§34a EStG Flashcards
1
Q
Sondertarif für nicht entnommene Gewinne (§34a EStG)
A
- PerGes: Steuerbelastung unabhängig von der Gewinnverwendung (anders bei KapGes)
-> Benachteiligung der thesaurierenden PerGes - Lösung: §34a Sondertarif für nicht entnommene Gewinne von PerGes
-> Steuersatz: 28,25% + SolZ und spätere Nachbelastung bei Entnahme der Gewinne (25% + SolZ)
2
Q
Sondertarif für nicht entnommene Gewinne (§34a EStG) - Grundlagen
A
- Integrierte Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns in die ESt (Gesellschafterbezogen)
- Wahlrecht für Einzelunternehmer bzw. Mitunternehmer
- Weiterhin Steuerermäßigung nach §35 EStG
- Transparenzprinzip bleibt erhalten, aber Gewinnverwendung hat zukünftig Einfluss auf Steuerbelastung
3
Q
Wann ist Belastungsneutralität erreicht?
A
- Unterschiedliche BMG bei PerGes und KapGes
- Angleichung der Steuerbelastungen, aber keine Belastungsneutralität
-> Vergleichbare Tarifbelastung bei Transparenz- und
Trennungsprinzip nicht erreichbar
4
Q
Nicht entnommener Gewinn (§34a Abs.2 EStG)
A
- Ermittelter Gewinn abzgl. positiver Saldo der Entnahmen / Einlagen des Wirtschaftsjahres
- Begünstigt besteuerter Gewinn wird festgehalten, um in Folgejahren zu prüfen, ob eine Nachversteuerung erfolgt
5
Q
Nachversteuerung (Sondertarif für nicht entnommene Gewinne (§34a EStG)
A
- Nachversteuerung, soweit der positive Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres den laufenden Gewinn übersteigt
- Nachversteuerung mit Sondertarif von 25% zzgl. SolZ -> Begrenzung auf Höhe des nachversteuerungspflichtigen Betrages
-> Nachversteuerung auch in Verlustjahren
6
Q
§34a EStG: Nachversteuerungstatbestände
A
- Gewinnübersteigende Entnahme
- Betriebsveräußerung /-aufgabe (Einbringung in KapGes)
- Wechsel der Gewinnermittlungsart
- Auf eigenen Antrag
- Überführung von Wertgegenständen
- Keine Nachversteuerung bei:
-> Einbringung in PerGes
-> unentgeltlicher Übertragung
-> Entnahmen für Erbschaft-/Schenkungsteuer
7
Q
Vorteilhaftigkeit von §34a EStG
A
- Wesentliches Element zur Angleichung der Rechtsformbelastung
- Nur temporärer Vorteil (wie bei KapGes)
- Vorteilhaftigkeit abhängig von:
-> anzuwendendem ESt-Satz
-> Dauer der Nicht-Entnahme
-> Zinssatz
8
Q
Vorteilhaftigkeit von §34a EStG lässt sich nur ermitteln…
A
- In einer mehrperiodigen Steuerplanungsrechnung
- Unter Beachtung der relevanten Entscheidungsalternative/Verwendung der thesaurierten Mittel
9
Q
Wesentliche Kernaussagen (Vorteilhaftigkeit von §34a EStG)
A
- Anlage der Gewinne am Kapitalmarkt: §34a EStG nie
vorteilhaft, da bei Anlage im Privatvermögen günstige Abgeltungsteuer - Investition im Betriebsvermögen: entscheidend ist Grenzsteuersatz, Thesaurierungsdauer und Zinssatz
10
Q
Fallstricke und Gestaltungsbedarf (§34a EStG)
A
- Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen
- Anlage der Mittel im Privatvermögen unter Umständen steuergünstiger (Abgeltungsteuer)
- Umstrukturierungshemmnis
- Vermeidung „ungewollter“ Entnahmen
- Strikte jahresbezogene Ermittlung des max. Begünstigungsbetrages
- Keine Berücksichtigung bei den Vorauszahlungen