Schadensersatz statt und neben der Leistung Flashcards

1
Q

Worum geht es?

Die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Leistungserbringung verzögert sich.

A

Schuldnerverzug

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2
Q

Beim Schuldnerverzug entsteht dem Gläubiger ein “…”.

A

“Verzögerungsschaden”

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3
Q

Worum geht es?

Wenn die Leistung noch erbracht werden soll, jedoch auch bei ihrer ordnungsgemäßen Erbringung der Schaden bestehen bleibt.

A

Schadensersatz neben der Leistung

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4
Q

Worum geht es?

Wenn der Gläubiger kein Interesse mehr an der Leistung hat und stattdessen seinen Schaden aus der Nichterbringung ersetzt haben will.

A

Schadensersatz statt der Leistung

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5
Q

Prüfungsschema: Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (Schadensersatz neben der Leistung)

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||; 286

Voraussetzungen des § 280
[…]

Zusätzl. Voraussetzungen des § 286

  1. Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
    - -> Nichtleistung (Prüfen!)
    - -> Unmöglichkeit gem. § 275
    - -> Fälligkeit gem. § 271;
    - -> Keine Einreden gem. § 320
  2. Mahnung
    - -> Nach Fälligkeit gem. § 286 | 1;
  3. Mahnung entbehrlich gem. § 286 ||
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6
Q

Wo ist der Verzug des Schuldners bei Entgeltforderungen geregelt?

A

§ 286 |||

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7
Q

Wo sind die Rechtsfolgen von Schadensersatz geregelt?

A

§§ 249 ff.

§ 249 | –> Differenzhypothese

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8
Q

Was sind die Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs?

A

§ 280 |, || (SE für alle aufgrund des Verzugs entstandenen Schäden)

§ 287 (Verantwortlichkeit während des Verzugs)

§ 288 (Verzugszinsen)

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9
Q

Wo sind Verzugszinsen geregelt?

A

§ 288

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10
Q

Prüfungsschema: Schadensersatz allgemein

A

Anspruchsgrundlage: § 280 | (und || oder ||| bei SE statt/neben Leistung)

Voraussetzungen des § 280

  1. Schuldverhältnis
    - -> Vertrag: § 311 |
  2. Pflichtverletzung
  3. Vertretenmüssen
    - -> Beweislast liegt beim Schuldner (“wird vermutet”)
    - -> Fahrlässigkeit und Vorsatz: § 276
    - -> Erfüllungsgehilfe: § 278
  4. Schaden
    - -> Umfang des SE: § 249
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11
Q

Wo ist geregelt, dass Schuldverhältnisse durch einen Vertrag entstehen können?

A

§ 311 |

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12
Q

Vertretenmüssen

Beim wem liegt die Beweislast?

A

Beweislast für Nichtverschulden liegt beim Schuldner

Bei Prüfung erwähnen!

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13
Q

Vertretenmüssen

Wo ist Folgendes geregelt?

  • -> Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • -> Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
A
  • -> Fahrlässigkeit und Vorsatz: § 276

- -> Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen: § 278

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14
Q

Nenne die Definition eines Erfüllungsgehilfen

A

Jeder, der mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Plichtenkreis tätig wird.

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15
Q

Welcher Paragraph sollte bei der Bewertung eines Schadens herangezogen werden?

A

§ 249

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16
Q

Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen Nicht-/Schlechtleistung

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 281

Voraussetzungen des § 280
[…]

Zusätzl. Vorraussetzungen des § 281

  1. Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
    - -> Nichtleistung (Prüfen!)
    - -> Unmöglichkeit gem. § 275
    - -> Fälligkeit gem. § 271;
    - -> Keine Einreden gem. § 320
  2. Frist gem. § 281 | 1
    - -> Angemessene Frist?
    - -> Erfolgloser Ablauf Frist?
  3. Entbehrlichkeit der Frist gem. § 281 ||
17
Q

Gib die Kontrollfragen bzgl. SE neben/statt Leistung wieder.

A

Können beide Ansprüche SE und Erfüllung nebeneinander stehen?
–> Wenn Ja: SE neben Leistung

Könnte der geltend gemachte Schaden durch eine ordnungsgemäße Nacherfüllung behoben werden?
–> Wenn Ja: SE statt Leistung

Würde der geltend gemachte Schaden bei einer hypothetisch rechtzeitig vorgenommenen Nacherfüllung entfallen?

  • -> Wenn Ja: SE statt der Leistung (Der Schaden würde behoben werden)
  • -> Wenn Nein: SE neben der Leistung (Der Schaden würde bestehen bleiben)
18
Q

Nenne alle möglichen Anspruchsgrundlagen bei SE neben/statt Leistung und wann sie Anwendung finden.

A

SE neben der Leistung

  • -> einfacher SE: § 280 |
  • -> Nebenplfichtsverletzung: §§ 280 |; 241 ||
  • -> Verzögerungsschaden: §§ 280 |, ||; 286

SE statt der Leistung

  • -> Nicht-/Schlechtleistung: §§ 280 |, |||; 281
  • -> Nebenpflichtverletzung: §§ 280 |, |||; 282
  • -> Nachträgliche Unmöglichkeit: §§ 280 |, |||, 283
  • -> Anfängliche Unmöglichkeit: §§ 311a ||
19
Q

Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit

A

Anspruchsgrundlage: § 311a ||

(Anspruch entstanden)

  1. Wirksamer Vertrag
  2. Unmöglichkeit § 275
  3. Bestehen des Leistungshindernisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
  4. Kenntnis oder Kennenmüssen des Leistungshindernisses § 311a II 2
    - -> Bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 | + II
  5. Schaden
  6. Kausalität des Leistungshindernisses für den Schaden oder statt 5. und 6. Anwendungsersatzanspruch § 284
20
Q

Prüfungsschema: Schadensersatz statt der Leistung nachträgliche Unmöglichkeit

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||| 283

(Anspruch entstanden)

  1. Schuldverhältnis
  2. Pflichtverletzung
  3. Vertretenmüssen, § 280 | 2
    - -> Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276
  4. Schaden
  5. Zusätzliche Vorraussetzungen des § 283
    a) Unmöglichkeit § 275
    b) Nachträglich
21
Q

Prüfungsschema: SE neben Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten, Begleitschaden

(Bsp. Bei Sturz in Baugrube auf dem Gelände des Fahrradladens geht Uhr kaputt. Nun geht es um den Ersatz der Uhr.
Bsp. Gleiche Szenario nur dieses Mal geht es um Schmerzensgeld)

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, 241 ||

  1. Schuldverhältnis
  2. Nebenpflichtsverletzung gem. § 241 ||
  3. Vertretenmüssen gem. § 280 | 2
  4. Kausaler Schaden
22
Q

Was versteht man unter Nebenpflichten gem. § 241 ||?

A

Nichtleistungsbezogene Pflichten

Vertragspartner muss während Vertragsdurchführung im Rahmen des Zumutbaren vor Verletzung sonstiger Rechtsgüter bewahrt werden

Bsp. KV mit vereinbarter Abholung, bei Abholung fällt Käufer in Baugrube

23
Q

Wo ist SE in Form von Schmerzensgeld geregelt?

A

§ 253

24
Q

Prüfungsschema: SE statt Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten

A

Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 282 i. V. m. § 241 ||

(Anspruch entstanden)

  1. Schuldverhältnis
  2. Nebenpflichtsverletzung i. S. d. § 241 ||
  3. Vertretenmüssen
  4. Schaden
  5. Unzumutbarkeit der Leistung gem. § 282

(Wenn z. B. ein Maler zwar die von ihm übernommenen Arbeiten ausführt, dabei jedoch wiederholt in erheblichem Maße Einrichtungsgegenstände beschädigt, kann der Besteller nicht nur Schadensersatz wegen der Sachschäden nach § 280 I verlangen, sondern auch einen anderen Maler mit der Beendigung der Arbeiten beauftragen und die hierfür entstandenen Mehrkosten dem ersten, unsorgfältigen Maler gem. § 282 in Rechnung stellen.)