Rücktritt Flashcards
Wo wird Rücktritt im Prüfungsschema geprüft wenn es um einen Primäranspruch der nicht zurücktreten wollenden Partei geht?
Anspruch nicht untergegangen
Wo sind die Rechtsfolgen eines Rücktritts geregelt?
Rückgewähransprüche: § 346 |
Wertersatz: § 346 ||, |||
Nutzungs- und Verwendungsersatz: § 347
Rücktritt ist ein “…“-recht
Gestaltungsrecht
Prüfungsschema: Rücktritt allgemein
(Anspruch nicht untergegangen)
Anspruchsgrundlage: § 346 |
- Wirksamer Vertrag i. S. d. § 433
- Rücktrittsrecht
- -> Vertraglich?
- -> Gesetzlich? (§§ 323, 324, 326 V + 323) - Rücktrittserklärung gem. § 349
- Kein Ausschluss des Rücktritts
- -> § 323 V
- -> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Welche gesetzlichen Rücktrittsrechte kennst du und wo sind sie geregelt?
Gesetzlichen Rücktrittsrechte
- -> Nicht-/Schlechtleistung: § 323
- -> Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 II: § 324
- -> Unmöglichkeit: §§ 326 V, 323
Wann ist ein Rücktritt ausgeschlossen?
Pflichtverletzung, die zum Rücktritt berechtigt, unerheblich
–> § 323 V
Gläubiger den Rücktrittsgrund zu vertreten oder Gläubiger bei Eintritt des Rücktrittsgrundes in Annahmeverzug gewesen
–> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Kann SE auch bei einem Rücktritt verlangt werden?
Ja!
siehe § 325
Prüfungsschema: Rücktritt + Unmöglichkeit, Vor Gefahrübergang
AG: §§ 346 |, 326 V
- Rücktrittsrecht gem. § 346 |
- -> Vertraglich (-)
- -> Gesetzlich: Gilt § 326 V?
a) Gegenseitiger Vertrag
b) Unmöglichkeit gem. § 275
c) Frist gem. § 323 |
- -> Achtung! Immer entbehrlich gem. § 326 V! (Trotzdem erwähnen) - Rücktrittserklärung gem. § 349
- Kein Ausschluss
- -> § 323 V
- -> § 323 VI Var. 1 oder Var. 2
Ist Rücktritt ausschließlich ein Gewährleistungsrecht?
Nein! Das hängt davon ab, ob man sich VOR/NACH Gefahrenübergang befindet.
NACH Gefahrenübergang: Gewährleistungsrecht
(Nur möglich bei Sach- und Rechtsmängeln)
VOR Gefahrenübergang: Allg. Leistungsstörungsrecht
(Nur möglich bei Nicht-/Schlechterbringungen, Nebenpflichtsverletzungen und Unmöglichkeit)