Schulverfassung Flashcards

1
Q

Definition von Schulverfassung

A

Zusammenfassung all der Regelungen, die sich damit befassen, welche Personen oder
Gremien an der Schule für die einzelnen Aufgaben und Entscheidungen zuständig sind.

Komplexes Gebilde mit Beteiligten, die teilweise gemeinsame, aber auch unterschiedliche Interessen verfolgen
→ Klärung, wer Entscheidungen wie trifft
→ wer für was zuständig ist
→ juristische Literatur spricht hier von “Schulverfassung”, zentrale Norm: § 41 SchG
Hinweis: Obwohl in § 41 SchG vorgesehen, gibt es bisher keine Dienstordnung für die SL
→ Ermessensspielraum für eigenverantwortliche Entscheidungen des SL

Wiki

Unter Schulverfassung versteht man in der weitesten Bedeutung des Begriffs die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die das Schulwesen eines Bundeslandes oder das Leben in einer einzelnen Schule betreffen.[1] In diesem weit gefassten Sinn gehören z. B. auch Vorschriften über die Rechte und Pflichten Minderjähriger und über das Eltern-Kind-Verhältnis, die im BGB normiert sind, zur Schulverfassung, sofern sie sich auf das Schulleben auswirken.

In einem engeren Sinn bezeichnet der Begriff Schulverfassung die Regelungen des Grundgesetzes (insbesondere in Art. 7 GG), der Landesverfassungen und der Schulgesetze der Bundesländer über die Schulstruktur des Landes, die Vertretungs- und Entscheidungsorgane und deren Zuständigkeiten sowie über die Verfahren der Willensbildung in den Schulen. Viele Schulgesetze enthalten einen eigenen Abschnitt „Schulverfassung“. Oft (z. B. in Niedersachsen[2]) ist im Kontext des Konzepts der „Eigenverantwortlichen Schule“ auch von einer inneren Schulverfassung die Rede, durch die der Autonomie der Schule vom Landesgesetzgeber ein Rahmen gegeben worden sei.

Darüber hinaus haben sich viele Schulen autonom eine Schulverfassung gegeben, die in aller Regel eine Mischung aus einem Leitbild und einer Schulordnung darstellt, oft auch Letzterer einen Rahmen gibt, aus dem hervorgeht, welchen Werten und Normen sich die jeweilige Schule verpflichtet fühlt.b

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2
Q

Direktoriale und kollegiale Schulverfassung

A

Direktoriale SV:
Schulleitung beschließt und Gremien haben nur beratende Funktion

Kollegiale SV:
Mehrheitsbestimmung und Schulleitung muss nach außen hin vertreten.

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