Körperschaftsteuer Flashcards

1
Q

Körperschaftssteuer allgemein

A
  • Juristische Personen insb. KapGes unterliegen nicht der ESt, sondern der KSt
  • Juristische Person (KapGes) = eigenständiges Steuersubjekt
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2
Q

Trennungsprinzip

A
  • KapGes werden selbstständig besteuert (unabhängig von den Gesellschaftern)
  • Gewinn der KapGes wird beim Gesellschafter erst dann besteuert, wenn Gewinn ausgeschüttet wird
  • Leistungsbeziehungen (Geschäftsführervertrag etc.) zwischen KapGes und Gesellschafter werden steuerlich anerkannt soweit diese fremdüblich ausgestaltet sind
  • Gesellschafts- und Gesellschafterebene müssen voneinander getrennt werden
    -> Maßstab: Fremdvergleich
    -> Instrumente: verdeckte Gewinnausschüttung / verdeckte Einlage
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3
Q

Wer ist unbeschränkt Körperschaftsteuerpflichtig?

A

Vor allem Kapitalgesellschaften, wenn Geschäftsleitung oder Sitz im Inland

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4
Q

Beginn der Steuerpflicht (KSt) bei Kapitalgesellschaften

A
  • Gründungsphase:
    1. Gründungsentschluss: Vorgründungsgesellschaft
    2. Abschluss Gesellschaftsvertrag: Vorgesellschaft
    3. Eintrag GmbH in Handelsregister: zivilrechtliches Entstehen der GmbH
  • KSt-Pflicht bereits für Vorgesellschaft
  • Vorgründungsgesellschaft: Einkünfte werden unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet
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5
Q

Bemessungsgrundlage und Tarif der Körperschaftsteuer

A

BMG:
- zu versteuerndes Einkommen
- Korrektur um steuerfreie Erträge und nicht abziehbare Betriebsausgaben

Tarif:
- linearer Tarif: 15% + 5,5% SolZ

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6
Q

Steuerfreie Einnahmen bei der Körperschaftsteuer

A
  • Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer in- oder
    ausländischen KapGes:
    -> Dividendenfreistellung: Vermeidung der zweifachen Besteuerung durch die KSt
    -> Ausnahme: Beteiligung <10 %
  • Gewinne aus der Veräußerung einer anderen KapGes
  • 5% der steuerfreien Erträge gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben
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7
Q

Behandlung von Verlusten der GmbH (Körperschaftsteuer)

A
  • Verlustrücktrag in das Vorjahr und Vor-Vorjahr -> max. 10 Mio. €
  • Verlustvortrag: zeitlich unbegrenzt, Verrechnung von Verlustvorträgen in Folgejahren (bis 1 Mio. €) -> darüber hinaus nur zu 60% besteuert
  • Wegfall von Verlustvorträgen bei Gesellschafterwechsel
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8
Q

Probleme und Folgen bei der Körperschaftsteuer

A

Probleme:
- Belastung des Gewinns auf Ebene der GmbH mit KSt und GewSt
- Bei Ausschüttung weitere Belastung der Gesellschafter mit ESt / KSt

Folge:
- Drohende Mehrfachbelastung
- Lösung: Besteuerung bei GmbH mit KSt und GewSt, Erfassung beim Gesellschafter
-> Aber Entlastung auf Ebene des Gesellschafters

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