Strafrecht BT: Schemata Flashcards

1
Q

Schema: Vorsätzliche Tötung durch aktives Tun (Art. 111 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tod eines anderen Menschen (Deliktserfolg)
      • rechtlich relevantes Handeln des Täters (= Tathandlung)
      • Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
      • Kausalität des Tatbeitrags des Täters für den Todeserfolg
      • objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolgs
    2. subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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Q

Schema: Vorsätzliche Tötung als unechtes Unterlassungsdelikt (Art. 111 i.V.m. Art. 11 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tod eines anderen Menschen (Deliktserfolg)
      • Verursachung des Todes durch ein Unterlassen des Täters
        • kein aktives Tun
        • Nichtvornahme einer physisch real möglichen Abwendungshandlung (Tatmacht)
        • hypothetische Kausalität des Unterlassens für den Erfolg
      • Garantenstellung des Täters (Art. 11 Abs. 2)
      • Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3)
    2. subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    • insbesondere: Zumutbarkeit des Eingreifens
      (Hinweis: kann auch als obj. TB-Merkmal geprüft werden)
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3
Q

Schema: Mord StGB 112

A

Vorsätzliche Tötung
+
beso Skruperlosigkeit

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4
Q

Schema: Totschlag StGB 113

A

Vorsätzliche Tötung
+
Handeln in entschuldbarer heftiger Gemütsbewegung, oder
Handeln unter grosser seelischer Belastung

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5
Q

Schema: Tötung auf Verlangen durch aktives Tun (Art. 114 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tod eines anderen Menschen
      • verursacht durch aktives Tun des Täters
        • Kausalität des Tatbeitrags des Täters für den Todeserfolg
        • objektive Zurechenbarkeit des Todeserfolgs
      • Ausführung der Tat aufgrund eines ernsthaften und eindringlichen Todesverlangens des Opfers
    2. subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
      • Handeln aus achtenswerten Beweggründen
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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6
Q

Schema: Tötung auf Verlangen durch Unterlassen (Art. 114 i.V.m. Art. 11 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tod eines anderen Menschen
      • verursacht durch Unterlassen des Täters:
        • Nichtvornahme der gebotenen Handlung trotz Möglichkeit (Tatmacht) und
        • Zurechnungszusammenhang zwischen Unterlassen und Todeserfolg
        • (hypothetische Kausalität des Unterlassens und objektive Zurechenbarkeit)
      • Ausführung der Tat aufgrund eines ernsthaften und eindringlichen Todesverlangens des Opfers
      • Garantenstellung, Art. 11 Abs. 2 StGB
      • Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3 StGB)
    2. subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
      • Unterlassen aus achtenswerten Beweggründen
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    • insb: Zumutbarkeit des Eingreifens (Hinweis: Kann auch als TB-Merkmal geprüft werden)
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7
Q

Schema: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Vorliegen einer Selbsttötung (ausgeführt oder versucht)
      • Verleiten des Selbstmörders durch den Täter (= der Sache nach Anstiftung zum Selbstmord), oder
      • Hilfeleistung des Täters für die Tat des Selbstmörders (= der Sache nach Gehilfenschaft zum Selbstmord)
    2. subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
      • Handeln aus selbstsüchtigen Beweggründen
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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8
Q

Schema: Fahrlässiges Erfolgsdelikt durch Aktives Tun

A
  1. Tatbestand
    • Eintritt des tatbestandlichen Erfolgs
    • Tathandlung (nötigenfalls Abgrenzung zur Unterlassung
    • Kausalität zwischen Tathandlung und Erfolg
    • Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens
      • Verletzung einer Sorgfaltsnorm / des Gefahrensatzes, Abgrenzung zum erlaubten Risiko
      • Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts
      • Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts
      • Zurechnungszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Deliktserfolg
        • Pflichtwidrigkeitszusammenhang (Wahrscheinlichkeitstheorie ↔ Risikoerhöhungstheorie)
        • Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm
        • u.U. weitere Kriterien des Ausschlusses der objektiven Zurechnung: z.B. Selbstgefährdung des Opfers
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    • insbesondere: Zumutbarkeit normgemässen (= sorgfaltspflichtgemässen) Verhaltens (Hinweis: kann auch im Tatbestand geprüft werden)*
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9
Q

Schema: Fahrlässiges unechtes Unterlassungsdelikt

A
  1. Tatbestand
    • Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs
    • Verursachung des Erfolgs durch ein Unterlassen
      • kein aktives Tun
      • Unterlassen einer physisch real möglichen Abwendungshandlung (= Tatmacht)
      • hypothetische Kausalität der Unterlassung für den Erfolg (Wahrscheinlichkeits- vs. Risikoverringerungstheorie)
      • Garantenstellung des Täters (Art. 11 Abs. 2)
      • Vorwurfsidentität (Art. 11 Abs. 3) (falls erörterungsbedürftig)
      • Sorgfaltspflichtwidrigkeit des Verhaltens
        • Verletzung einer Sorgfaltsnorm / des Gefahrensatzes, Abgrenzung zum erlaubten Risiko
        • Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts
        • Vermeidbarkeit des Erfolgseintritts
      • Zurechnungszusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverletzung und Deliktserfolg
        • Pflichtwidrigkeitszusammenhang
        • Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm
        • u.U. weitere Kriterien des Ausschlusses der objektiven Zurechnung: z.B. Selbstgefährdung des Opfers
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
    • insbesondere: Zumutbarkeit
      • normgemässen (= sorgfaltspflichtgemässen) Verhaltens
      • des Eingreifens
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10
Q

Schema: Gefährliche Körperverletzung aufgrund des verwendeten Tatmittels (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 1 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu prüfen!)
      • Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
      • Tathandlung: Ausführen der schädigenden Handlung mittels
        • Verwendung von Gift oder
        • Verwendung einer Waffe oder
        • Verwendung eines gefährlichen Gegenstandes
      • Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
        • Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
        • objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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11
Q

Schema: Einfache Körperverletzung, Grundtatbestand (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 1 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu erörtern)
      • Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
      • Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
      • Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
        - Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
        - objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Strafantrag
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12
Q

Körperverletzung gegen bes. schutzbedürftige Opfer/bestimmte Intimpartner (Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2-5 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Täter: jedermann bei Tat an Wehrlosem, ansonsten nur, wer eine bestimmte Stellung hat (vgl. Ziff. 2 Abs. 2-5)
      • Tatobjekt: ein bestimmter anderer lebender Mensch gem. Ziff. 2 Abs. 2 – 5
      • Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
      • Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
        • Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
        • objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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13
Q

Schema: Leichte Fälle der einfachen Körperverletzung (Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch (nur im Zweifelsfalle zu erörtern)
      • Taterfolg: Schädigung der Gesundheit oder des Körpers, die weder unter den Anwendungsbereich von Art. 122 noch von 126 StGB fällt
      • Tathandlung: rechtlich relevantes Handeln des Täters
      • Verursachungszusammenhang zwischen Tathandlung und Taterfolg
        • Kausalität der Tathandlung für den Taterfolg
        • objektive Zurechenbarkeit des Verletzungserfolgs
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Fakultative Strafmilderung in leichten Fällen (Ziff. 1 Abs. 2): Gesamtheit der objektiven und subjektiven Umstände über die obj. Verletzungsfolgen hinaus massgeblich (vgl. BGE 127 IV 60; streitig)
  5. Strafantrag
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14
Q

Gefährdung des Lebens (Art. 129 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Herbeiführung einer unmittelbaren Lebensgefahr für einen anderen Menschen
    2. subjektiver Tatbestand
      • direkter (Gefährdungs-)Vorsatz (bedingter Vorsatz reicht nicht!)
      • Handeln in skrupelloser Weise
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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15
Q

Unterlassung der Nothilfe (Art. 128 Abs. 1 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Wer
      • einem Menschen, den er verletzt hat (Alt. 1) oder
      • einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt (Alt. 2)
      • nicht hilft
      • obwohl die Hilfeleistung zumutbar ist
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
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16
Q

Hinderung der Nothilfe (Art. 128 Abs. 2 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Wer
      • andere davon abhält, Nothilfe zu leisten (Alt. 1) oder
      • andere bei der Leistung von Nothilfe behindert (Alt. 2)
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
17
Q

Raufhandel (Art. 133 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Raufhandel = tätliche wechselseitige Auseinandersetzung zwischen mindestens drei Personen
      • Beteiligung daran (beachten: Straflosigkeit unter den Voraussetzungen von Abs. 2)
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Tod oder Körperverletzung eines Menschen als Folge des Raufhandels
18
Q

Angriff (Art. 134 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • Angriff auf einen oder mehrere Menschen = einseitige gewaltsame tätliche Einwirkung in feindseliger Absicht durch mindestens zwei Personen auf den Körper eines oder mehrerer Menschen
      • Beteiligung daran
    2. subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld
  4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit: Tod oder Körperverletzung des Angegriffenen oder eines Dritten als Folge des Angriffs
19
Q

Unrechtmässige Aneignung (Art. 137 StGB)

A
  1. Tatbestand
    1. objektiver Tatbestand
      • fremde bewegliche Sache
      • aneignen
        • Aneignungswille
          • Zueignung
          • Enteignung
        • Manifestation gen aussen
    2. Subjektiver Tatbestand
      • Vorsatz
      • Bereicherungsabsicht
  2. Rechtswidrigkeit
  3. Schuld