Strafrecht AT II Flashcards

1
Q

Was sind die Zwecke der Generalprävention?

A
  • Abschreckung Tatgeneigter (spez neg Generalprävention)
  • Abschreckung aller (allg neg Generalprävention)
  • Normbekräftigung (pos Generalprävention)
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2
Q

Was sind die Zwecke der Spezialprävention?

A
  • Resozialisierung und Besserung des Täters (pos Spez Prävention)
  • Abschreckung des Täters (neg Spez Prävention)
  • Sicherung durch Verwahrung des Täters
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3
Q

Was ist der Kerngedanke der Absoluten Theorien und der Relativen Theorien?

A

Bei den Absoluten Theorien steht die angemessene Reaktion auf die geschehene Tat im Zentrum, bei den Relativen Theorien bezieht sich der Bestrafungsakt auf die Verbrechensverhütung.

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4
Q

Welches System kennt die Schweiz in Bezug auf Strafen und Massnahmen?

A

In der Schweiz gilt das dualistische System. Massnahmen und Strafen können parallel und gleichzeitig verhängt werden.

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5
Q

Was für eine Strafe ist die Geldstrafe und was will bezwecken?

A

Die Geldstrafe ist eine Vermögensstrafe und es soll die Beschränkung des Lebensstandards sowie Konsumverzicht des Täters bezwecken.

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6
Q

Was ist die Bemessungsgrundlage der Geldstrafe?

A

Anzahl der Tagessätze: Nach Verschulden (StGB 47 I & II)
Höhe der Tagessätzen: Nach persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand, Allfällige Familien- und Unterstützungspflichten, Existenzminimum)

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7
Q

Wie ist der Vollzug der Geldstrafe geregelt?

A

Siehe Art. 35 StGB

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8
Q

Wann kann die Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden?

A

Siehe Art. 36 StGB

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9
Q

Wo ist die Freiheitsstrafe geregelt?

A

Art. 40 StGB

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10
Q

Wie ist die Ersatzfreiheitsstrafe der Busse geregelt?

A

Siehe Art. 106 Abs. 2 / 4 StGB:

  • Mind. 1 Tag bis max. 3 Mt
  • Entfällt, wenn die Busse nachträglich bezahlt wird
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11
Q

Wie wird die Busse bemessen?

A

Nach Art. 106 Abs. 3 StGB:

- Nach dem Verschulden und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verurteilten

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12
Q

Welche Gesetzeskonkurrenzen gibt es?

A
  • es gibt echte Gesetzeskonkurrenzen, welche im StGB selbst geregelt sind.
  • es gibt unechte Gesetzeskonkurrenzen, welche aus der Rechtsprechung entspringen
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13
Q

Was ist die Definition der echten Gesetzeskonkurrenz?

A

Echte Konkurrenz ist gegeben, wenn der Täter mehrere nebeneinander anwendbare Tatbestände verwirklicht hat, sei es durch eine einzige Handlung, sog. «echte Idealkonkurrenz» (Handlungseinheit), oder durch mehrere Handlungen, sog. «echte Realkonkurrenz» (Handlungsmehrheit). Die «unechte Realkonkurrenz» umfasst die mitbestrafte Vor- und Nachtat.

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14
Q

Was ist die Definition der unechten Gesetzeskonkurrenz?

A

Unechte Konkurrenz ist gegeben, wenn ein verwirklichter Tatbestand einem oder mehreren anderen vorgeht und deren Anwendung ausschliesst. Dies trifft zu, wenn eine von verschiedenen Bestimmungen das vom Täter bewirkte Unrecht voll erfasst. (Spezialität, Konsumtion, Subsidiarität, Alternativität)

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15
Q

Was ist die “Spezialität” im Rahmen der unechten Konkurrenzen und was ist ihre Folge?

A

Einer der Straftatbestände umfasst schon begriffsnotwendig alle Merkmale eines anderen und enthält noch mindestens eine weitere Tatbestandsvoraussetzung. Letztere beschreibt die Tat oder den Täter näher und verdrängt damit die allgemeinere Norm.

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16
Q

Was ist die “Subsidiarität” im Rahmen der unechten Konkurrenzen und was ist ihre Folge?

A

Ein Straftatbestand beansprucht nur für den Fall Geltung, dass nicht schon der andere zur Anwendung gelangt. Dabei wird zwischen einer formellen (es steht schon im Gesetz drin) und materiellen Subsidiarität (Tötung vor sKV) unterschieden.

17
Q

Was ist die Konsumtion im Rahmen der unechten Konkurrenzen und was ist ihre Folge?

A

Die eine Tat ist zwar nicht notwendigerweise mit der Erfüllung eines zweiten Tatbestandes verbunden, jedoch umfasst der erste Tatbestand wertungsmässig den Unrechtsgehalt des zweiten mit.

Die Tat kann nur begangen werden, wenn auch gleichzeitig ein zweiter Tatbestand erfüllt wird. Bsp.: Vergewaltigung konsumiert eKV/Tätlichkeit

18
Q

Was ist die “Alternativität” im Rahmen der unechten Konkurrenzen und was ist ihre Folge?

A

Wenn der Täter durch eine Handlung oder einen Handlungskomplex die Tatbestandsmerkmale von zwei Tatbeständen verwirklicht, die vor der Verletzung desselben Rechtsguts schützen. Der Täter wird dann nur wegen des mit schwererer Strafe bedrohten Tatbestandes zur Verantwortung gezogen. Bei gleicher Strafdrohung ist der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit massgebend für die Verurteilung.

19
Q

Wann liegt eine mitbestrafte Vortat vor?

A

Mitbestrafte Vortat liegt vor, wenn zwei (oder mehrere) erfüllte Tatbestände so in einem Zusammenhang stehen, dass der eine nur das Vorstadium des eigentlichen Angriffs auf ein bestimmtes Rechtsgut darstellt.

20
Q

Wann liegt eine mitbestrafte Nachtat vor?

A

Mitbestrafe Nachtat liegt vor, wenn zwei (oder mehrere) erfüllte Tatbestände so in einem Zusammenhang stehen, dass der eine Tatbestand nur die Ausnutzung, Sicherung oder Verwertung eines bereits erreichten deliktischen Erfolges ist.

21
Q

Was ist die Folge der mitbestraften Vor-/Nachtat?

A

Die Vor- und die Nachtat werden durch die Bestrafung der Haupttat grundsätzlich mitabgegolten, d.h. mitbestraft.

22
Q

Wann liegt eine einfache Handlungseinheit vor?

A

Wenn ein Willensentschluss sich in einem Akt realisiert und zu einem Deliktserfolg führt.

Z.B. mehrere Faustschläge führen zu einer Körperverletzung

23
Q

Wann liegt eine natürliche Handlungseinheit vor?

A

Wenn das auf einem einheitlichen Willensakt beruhende Verhalten in einem engen räumlich-zeitlichen Zusammenhang steht und bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv noch als ein einheitliches und zusammengehörendes Geschehen erscheint.

Z.B.: Täter steckt sich in einem Ladendiebstahl mehrere Sachen ein.

24
Q

Was sind die Folgen einer einfachen oder natürlichen Handlungseinheit?

A

Keine echte Konkurrenzen

25
Q

Was ist die Rechtsfolge von echten Konkurrenzen?

A

Es gilt das Asperationsprinzip.

Das Strafmass der höchsten Strafe wird angemessen verschärft => Gesamtstrafe
Gilt jedoch nur, wenn es um gleichartige Strafen geht (Freiheitsstrafe und Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Geldstrafe, nicht Freiheitsstrafe und Geldstrafe). Sind es ungleichartige Strafen so sind die Strafen kumulativ zu verhängen.

Aber die Verschärfung darf nicht zu einer höheren Strafe führen als die Höchststrafe, die nach dem Kumulationsprinzip möglich wäre.

26
Q

Wie wird die Gesamtstrafe nach StGB 49 ermittelt?

A
  1. Einsatzstrafe bestimmen (=anhand des abstrakten Strafrahmens der schwersten Tat)
  2. Einsatzstrafe angemessen erhöhen
  3. Mindeststrafe beachten
  4. Neues Strafrahmen
27
Q

Was ist die “Retrospektive Konkurrenz”?

A
  • Fiktive Betrachtung einer gleichzeitigen Strafzumessung für Delikte, die zwar vor einer früheren Verurteilung begangen, jedoch erst nachher bekannt werden. Der Täter soll nicht besser oder schlechter gestellt werden durch die Aufteilung der Strafverfolgung in mehrere Verfahren.
28
Q

Wie wird bei der “retrospektiven Konkurrenz” vorgegangen?

A
  • Ausgangspunkt: bereits gefällte Grundstrafe
  • Prüfung, welche Gesamtstrafe gebildet worden wäre bei gleichzeitiger Beurteilung (=hypothetische Gesamtstrafe)
  • Differenz zwischen hypothetischen Gesamtstrafe und Grundstrafe ist Zusatzstrafe.