Kaufrecht | + || + ||| Flashcards
Aus dem § 433 folgen Hauptleistungspflichten für Käufer und Verkäufer. Daraus folgt, dass die Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Verkäufer eine Pflichtverletzung darstellt und “…” des Käufers nach sich zieht.
“Gewährleistungsansprüche”
Ab wann gilt das Kaufrecht?
Erst ab Gefahrübergang.
(Vor Gefahrübergang gilt nur das allgemeine
Leistungsstörungsrecht)
Wo ist der Verkauf von Rechten und sonstigen Gegenständen geregelt?
§ 453
Nenne Bsp. für sonstige Gegenstände i. S. d. § 453
Strom und Fernwärme
Nicht gegenständliche Postionen (z. B. Gewinnchancen, Erfindungen, Werbeideen)
Standardsoftware, Sach-und Rechtsgesamtheiten
Wo sind Sach- und Rechtsmängel geregelt?
Sachmangel: § 434
Rechtsmangel: § 435
Wo ist der Gefahrenübergang geregelt?
§ 446
Wann müssen Sachmängel vorliegen, damit der Käufer Anspruch auf Gewährleistungsrechte hat?
Beim Gefahrenübergang gem. § 446
Ausnahmen:
- -> Verbrauchsgüterverkäufe gem. § 474 | 1
a) Es gilt § 475 || bei Versendungsverkäufen gem. § 447
b) Es gilt § 477 Beweislastumkehr - -> Gläubigerverzug gem. § 326 || 1 Alt. 2
Wo sind die Rechte des Käufers bei Mängeln geregelt und welche gibt es?
§ 437
Nacherfüllung/-lieferung: § 437 Nr. 1
Rücktritt bzw. Kaufpreisminderung: § 437 Nr. 2
SE oder Aufwendungsersatz: § 437 Nr. 3
Prüfungsschema: Allgemeine Gewährleistungsrechte
Anspruchsgrundlage: § 437
(Anspruch entstanden)
- Kaufvertrag gem. § 433
- Sach- oder Rechtsmängel gem. § 434 bzw. § 435
- Bei Gefahrübergang gem. § 446
- -> Versendungskäufe gem. § 447
- -> Gläubigerverzug gem. § 326 || 1 Alt. 2
- -> Verbrauchsgüterverkauf gem. § 474 | führt zu Beweislastumkehr gem. § 476 - Kein Ausschluss der Gewährleistung
- -> Individualvereinbarungen (Achtung! Bei Verbrauchsgüterverkäufen gilt § 476 | 1)
- -> Kenntnis des Käufers: § 442 |
- -> Bei beidseitigen Handelsgeschäften § 377 HGB
- -> Haftungsausschluss § 444
Prüfungsschema: Nacherfüllung
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 1; 439
(Anspruch entstanden)
- Voraussetzungen gem. § 437
[…] - Rechtfolge
- -> Wahlrecht: Nachbesserung/Neulieferung
(Anspruch nicht untergegangen)
–> Unmöglichkeit gem. § 275
(Anspruch nicht durchsetzbar)
–> Unverhältnismäßige Kosten gem. § 439 ||| 1
Worauf sollte bei Prüfung des Gefahrübergangs geachtet werden, wenn unklar ist, ob ein Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag?
Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, kann § 476 (Beweislastumkehr) gelten.
Dies führ dazu, dass vermutet wird, dass der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
Worauf sollte bei der Prüfung von Individualvereinbarungen beim Gewährleistungsausschluss geachtet werden?
Wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf gem. § 474 | handelt, gilt § 476 | 1
Worauf muss beim Rücktritt, weil die Nacherfüllung unmöglich ist, geachtet werden?
Rücktrittsgrund § 326 V
- Wirksamer Vertrag (+)
- Unmöglichkeit gem. § 275
- -> Voraussetzungen Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 erfüllt?
- -> Beseitigung des Mangels bzw. Lieferung einer mangelfreien Leistung unmöglich gem. § 275?
Prüfungsschema: Rücktritt + Unmöglichkeit der Nacherfüllung, nach Gefahrübergang
Anspruchsgrundlage: §§ 437 Nr. 2, 346 |, 326 V
(Anspruch entstanden)
- Allgemeine Gewährleistungsrechte gem. § 437
[…] - Rücktritt gem. §§ 346 |; 326 V
- Rücktrittgrund gem. § 326 V
- -> Gegenseitiger Vertrag
- -> Schlechtleistung
- -> Unmöglichkeit der Nacherfüllung gem. § 275
a) Anspruch auf Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439
b) Unmöglichkeit gem. § 275
- Rücktrittgrund gem. § 326 V
- Rücktrittserklärung gem. § 349
- Kein Ausschluss des Rücktritts
Wo ist der Vorrang von Individualvereinbarungen ggü. AGB geregelt?
§ 305b