Prüfungsschemen Flashcards
Gib das Prüfungsschema für Anfechtung inkl. der relevanten Paragraphen wieder.
- Anfechtungsgrund §§ 119-123
- Anfechtungserklärung § 143 |
- Anfechtungsfrist §§ 121, 124
- Kein Ausschluss der Anfechtung § 144
Wo wird Anfechtung im Prüfungsschema geprüft?
Anspruch entstanden
oder
Anspruch nicht untergegangen
Gib das Prüfungsschema für Stellvertretung wieder.
(1. Anwendbarkeit)
(2. Zulässigkeit)
3. Eigene WE
4. Offenkundigkeitsprinzip
5. Vertretungsmacht
Prüfungsschema: Stellvertretung bei Inhaber eines Handelsgeschäfts
(1. Anwendbarkeit)
(2. Zulässigkeit)
3. Eigene WE, § 164 I 1
4. Offenkundigkeitsprinzip, § 164 I 2
- Im Rahmen der Vertretungsmacht
a) Wirksame Erteilung der Prokura gem. § 48
b) Umfang der Prokura gem. § 49
- -> Beachte § 50 |, || (Beschränkung des Umfangs)
Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung bei anfänglicher Unmöglichkeit
Anspruchsgrundlage: §§ 311a ||
(Anspruch entstanden)
- Wirksamer Vertrag
- Unmöglichkeit § 275
- Bestehen des Leistungshindernisses zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
- Kenntnis oder Kennenmüssen des Leistungshindernisses § 311a II 2
- -> Bei Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 | + II - Schaden
- Kausalität des Leistungshindernisses für den Schaden oder statt 5. und 6. Anwendungsersatzanspruch § 284
Prüfungsschema: Schadensersatz statt der Leistung nachträgliche Unmöglichkeit
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||| 283
(Anspruch entstanden)
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen, § 280 | 2
- -> Vorsatz und Fahrlässigkeit: § 276 - Schaden
- Zusätzliche Vorraussetzungen des § 283
a) Unmöglichkeit § 275
b) Nachträglich
Prüfungsschema: Unmöglichkeit im Rahmen der Prüfung des Primäranspruchs bei der Hauptleistung
- Anspruch entstanden
- -> z. B. Wirksamer Kaufvertrag - Anspruch nicht untergegangen
- -> Leistung darf noch nicht erbracht worden sein (Prüfen!)
- -> Unmöglichkeit? (Anfänglich: §§ 311a |, 275 vs. Nachträglich: § 275)
- -> Gattungs-/Stückschuld/Konkretisierung? § 243 - Anspruch durchsetzbar
- -> z. B. Verjährung
Prüfungsschema: Unmöglichkeit im Rahmen der Prüfung des Primäranspruchs der Gegenleistung
(Für Schuldner gilt Unmöglichkeit der Leistung. Hat Gläubiger trotzdem Anspruch auf Gegenleistung?)
Anspruchsgrundlage: § 433
- Anspruch entstanden
- -> z. B. Wirksamer Kaufvertrag - Anspruch gem. § 326 | untergegangen?
- Gegenseitiger Vertrag
- 2 Unmöglichkeit § 275
- 3 Kein Ausschluss gem. § 326 ||
- Anspruch durchsetzbar
- -> z. B. Verjährung
Prüfungsschema: Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | 1
- Verbraucher gem. § 13
- Unternehmer gem. § 14
- Sache gem. § 90
Prüfungsschema: Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens (Schadensersatz neben der Leistung)
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, ||; 286
Voraussetzungen des § 280
[…]
Zusätzl. Voraussetzungen des § 286
- Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
- -> Nichtleistung (Prüfen!)
- -> Unmöglichkeit gem. § 275
- -> Fälligkeit gem. § 271;
- -> Keine Einreden gem. § 320 - Mahnung
- -> Nach Fälligkeit gem. § 286 | 1; - Mahnung entbehrlich gem. § 286 ||
Prüfungsschema: Schadensersatz allgemein
Anspruchsgrundlage: § 280 | (und || oder ||| bei SE statt/neben Leistung)
Voraussetzungen des § 280
- Schuldverhältnis
- -> Vertrag: § 311 | - Pflichtverletzung
- Vertretenmüssen
- -> Beweislast liegt beim Schuldner (“wird vermutet”)
- -> Fahrlässigkeit und Vorsatz: § 276
- -> Erfüllungsgehilfe: § 278 - Schaden
- -> Umfang des SE: § 249
Prüfungsschema: Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen Nicht-/Schlechtleistung
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 281
Voraussetzungen des § 280
[…]
Zusätzl. Vorraussetzungen des § 281
- Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit, Einredefreiheit
- -> Nichtleistung (Prüfen!)
- -> Unmöglichkeit gem. § 275
- -> Fälligkeit gem. § 271;
- -> Keine Einreden gem. § 320 - Frist gem. § 281 | 1
- -> Angemessene Frist?
- -> Erfolgloser Ablauf Frist? - Entbehrlichkeit der Frist gem. § 281 ||
Nenne alle möglichen Anspruchsgrundlagen bei SE neben/statt Leistung und wann sie Anwendung finden.
SE neben der Leistung
- -> einfacher SE: § 280 |
- -> Nebenplfichtsverletzung: §§ 280 |; 241 ||
- -> Verzögerungsschaden: §§ 280 |, ||; 286
SE statt der Leistung
- -> Nicht-/Schlechtleistung: §§ 280 |, |||; 281
- -> Nebenpflichtverletzung: §§ 280 |, |||; 282
- -> Nachträgliche Unmöglichkeit: §§ 280 |, |||, 283
- -> Anfängliche Unmöglichkeit: §§ 311a ||
Prüfungsschema: SE neben Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten, Begleitschaden
(Bsp. Bei Sturz in Baugrube auf dem Gelände des Fahrradladens geht Uhr kaputt. Nun geht es um den Ersatz der Uhr.
Bsp. Gleiche Szenario nur dieses Mal geht es um Schmerzensgeld)
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, 241 ||
- Schuldverhältnis
- Nebenpflichtsverletzung gem. § 241 ||
- Vertretenmüssen gem. § 280 | 2
- Kausaler Schaden
Prüfungsschema: SE statt Leistung wegen Verletzung von Nebenpflichten
Anspruchsgrundlage: §§ 280 |, |||; 282 i. V. m. § 241 ||
(Anspruch entstanden)
- Schuldverhältnis
- Nebenpflichtsverletzung i. S. d. § 241 ||
- Vertretenmüssen
- Schaden
- Unzumutbarkeit der Leistung gem. § 282
(Wenn z. B. ein Maler zwar die von ihm übernommenen Arbeiten ausführt, dabei jedoch wiederholt in erheblichem Maße Einrichtungsgegenstände beschädigt, kann der Besteller nicht nur Schadensersatz wegen der Sachschäden nach § 280 I verlangen, sondern auch einen anderen Maler mit der Beendigung der Arbeiten beauftragen und die hierfür entstandenen Mehrkosten dem ersten, unsorgfältigen Maler gem. § 282 in Rechnung stellen.)