Schadensersatz statt und neben der Leistung Flashcards
Worum geht es?
Die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällige Leistungserbringung verzögert sich.
Schuldnerverzug
Beim Schuldnerverzug entsteht dem Gläubiger ein “…”.
“Verzögerungsschaden”
Worum geht es?
Wenn die Leistung noch erbracht werden soll, jedoch auch bei ihrer ordnungsgemäßen Erbringung der Schaden bestehen bleibt.
Schadensersatz neben der Leistung
Worum geht es?
Wenn der Gläubiger kein Interesse mehr an der Leistung hat und stattdessen seinen Schaden aus der Nichterbringung ersetzt haben will.
Schadensersatz statt der Leistung
Prüfungsschema: Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (Schadensersatz neben der Leistung)
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||; 286
Voraussetzungen des § 280
[…]
Zusätzl. Voraussetzungen des § 286
- Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
- -> Nichtleistung (Prüfen!)
- -> Unmöglichkeit gem. § 275
- -> Fälligkeit gem. § 271;
- -> Keine Einreden gem. § 320 - Mahnung
- -> Nach Fälligkeit gem. § 286 | 1; - Mahnung entbehrlich gem. § 286 ||
Wo ist der Verzug des Schuldners bei Entgeltforderungen geregelt?
§ 286 |||
Wo sind die Rechtsfolgen von Schadensersatz geregelt?
§§ 249 ff.
§ 249 | –> Differenzhypothese
Was sind die Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs?
§ 280 |, || (SE für alle aufgrund des Verzugs entstandenen Schäden)
§ 287 (Verantwortlichkeit während des Verzugs)
§ 288 (Verzugszinsen)
Wo sind Verzugszinsen geregelt?
§ 288
Prüfungsschema: Schadensersatz allgemein
Anspruchsgrundlage: § 280 | (und || oder ||| bei SE statt/neben Leistung)
Voraussetzungen des § 280
- Schuldverhältnis
- -> Vertrag: § 311 | - Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen
- -> Beweislast liegt beim Schuldner (“wird vermutet”)
- -> Fahrlässigkeit und Vorsatz: § 276
- -> Erfüllungsgehilfe: § 278 - Schaden
- -> Umfang des SE: § 249
Wo ist geregelt, dass Schuldverhältnisse durch einen Vertrag entstehen können?
§ 311 |
Vertretenmüssen
Beim wem liegt die Beweislast?
Beweislast für Nichtverschulden liegt beim Schuldner
Bei Prüfung erwähnen!
Vertretenmüssen
Wo ist Folgendes geregelt?
- -> Fahrlässigkeit und Vorsatz
- -> Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen
- -> Fahrlässigkeit und Vorsatz: § 276
- -> Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen: § 278
Nenne die Definition eines Erfüllungsgehilfen
Jeder, der mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Plichtenkreis tätig wird.
Welcher Paragraph sollte bei der Bewertung eines Schadens herangezogen werden?
§ 249
Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen Nicht-/Schlechtleistung
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 281
Voraussetzungen des § 280
[…]
Zusätzl. Vorraussetzungen des § 281
- Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
- -> Nichtleistung (Prüfen!)
- -> Unmöglichkeit gem. § 275
- -> Fälligkeit gem. § 271;
- -> Keine Einreden gem. § 320 - Frist gem. § 281 | 1
- -> Angemessene Frist?
- -> Erfolgloser Ablauf Frist? - Entbehrlichkeit der Frist gem. § 281 ||
Gib die Kontrollfragen bzgl. SE neben/statt Leistung wieder.
Können beide Ansprüche SE und Erfüllung nebeneinander stehen?
–> Wenn Ja: SE neben Leistung
Könnte der geltend gemachte Schaden durch eine ordnungsgemäße Nacherfüllung behoben werden?
–> Wenn Ja: SE statt Leistung
Würde der geltend gemachte Schaden bei einer hypothetisch rechtzeitig vorgenommenen Nacherfüllung entfallen?
- -> Wenn Ja: SE statt der Leistung (Der Schaden würde behoben werden)
- -> Wenn Nein: SE neben der Leistung (Der Schaden würde bestehen bleiben)
Nenne alle möglichen Anspruchsgrundlagen bei SE neben/statt Leistung und wann sie Anwendung finden.
SE neben der Leistung
- -> einfacher SE: § 280 |
- -> Nebenplfichtsverletzung: §§ 280 |; 241 ||
- -> Verzögerungsschaden: §§ 280 |, ||; 286
SE statt der Leistung
- -> Nicht-/Schlechtleistung: §§ 280 |, |||; 281
- -> Nebenpflichtverletzung: §§ 280 |, |||; 282
- -> Nachträgliche Unmöglichkeit: §§ 280 |, |||, 283
- -> Anfängliche Unmöglichkeit: §§ 311a ||
Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit
Anspruchsgrundlage: § 311a ||
(Anspruch entstanden)
- Wirksamer Vertrag
- Unmöglichkeit § 275
- Bestehen des Leistungshindernisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- Kenntnis oder Kennenmüssen des Leistungshindernisses § 311a II 2
- -> Bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 | + II - Schaden
- Kausalität des Leistungshindernisses für den Schaden oder statt 5. und 6. Anwendungsersatzanspruch § 284
Prüfungsschema: Schadensersatz statt der Leistung nachträgliche Unmöglichkeit
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||| 283
(Anspruch entstanden)
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen, § 280 | 2
- -> Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 - Schaden
- Zusätzliche Vorraussetzungen des § 283
a) Unmöglichkeit § 275
b) Nachträglich
Prüfungsschema: SE neben Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten, Begleitschaden
(Bsp. Bei Sturz in Baugrube auf dem Gelände des Fahrradladens geht Uhr kaputt. Nun geht es um den Ersatz der Uhr.
Bsp. Gleiche Szenario nur dieses Mal geht es um Schmerzensgeld)
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, 241 ||
- Schuldverhältnis
- Nebenpflichtsverletzung gem. § 241 ||
- Vertretenmüssen gem. § 280 | 2
- Kausaler Schaden
Was versteht man unter Nebenpflichten gem. § 241 ||?
Nichtleistungsbezogene Pflichten
Vertragspartner muss während Vertragsdurchführung im Rahmen des Zumutbaren vor Verletzung sonstiger Rechtsgüter bewahrt werden
Bsp. KV mit vereinbarter Abholung, bei Abholung fällt Käufer in Baugrube
Wo ist SE in Form von Schmerzensgeld geregelt?
§ 253
Prüfungsschema: SE statt Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 282 i. V. m. § 241 ||
(Anspruch entstanden)
- Schuldverhältnis
- Nebenpflichtsverletzung i. S. d. § 241 ||
- Vertretenmüssen
- Schaden
- Unzumutbarkeit der Leistung gem. § 282
(Wenn z. B. ein Maler zwar die von ihm übernommenen Arbeiten ausführt, dabei jedoch wiederholt in erheblichem Maße Einrichtungsgegenstände beschädigt, kann der Besteller nicht nur Schadensersatz wegen der Sachschäden nach § 280 I verlangen, sondern auch einen anderen Maler mit der Beendigung der Arbeiten beauftragen und die hierfür entstandenen Mehrkosten dem ersten, unsorgfältigen Maler gem. § 282 in Rechnung stellen.)