Sonderbilanzen Flashcards

1
Q

Sonderbilanzen

A
  • Sonderbetriebsvermögen ist in Sonderbilanzen zu aktivieren bzw. zu passivieren
  • Für jeden Gesellschafter ist hierbei eine eigene Sonderbilanz zu führen
  • Nach Rechtsprechung ist die Gesellschaft verpflichtet, die Sonderbilanzen für die Gesellschafter aufzustellen
  • Sonderbilanzen sind von Ergänzungsbilanzen zu trennen
    -> Ergänzungsbilanzen enthalten gesellschafterbezogene Wertkorrekturen des Gesamthandsvermögen
    -> Sind somit der ersten Gewinnermittlungsstufe zuzuordnen
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2
Q

Bilanzierungskonkurrenz bei Sonderbetriebsvermögen

A
  • Zählen Wirtschaftsgüter bereits vor ihrer Nutzung als Sonderbetriebsvermögen zu einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers, stellt sich die Frage, welchem Betriebsvermögen sie zuzurechnen sind
    -> Gilt auch, wenn eine Kapitalgesellschaft Mitunternehmer ist und sie der Mitunternehmerschaft ein Wirtschaftsgut überlässt
    -> Obwohl das Wirtschaftsgut noch in der Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft bilanziert wird, steht es nicht in der Steuerbilanz
  • Mit der Nutzung durch die Personengesellschaft liegt Sonderbetriebsvermögen vor, das steuerlich bei der Personengesellschaft zu erfassen ist
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3
Q

Sonderbetriebsvermögen

A
  • Differenzierung zwischen:
    -> Sonderbetriebsvermögen I
    -> Sonderbetriebsvermögen II
  • Wichtig: Sonderbetriebsvermögen ist ein rein steuerliches Institut -> in Handelsbilanz der Personengesellschaft erscheint das Sonderbetriebsvermögen nicht
    -> zivilrechtlich gehören die Wirtschaftsgüter weiterhin den einzelnen Gesellschaftern
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4
Q

Sonderbetriebsvermögen I

A
  • Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zur
    Nutzung überlassen werden
    -> Bsp.: an die Personengesellschaft vermietetes Gebäude
  • Daneben zählen auch die mit den aktivierten Wirtschaftsgütern in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten zum Sonderbetriebsvermögen I (negatives Sonderbetriebsvermögen I)
    -> Bsp.: Darlehen für die Finanzierung des Gebäudes
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5
Q

Sonderbetriebsvermögen II

A
  • Wirtschaftsgüter, die der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen
    -> Bsp.: Darlehen zur Finanzierung des Mitunternehmeranteils
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6
Q

Arten von Sonderbetriebsvermögen

A
  • Notwendiges Sonderbetriebsvermögen
  • Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen
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7
Q

Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

A
  • Wirtschaftsgüter, die der Personengesellschaft zur betrieblichen Nutzung überlassen werden (notwendiges SBV I) bzw. unmittelbar der Beteiligung an der Personengesellschaft dienen (notwendiges SBV II)
    -> Bsp.: Überlassung eines Bürogebäudes für Zwecke der Mitunternehmerschaft, Darlehen, die vom Gesellschafter zur Finanzierung oder Aufstockung seines Mitunternehmeranteils aufgenommen wurden
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8
Q

Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

A
  • Wirtschafsgüter, die objektiv geeignet sind, den Betrieb der Personengesellschaft (gewillkürtes
    SBV I) oder die Beteiligung des Gesellschafters (gewillkürtes SBV II) zu fördern und in der Buchführung als Betriebsvermögen ausgewiesen sind
    -> Bsp.: Wertpapiere im Eigentum des Mitunternehmers, die zur Besicherung von Darlehensschulden der Gesellschaft eingesetzt werden
  • Gesellschafter hat die Widmung als gewillkürtes Betriebsvermögen klar zum Ausdruck zu bringen
    -> Zuordnung zum Betriebsvermögen muss für einen sachkundigen Dritten nachvollziehbar sein
  • Wirtschaftsgut ist in Buchführung (Sonderbilanz) als Betriebsvermögen auszuweisen
  • Bei gewillkürtem Betriebsvermögen hat Gesellschafter Wahlmöglichkeit:
    -> Aufnahme in Sonderbilanz: Wirtschaftsgut wird zu Betriebsvermögen -> steuerverhaftet
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9
Q

Sonderbetriebseinnahmen /-ausgaben

A
  • Umfang der gewerblichen Einkünfte eines Mitunternehmers ist in §15 Abs.1 Satz1 Nr.2 EStG mit den Gewinnanteilen und den Sondervergütungen nicht abschließend umschrieben
  • Persönliche Aufwendungen, die wirtschaftlich durch den Mitunternehmeranteil verursacht sind, mindern als Sonderbetriebsausgaben seine gewerblichen Einkünfte
  • Persönliche Erträge, die wirtschaftlich durch seinen Mitunternehmeranteil bedingt sind, erhöhen als
    Sonderbetriebseinnahmen seine gewerblichen Einkünfte
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10
Q

Wo werden Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen erfasst?

A
  • Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen werden wie die Sondervergütungen in den Sonder-GuV-Rechnungen erfasst
  • Wie bei Sonderbilanzen gilt, dass für jeden Gesellschafter eine eigene Sonder-GuV-Rechnung aufgestellt werden muss
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11
Q

Sonderbetriebsausgaben

A
  • Ausgaben, die mit Sondervergütungen bzw. Sonderbetriebsvermögen in Zusammenhang stehen
  • Aufwendungen im Zusammenhang mit:
    -> Arbeitsleistung (Fahrtkosten etc.)
    -> überlassenen Wirtschaftsgütern (Versicherungen etc.)
    -> der Gewährung eines Darlehens (Refinanzierungskosten etc.)
    -> Sonstige (Aufwendung um in PerGes einzutreten etc.)
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12
Q

Gewerbesteuer

A
  • Aufwand -> mindert daher das Ergebnis der GuV
  • Aber: nach §4 Abs. 5b EStG darf die Gewerbesteuer steuerlich nicht den Gewinn mindern
  • §35 EStG: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wird bei der Einkommenssteuer eine Steuerermäßigung gewährt
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13
Q

Steuergegenstand der Gewerbesteuer

A
  • Von den Gemeinden erhoben
  • Bei der Gewerbesteuer als Realsteuer steht nicht eine
    Person, sondern Steuergegenstand ist nach §2 Abs.1 GewStG „jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird“
  • Es wird unterschieden:
    -> Gewerbebetrieb kraft Betätigung: bei Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit
    -> Gewerbebetrieb Kraft Rechtsform
    -> Gewerbebetrieb kraft wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb: z.B. Betrieb einer Vereinsgaststätte durch einen gemeinnützigen Verein
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14
Q

Steuerschuldner der Gewerbesteuer

A
  • nach §5 GewStG der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird
  • Steuergegenstand der GewSt ist nicht eine Person, sondern der Gewerbebetrieb
  • Folge:
    -> Einzelunternehmer: ein Unternehmer kann nebeneinander mehrere Gewerbebetriebe betreiben, welche selbstständig der GewSt unterliegen -> bei mehreren Tätigkeiten ist zu prüfen: besteht eine finanzielle, personelle, sachliche und organisatorische Verflechtung oder nicht (Vorteil einer Zusammenfassung: Verrechnung von Gewinnen und
    Verlusten; Vorteil einer getrennten Betrachtung: mehrfacher Freibetrag)
    -> Personengesellschaft/Kapitalgesellschaft: gesamte Tätigkeit wird zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb zusammengefasst
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15
Q

Funktion der gewerbesteuerlichen Korrekturen (Hinzurechnungen / Kürzungen)

A
  • Gewährleistung des Objektcharakters der Gewerbesteuer
  • Sicherung des Inlandsbezugs der Gewerbesteuer
  • Verhinderung einer gewerbesteuerlichen Doppelbelastung oder Nichtbesteuerung
  • Vermeidung des Nebeneinanders von Gewerbesteuer und Grundsteuer
  • Umsetzung haushaltspolitischer Motive
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16
Q

Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer

A

Hinzurechnungen:
- Aufwendungen für Fremdkapital
- Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften
- Spenden
- Streubesitzdividenden

Kürzungen:
- Grundbesitzkürzung
- Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften
- Ergebnisse ausländischer Betriebsstätten
- Abzugsfähige Spenden

17
Q

Bedeutung der Gewerbesteuer / Standortwahl

A
  • Steuerdifferenzierungen aufgrund der Hebesatzautonomie der Gemeinden bei der Gewerbesteuer
  • Weiche Faktoren: Prüfungsintensität der Finanzverwaltung usw.
  • Gewerbesteuer-Hebesatz: große Spreizung
18
Q

Ertragsteuerliche Behandlung der Gewerbesteuer

A
  • Gewerbesteuer ist Aufwand und mindert daher das
    Ergebnis der GuV
    -> aber: nach §4 Abs.5b EStG darf die Gewerbesteuer
    steuerlich nicht den Gewinn mindern
    -> §35 EStG: bei Einkünften aus Gewerbebetrieb wird bei der Einkommensteuer eine Steuerermäßigung gewährt