Grundlagen des deutschen Steuersystems Flashcards
Steuern
- Geldleistungen
- Von öffentlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt
Zentrale Ziele von Steuern
- Fiskalzweck: Erzielung von Staatseinnahmen
- Lenkungsnorm: Beeinflussung des Verhaltens der Steuerpflichtigen
- Umverteilungszweck: Änderung der Einkommens- und Vermögensverteilung
Wichtige Merkmale von Steuern
- Gegenleistungslos
- Hoheitlich auferlegt: zur Erhebung berechtigt sind Bund, Länder, Gemeinden und bestehende Religionsgemeinschaften
- Steuern können nur auf Basis eines im Gesetz genannten Tatbestands erhoben werden
Steuerpflichtiger
Derjenige der eine durch die Steuergesetze auferlegte Verpflichtung zu erfüllen hat
- Persönliche Steuerpflicht: Wer wird besteuert
Steuerzahler
Derjenige, der nach dem jeweiligen Steuergesetz die Steuer an den Fiskus zu leisten hat
Quellensteuern
Fall, in denen der Steuerzahler die Steuer für Rechnung des Steuerschuldners einzubehalten und abzuführen hat (z.B. Lohnsteuer)
Steuerobjekt
Tatbestand, an den die jeweilige Steuerpflicht anknüpft
- Sachliche Steuerpflicht (was wird besteuert) -> z.B. bei
der ESt bilden die Einkünfte den Steuergegenstand
Bemessungsgrundlage (BMG)
Wert- oder Mengengröße, die den Umfang des Steuerobjekts quantifiziert (ESt: zu versteuerndes Einkommen)
Steuertarif / Steuersatz
Tarifformel, Tariftabelle oder ein Prozentsatz, der auf die BMG angewendet wird, um die Steuer zu berechnen
Prüfschema für Steuerfälle
- Persönliche Steuerpflicht
- Sachliche Steuerpflicht
- Steuerbefreiungen
- Bemessungsgrundlage
- Steuertarif
Steuerarten
- Steuern auf Einkommen und Vermögen (z.B. GewSt)
- Steuern vom Vermögensverkehr (z.B. Erbschaftsteuer)
- Steuern auf die Einkommensverwendung (z.B. USt)
Systematisierung der Steuerarten aus juristischer Sicht
- Personensteuern (z.B. ESt)
-> Anknüpfungspunkt ist persönliche Leistungsfähigkeit - Objektsteuer (z.B. GewSt)
-> Persönliche Verhältnisse spielen keine Rolle - Verkehr- und Verbrauchsteuern (z.B. USt)
-> Belastet wirtschaftliche Vorgänge / Verbrauch von Gütern
Systematisierung der Steuerarten nach der Bemessungsgrundlage
- Besteuerung der Einkommenserzielung (Ertragsteuern): ESt, KSt, GewSt
- Besteuerung von unentgeltlichen Vermögenstransfer:
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Besteuerung des Vermögensbestandes (Substanzsteuern): Grundsteuer
- Besteuerung der Verwendung des Vermögens (Verkehr- und Verbrauchsteuern): USt, Tabaksteuer
Merkmale des deutschen Steuersystems
- keine eigenständige Unternehmensbesteuerung
- Dependenzen und Interdependenzen
- Anknüpfung an zivilrechtliche Wertungen
- Wertungsabhängigkeit
- Spezielle steuerliche Ungewissheit
Keine eigenständige Unternehmensbesteuerung (Merkmal des deutschen Steuersystems)
- Besteuerung hängt von der Rechtsform ab
- Unternehmen werden von verschiedenen Steuerarten erfasst
Dependenzen und Interdependenzen (Merkmal des deutschen Steuersystems)
Steuertatbestand kann Steuerfolgen bei mehreren Steuerarten auslösen
-> Steuerarten sind miteinander verknüpft
Anknüpfung an zivilrechtliche Wertungen (Merkmal des deutschen Steuersystems)
- Ziel der Unternehmensbesteuerung: wirtschaftliche Tatbestände erfassen -> fehlende Anknüpfung an betriebswirtschaftliche Größen (sondern juristische Größen) -> Besteuerung wirkt nicht entscheidungsneutral
- Zivilrechtliche Form eines Rechtsgeschäfts wird im Steuerrecht anerkannt
-> Folge: wirtschaftlich gleiche Sachverhalte werden zivilrechtlich anders besteuert
Wertungsabhängigkeit (Merkmal des deutschen Steuersystems)
Prüfung der Steuerbarkeit, Steuerbefreiungen, BMG und des Tarifs weist eine subjektive Komponente auf
-> Ursachen: Komplexität des Steuersystems, unbestimmte Rechtsbegriffe, gesetzliche Wahlrechte
Spezielle steuerliche Ungewissheit (Merkmale des deutschen Steuersystems)
Ursachen:
- Komplexität des Steuersystems und unbestimmte Rechtsbegriffe
- Unbeständigkeit der steuerlichen Normen und deren Interpretation
Rechtsquellen
- Grundgesetz
- Völkerrechtliche Normen
- Europarecht
- Gesetze
- Durchführungsverordnungen
Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz)
- Vorschriften zur Einheitsbewertung und Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig
- Gesetzbindung -> Problem bei rückwirkenden gesetzlichen Änderung
Völkerrechtliche Normen
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) als bilaterale völkerrechtliche Verträge
Europarecht
- Supranationale Rechtsquelle: geht grundsätzlich dem nationalen Recht vor
- Reglungen zu Grundfreiheiten (ANfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit)
- Praxisrelevanz: ausländische Steuerpflichtige dürfen nicht höher belastet werden als inländische
- EU-Richtlinien: wie nationales Recht (für jeden verbindlich & gelten in jedem Mitgliedsstaat)
-> Bedürfen Transformation in nationales Recht
-> Große Bedeutung im Bereich der Umsatzsteuer
Gesetze (wichtigste Rechtsquelle)
Übergreifende Gesetze:
- Abgabenordnung (AO)
- Bewertungsgesetz (BewG)
Wichtige Einzelsteuergesetze:
- EKsteuergesetz (EStG)
- Körperschaftsteuergesetz (KStG)
- Gewerbesteuergesetz (GewStG)
- Umsatzsteuergesetz (UStG)
Durchführungsverordnungen
- Einzelsteuergesetze werden durch Durchführungsverordnungen ergänzt
- Durchführungsverordnungen werden von der Verwaltung erfasst -> Voraussetzung: gesetzliche Ermächtigung
Verwaltungsvorschriften
- Beinhalten Anweisungen von übergeordneten Verwaltungsbehörden an nachgeordnete Behörden
- Arten: Richtlinien, Schreiben & Erlasse, Verfügungen
- Qualität:
-> Auffassung der Finanzverwaltung
-> Binden Finanzverwaltung - Im Teil I des Bundessteuerblatt veröffentlicht
Rechtsprechung
- Entscheidungen:
-> Finanzgerichte (FG)
-> Bundesfinanzhof (BFH)
-> Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
-> Europäischer Gerichtshof (EuGH) - Qualität:
-> Gerichtliche Entscheidungen binden rechtlich nur die am Verfahren beteiligte Person
-> Wirken faktisch über Einzelfall hinaus
-> BFH-Entscheidungen, die im Bundessteuerblatt ll veröffentlicht werden, binden Finanzverwaltung