Schuldrecht (1) Flashcards
Wo und was steht im Grundsatz der Inhaltsfreiheit?
- §311 Abs1
- rechtsgeschäftl SV setzen einen Vertrag beliebigen Inhalts voraus
unter welchen Arten an vertraglichen SV unterscheidet man?
- Einseitig verpflichtende Verträge u mehrseitig verpflichtende Verträge
- Gegenseitige Verträge u unvollkommen zweiseitige Verträge
Einteilung der Pflichten des Schuldners?
- Hauptleistungspflichten
- Nebenleistungspflichten
- Nebenpflichten
- Obliegenheiten
Leistungspflichten
diejenigen Pflichten des Schuldners denen ein Forderungsrecht des Gläubigers entspricht §242 I1
- selbständig einklagbar
- Hauptleistungspflichten
diejenigen Leistungspflichten, die für das konkrete SV wesentlich sind
- ergeben sich bei vertragl SV aus der Vereinbarung der Parteien
- bei gesetzl SV aus dem Gesetz
- §433 Übergabe & Übereignung/ Zahlung d Kaufpreises
- Nebenleistungspflichten
- alle anderen selbständig einklagbaren Pflichten
- können auf ordnungsgem. Erbringung u Nutzung der HLP bezogen sein
- oder einen selbständigen Zweck verfolgen
- können vertraglich vereinbart werden (~Auslegung)
- Bsp HLP-bezogen: Versendung/Aufbewahrung/Versicherung der Ware
- Bsp sonstige NLP:
Abnahmepflicht des Käufers
- Nebenpflichten
- Schutz-/Verhaltens-/Sorgfaltspflichten
- §242 II
- nicht selbständig einklagbar
- bei Bruch Anspruch auf Rücktrittsrecht/Schadensersatz
- zB Maler Rücksicht auf Möbel beim Streichen
Schutzpflichten ohne primäre Leistungspflichten
- SV ist auf §242 II beschränkt
- entsteht v.a. bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen, Anbahnung eines Vertrags u ähnliche geschäftl Kontakte
Sekundärpflichten
- ergeben sich nicht unmittelbar aus dem SV
- entstehen bei Störung der primären Pflichten
- zB Minderung, Schadensersatz
Obliegenheiten
- “Pflichten gegen sich selbst”
- bestehen nur im Eigeninteresse
- andere Partei kann sie nicht einklagen
- bei Verletzung kein Sekundäranspruch
- derjenige, den sie treffen, muss Rechtsnachteile in Kauf nehmen, wenn er sie nicht beachtet
- zB Schadensminderungspflicht §254 (verletzte Fahrer war nicht angeschnallt)
Wie kann ein SV entstehen?
- durch RG/ geschäftsähnlichen Kontakt/ Gesetz
Unter welchen Verpflichtungen unterscheidet man bei vertragl Schuldverhätlnissen?
- Gegenseitige Verträge
- Unvollkommen zweiseitige Verträge
- einseitig verpflichtende Verträge
- Gegenseitige Verträge
- eine Partei verpflichtet sich zu Leistung weil andere Partei sich auch zu einer Leistung verpflichtet
- -> Austauschverhältnis
- Unvollkommen zweiseitig verpflichtende Verträge
- nur für eine Partei entstehen Leistungspflichten u u.U. kann sich auch eine Verpflichtung für andere Partei ergeben (zufällig)
- zB Pflichten eines unentgeltlichen Entleihers
- Einseitig verpflichtende Verträge
nur eine Partei ist zur Leistung verpflichtet
- Schenkung, Bürgschaft