Stellvertretung Flashcards
Wiederholung
Was bedeutet “ex tunc”?
von Anfang an bzw. rückwirkend
Gib das Prüfungsschema für Stellvertretung wieder.
(1. Anwendbarkeit)
(2. Zulässigkeit)
3. Eigene WE
4. Offenkundigkeitsprinzip
5. Vertretungsmacht
Prüfungsschema: Stellvertretung
Was ist unter folgendem Prüfungspunkt zu beachten:
1. Anwendbarkeit
(1. Anwendbarkeit)
Kein Problem bei WE und rechtsgeschäftlichen Handlungen
Prüfungsschema: Stellvertretung
Was ist unter folgendem Prüfungspunkt zu beachten:
2. Zulässigkeit
(2. Zulässigkeit)
- -> Grds. bei jeder WE zulässig
- -> Ausnahme: Höchstpersönliche Geschäfte (Bsp. Eheschließung, Testamentserrichtung)
Prüfungsschema: Stellvertretung
Was ist unter folgendem Prüfungspunkt zu beachten:
3. Eigene WE
- Eigene WE § 164 I 1
- -> Der Vertreter gibt seine eigene WE ab (Handelt selbst rechtsgeschäftlich mit rechtsgeschäftlichem Willen)
- -> Vertreter: Stellvertreter (+) vs. Bote (-) (Prüfen! Eventuell: Entscheidungsspielraum erwähnen)
Prüfungsschema: Stellvertretung
Was ist unter folgendem Prüfungspunkt zu beachten:
4. Offenkundigkeitsprinzip
- Offenkundigkeitsprinzip § 164 |2
- -> Vertragspartner muss wissen, dass der Erklärende nicht berechtigt und verpflichtet werden will, sondern Dritter mit dem er den Vertrag schließt
- -> Ausdrücklich oder aus Umständen ersichtlich (+)
- -> Ausnahmen:
1) Unternehmensbezogene Geschäfte (Handelnder macht deutlich, dass er für bestimmtes Unternehmen auftritt oder es ist aus den Umständen ersichtlich)
2) Bargeschäfte des täglichen Lebens (Bsp. Supermarktkasse)
Prüfungsschema: Stellvertretung
- Eigene WE
Was versteht man unter einem Stellvertreter?
Stellvertreter § 164 I 1
- -> Erklärt seinen eigenen Willen
- -> Hat eigenen Entscheidungsspielraum
- -> Muss daher wenigstens beschränkt geschäftsfähig sein, § 165 BGB
Prüfungsschema: Stellvertretung
- Eigene WE
Was versteht man unter einem Boten?
Bote
- -> Bote übermittelt fremde WE, NICHT seine eigene
- -> Unterscheidung zwischen Empfangs- und Erklärungsboten
Erklärungsbote § 120 (nur Andeutung)
–> Übermittelt eine WE
Empfangsbote
- -> Ermächtigt zur Entgegennahme von WE
- -> Leitet diese an den Geschäftsherrn weiter
(Merke: Der Bote ist ein menschlicher Brief!)
Wo ist Handeln ohne Vertretungsmacht geregelt?
§§ 177, 179
Prüfungsschema: Stellvertretung
Was ist unter folgendem Prüfungspunkt zu beachten:
5. Vertretungsmacht
- Vertretungsmacht § 164 I 1
- -> Die abgegebene WE muss sich auch innerhalb der zustehenden Vertretungsmacht befinden
Die Erteilung der Vertretungsmacht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen:
a) Gesetzliche Vertretungsmacht
b) Vollmacht, § 167 |, || (Innen- vs. Außenvollmacht, Prüfen!)
(a) und b) Prüfen! Zusätzlich auf Vertretungsspielraum eingehen)
Prüfungsschema: Stellvertretung
- Vertretungsmacht
Wo ist die Erteilung einer Vollmacht geregelt?
Erklärung ggü. dem Bevollmächtigen § 167 | Var. 1
–> Innenvollmacht
Erklärung ggü. einem Dritten § 167 | Var. 2
–> Außenvollmacht
Prüfungsschema: Stellvertretung
- Vertretungsmacht
Wo ist der Umfang der Vollmacht geregelt?
§ 133
Anders bei der Prokura (§§ 48 ff. HGB)
Prüfungsschema: Stellvertretung
- Vertretungsmacht
Wo ist die gesetzliche Vertretungsmacht von Gesellschaftern und Vereinsvorständen geregelt?
Gesellschafter, § 714
Vereinsvorstände, § 26 ||
“A weiß, dass B in seinem Namen Rechtsgeschäfte abschließt, ohne Vertretungsmacht zu haben, und bleibt dennoch untätig, duldet dieses Verhalten somit. Dadurch trägt A dazu bei, dass ein Rechtsscheinstatbestand entsteht und muss sich deshalb das Verhalten des B zurechnen lassen.”
Worum geht es?
Duldungsvollmacht
- -> Vertretene muss von Handlungen gewusst, aber nichts dagegen unternommen haben
- -> Dritte muss gutgläubig sein (Wenn also der potentielle Vertragspartner weiß, dass der Betroffene keine Vertretungsmacht besitzt, dann ist er nicht schutzwürdig)
- -> Vertretene kann sich später nicht auf Fehlen der Vollmacht berufen
(Die Duldungsvollmacht ist ein ungeschriebener Fall der Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins)
“Angestellte A bestellt ohne Kenntnis ihrer Geschäftsführerin Wasserpflanzen jeglicher Art. A hatte den Eindruck, dass diese sich besonders gut verkaufen. Die Rechnungen wurden auf den Schreibtisch von G gelegt. Ohne sich die Rechnungen anzusehen, bezahlt G die anfallenden Kosten. Irgendwann bemerkt sie ihre Nachlässigkeit und will nicht mehr zahlen. Sie meint, A war nicht befugt Wasserpflanzen einzukaufen. Hätte A Wareneingang und Rechnungen kontrolliert, hätte sie das Verhalten der A ohne weiteres unterbinden können.”
Worum geht es?
Anscheinsvollmacht
–> Vertretene weiß nicht, dass ein anderer für ihn handelt
–> Bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte der Vertretene dies erkennen und verhindern können
–> Der Vertretene kann sich nicht auf das Fehlen der
Vollmacht berufen