Konferenzen Flashcards
Konferenzen.
An der Schule soll ein neues Schulbuch eingeführt werden.
Wer entscheidet?
FACHKONFERENZ
Konferenzen.
Es soll über die Versetzung einer Schülerin entschieden werden.
Wer entscheidet?
KLASSENKONFERENZ (Vorsitz Schulleiter)
Konferenzen.
Es soll entschieden werden, ob am Samstag Unterricht stattfinden soll.
Wer entscheidet?
SCHULKONFERENZ (Lehrer, Eltern und Schüler)
Konferenzen.
Für die Schule soll eine neue Schul- und Hausordnung erlassen werden.
Wer entscheidet?
GESAMTLEHRERKONFERENZ mit Einverständnis der SCHULKONFERENZ
Konferenzen.
Bei einem Schüler soll über spezielle Fördermaßnahmen beraten werden.
Wer entscheidet?
KLASSENKONFERENZ (Vorsitz Klassenlehrer)
Konferenzen.
An der Schule soll ein Grundsatzbeschluss über die Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen getroffen werden.
Wer entscheidet?
GESAMTLEHRERKONFERENZ (NICHT bindend für Lehrer – nur Empfehlung)
Konferenzen.
Im Fach Englisch soll eine Regelung zur Gewichtung der „Vokabeltests“ getroffen werden.
Wer entscheidet?
FACHKONFERENZ (NICHT bindend für Lehrer – nur Empfehlung)
Konferenzen.
Für alle fünften Klassen sollen in einer Jugendherberge zwei „Kennenlerntage“ mit Übernachtung und erlebnispädagogischen Aktivitäten eingeführt werden.
Wer entscheidet?
GESAMTLEHRERKONFERENZ mit Einverständnis der SCHULKONFERENZ
Konferenzen.
Mit einem Gymnasium in Ungarn soll eine Schulpartnerschaft vereinbart werden.
Wer entscheidet?
SCHULKONFERENZ (Lehrer, Eltern und Schüler)
Welche Konferenzen (und Gremien) gibt es an Schulen?
Schulkonferenz (Lehrer, Eltern und Schüler),
GLK (Vorsitz SL)
Klassenkonferenz (Vorsitz Klassenlehrer oder SL)
Fachkonferenz (Vorsitz: Fachvertreter)
Klassenpflegschaft
Elternbeirat
Abteilungskonferenzen (am Gymnasium in der Regel nicht vorhanden)
Wofür ist die Gesamtlehrerkonferenz zuständig, wer kann/muss teilnehmen, wer hat den Vorsitz etc.?
Vorsitz und Stellvertretung
- Schulleiter
- Stellv. Schulleiter
Tagungshäufigkeit:
Mindestens vier Mal im Schuljahr
Zuständigkeit:
Ohne Schulkonferenz:
2. Fragen der Fortbildung der Lehrer sowie Maß-nahmen, die ihre Zusam-menarbeit fördern und der gegenseitigen Unter-stützung der Lehrer dienen;
3. Erlass der Pausen-ordnung;
5. Empfehlungen für ein-heitliche Maßstäbe bei
Notengebung und Ver-setzung;
9. allgemeine Empfehlungen für die Ver-teilung der Lehraufträge und sonstiger dienstlicher Auf-gaben, für die Aufstellung der Stunden- und Aufsichts-pläne sowie für die An-ordnung von Vertretungen, unbeschadet § 41 Abs. 1 Schulgesetz;
12. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
und den für die Berufs-erziehung der Schüler Mitverantwortlichen im Rahmen der Schule;
13. Beratung des Schul-leiters bei der Zusammen-arbeit mit dem Schulträger, den Religionsgemein-schaften, den Berufsaus-bildungsstätten sowie sonstigen außerschulischen Institutionen mit Erziehungs-auftrag;
14. Geschäftsordnungen für die Lehrerkonferenzen der Schulen
15. Wahl der Vertreter der Lehrer in der Schul-konferenz; dabei sind wählbar alle in der Gesamtlehrerkonferenz
stimmberechtigten Lehrer;
16. Vorschläge für die Festsetzung der beweg-lichen Ferientage
17. sonstige Angelegen-heiten, die der Gesamt-lehrerkonferenz aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
übertragen sind.
Anhörung der Schulkonferenz bei:
- allgemeine Fragen der Erziehung und des Unter-richts an der Schule;
- Verwendung der der Schule zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen ihrer Zweck-bestimmung;
- Stellungnahmen zur
a) Ausstattung und Ein-richtung der Schule sowie
zu Baumaßnahmen gegen-über dem Schulträger,
b) Einrichtung oder Be-endigung eines Schulver-suchs,
c) Änderung der Schulart, der Schulform oder des
Schultyps sowie der dauernden Teilung oder Zusammenlegung und der Erweiterung der Schule;
Einverständnis der Schul-Konferenz bei:
1a. die Festlegung der schuleigenen Stundentafel
im Rahmen der Kontingent-stundentafel und die Ent-wicklung schuleigener Curricula im Rahmen der jeweiligen Bildungspläne nach Anhörung des Eltern-beirates und nach Zustim-mung der Schulkonferenz,
3. Erlass der Schul- und Hausordnung
4. allgemeine Fragen der Klassenarbeiten und
Hausaufgaben;
6. einheitliche Durchführung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften an der Schule;
10. Aufstellung der Grund-sätze über die Durchführung
von besonderen Schulver-anstaltungen, die die gesamte Schule berühren (z.B. Schulfeste);
11. Aufstellung der Grund-sätze über die Durchführung
von außerunterrichtlichen Veranstaltungen
(z.B. Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte);
Wofür ist die Klassen-/Jahrgangs-
stufenkonferenz zuständig, wer kann/muss teilnehmen, wer hat den Vorsitz etc.?
Vorsitz und Stellvertretung
- Klassenlehrer
- Bei Jahrgangsstufen-konferenz, Zeugniskon-
ferenz und §90 IMMER Schulleiter (MIT Stimmberechtigung)
Tagungshäufigkeit:
Mindestens ein Mal pro Schulhalbjahr
(Orientierungsstufe zusätzlich zur Zeugniskon
ferenz mindestens eine weitere Pädagogische Konferenz pro Halbjahr)
Zuständigkeit:
Fragen von allgemeiner Bedeutung für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit:
1. das Zusammenwirken der Lehrer der Klasse;
2. Koordinierung der Haus-aufgaben und Klassen-arbeiten im Rahmen der Grundsätze der
Gesamtlehrerkonferenz;
3. gegenseitige Information über den Leistungsstand
der Schüler;
4. Zeugnis- und Versetzungsentscheidungen;
5. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, soweit die Klassenkonferenz dafür zuständig ist;
6. Zuweisung von Schülern zu differenziert angebotenen
Unterrichtsveranstaltungen unbeschadet eines Ent-scheidungsrechts der Erziehungsberechtigten
und der Schüler;
7. Durchführung von Studienfahrten, Schulland-heimaufenthalten, Schul-ausflügen, Wandertagen,
Betriebsbesichtigungen u.Ä. im Rahmen der Grundsätze der Gesamtlehrerkonferenz sowie sonstiger Ver-anstaltungen für die Klasse;
8. Förderung der Schüler-mitverantwortung der
Klasse;
9. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
und den für die Berufs-erziehung der Schüler Mitverantwortlichen im Rahmen der Klassen-pflegschaft;
10. sonstige Angelegenheiten, die der Klassenkonferenz aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften übertragen sind.
Wofür ist die Fachkonferenz zuständig, wer kann/muss teilnehmen, wer hat den Vorsitz etc.?
Vorsitz und Stellvertretung
- Von der Fach-
konferenz gewählter Fachvertreter
Tagungshäufigkeit:
Nach Bedarf
Zuständigkeit:
1. methodische und
didaktische Fragen;
2. Verwendung von neuen Lehr- und Lernmitteln;
3. Beratung über die Verwirklichung der Lehr-und Bildungspläne, die Abstimmung der Stoffverteilungspläne
sowie die Zusammenarbeit
sich ergänzender Fächer;
4. Vorschläge für die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
und sonstigen freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen;
5. Vorschläge für die Fortbildung der Lehrer;
6. Beratung des Schulleiters und der Gesamtlehrerkonferenz
für die Anforderung und Verteilung
der Haushaltsmittel sowie für die Ausstattung
und Einrichtung der Schule, insbesondere
für Sammlungen, Büchereien, Fach-,
Übungs- und Werkräume;
7. fachspezifische Fragen der Notengebung;
8. sonstige Angelegenheiten, die der Fachkonferenz
aufgrund von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
übertragen sind.