als unechtes Unterlassungsdelikt (Art. 111 i.V.m. Art. 11 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tod eines anderen Menschen (Deliktserfolg)
- Verursachung des Todes durch ein Unterlassen des Täters
- kein aktives Tun
- Nichtvornahme einer physisch real möglichen Abwendungshandlung (Tatmacht)
- hypothetische Kausalität des Unterlassens für den Erfolg
- Garantenstellung des Täters (Art. 11 Abs. 2)
- Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3)
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
-
Schuld
- insbesondere: Zumutbarkeit des Eingreifens
(Hinweis: kann auch als obj. TB-Merkmal geprüft werden)
- insbesondere: Zumutbarkeit des Eingreifens
Schema: Mord StGB 112
Vorsätzliche Tötung
+
beso Skruperlosigkeit
Schema: Totschlag StGB 113
Vorsätzliche Tötung
+
Handeln in entschuldbarer heftiger Gemütsbewegung, oder
Handeln unter grosser seelischer Belastung
Schema: Tötung auf Verlangen durch aktives Tun (Art. 114 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tod eines anderen Menschen
- verursacht durch aktives Tun des Täters
- Kausalität des Tatbeitrags des Täters für den Todeserfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolgs
- Ausführung der Tat aufgrund eines ernsthaften und eindringlichen Todesverlangens des Opfers
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Handeln aus achtenswerten Beweggründen
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Tötung auf Verlangen durch Unterlassen (Art. 114 i.V.m. Art. 11 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tod eines anderen Menschen
- verursacht durch Unterlassen des Täters:
- Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz Möglichkeit (Tatmacht) und
- Zurechnungszusammenhang zwischen Unterlassen und Todeserfolg
- (hypothetische Kausalität des Unterlassens und objektive Zurechenbarkeit)
- Ausführung der Tat aufgrund eines ernsthaften und eindringlichen Todesverlangens des Opfers
- Garantenstellung, Art. 11 Abs. 2 StGB
- Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3 StGB)
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Unterlassen aus achtenswerten Beweggründen
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
-
Schuld
- insb: Zumutbarkeit des Eingreifens (Hinweis: Kann auch als TB-Merkmal geprüft werden)
Schema: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB)
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Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Vorliegen einer Selbsttötung (ausgeführt oder versucht)
- Verleiten des Selbstmörders durch den Täter (= der Sache nach Anstiftung zum Selbstmord), oder
- Hilfeleistung des Täters für die Tat des Selbstmörders (= der Sache nach Gehilfenschaft zum Selbstmord)
- subjektiver Tatbestand
- Vorsatz
- Handeln aus selbstsüchtigen Beweggründen
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Fahrlässiges Erfolgsdelikt durch Aktives Tun
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Tatbestand
- Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs
- Tathandlung (nötigenfalls Abgrenzung zur Unterlassung
- Kausalität zwischen Tathandlung und Erfolg
- Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens
- Verletzung einer Sorgfaltsnorm / des Gefahrensatzes, Abgrenzung zum erlaubten Risiko
- Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts
- Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts
- Zurechnungszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Deliktserfolg
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang (Wahrscheinlichkeitstheorie ↔ Risikoerhöhungstheorie)
- Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm
- u.U. weitere Kriterien des Ausschlusses der objektiven Zurechnung: z.B. Selbstgefährdung des Opfers
- Rechtswidrigkeit
-
Schuld
- insbesondere: Zumutbarkeit normgemässen (= sorgfaltspflichtgemässen) Verhaltens (Hinweis: kann auch im Tatbestand geprüft werden)*
Schema: Fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt
-
Tatbestand
- Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs
- Verursachung des Erfolgs durch ein Unterlassen
- kein aktives Tun
- Unterlassen einer physisch real möglichen Abwendungshandlung (= Tatmacht)
- hypothetische Kausalität der Unterlassung für den Erfolg (Wahrscheinlichkeits- vs. Risikoverringerungstheorie)
- Garantenstellung des Täters (Art. 11 Abs. 2)
- Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3) (falls erörterungsbedürftig)
- Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens
- Verletzung einer Sorgfaltsnorm / des Gefahrensatzes, Abgrenzung zum erlaubten Risiko
- Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts
- Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts
- Zurechnungszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Deliktserfolg
- Pflichtwidrigkeitszusammenhang
- Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm
- u.U. weitere Kriterien des Ausschlusses der objektiven Zurechnung: z.B. Selbstgefährdung des Opfers
- Rechtswidrigkeit
-
Schuld
- insbesondere: Zumutbarkeit
- normgemässen (= sorgfaltspflichtgemässen) Verhaltens
- des Eingreifens
- insbesondere: Zumutbarkeit
Schema: Gefährliche Körperverletzung aufgrund des verwendeten Tatmittels (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu prüfen!)
- Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
- Tathandlung: Ausführen der schädigenden Handlung mittels
- Verwendung von Gift oder
- Verwendung einer Waffe oder
- Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
- Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
- subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Einfache Körperverletzung, Grundtatbestand (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB)
- Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu erörtern)
- Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
- Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
- Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
- subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Strafantrag
Körperverletzung gegen bes. schutzbedürftige Opfer/bestimmte Intimpartner (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2-5 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Täter: jedermann bei Tat an Wehrlosem, ansonsten nur, wer eine bestimmte Stellung hat (vgl. Ziff. 2 Abs. 2-5)
- Tatobjekt: ein bestimmter anderer lebender Mensch gem. Ziff. 2 Abs. 2 – 5
- Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
- Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
- subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Schema: Leichte Fälle der einfachen Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB)
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Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu erörtern)
- Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
- Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
- Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
- Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
- objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
- subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
- Fakultative Strafmilderung in leichten Fällen (Ziff. 1 Abs. 2): Gesamtheit der objektiven und subjektiven Umstände über die obj. Verletzungsfolgen hinaus massgeblich (vgl. BGE 127 IV 60; streitig)
- Strafantrag
Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Herbeiführung einer unmittelbaren Lebensgefahr für einen anderen Menschen
- subjektiver Tatbestand
- direkter (Gefährdungs-)Vorsatz (bedingter Vorsatz reicht nicht!)
- Handeln in skrupelloser Weise
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 Abs. 1 StGB)
-
Tatbestand
- objektiver Tatbestand
- Wer
- einem Menschen, den er verletzt hat (Alt. 1) oder
- einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt (Alt. 2)
- nicht hilft
- obwohl die Hilfeleistung zumutbar ist
- subjektiver Tatbestand: Vorsatz
- objektiver Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld