Richtlinie Flashcards

1
Q

Kurzzusammenfassung PT-Richtlinie:

A

PT-Richtlinie
• 1967: Erste Psychotherapie-Richtlinie wird beschlossen → Psychotherapie erstmalig Leistung der GKV

  • 1998: Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten sowie des Kinder- und Jungendlichen psychotherapeuten werden geschaffen
  • Nach Approbationsausbildung kann eine Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung beantragt werden; Therapeut*innen können nun eigenständig in der KV arbeiten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q
  1. Probatorikische Sitzungen:
A
  • Reduzierung auf 4x 50 min für Erwachsene (2 verpflichtend vor Aufnahme einer RT-Therapie)
  • nur in Einzelbehandlung
  • bei mehreren Therapeut*innen möglich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q
  1. TelefonischeErreichbarkeit
A

Erreichbarkeit von 200 Minuten/Woche (voller Versorgungsauftrag) 100 Minuten/Woche (halber Versorgungsauftrag)
→ keine extra Vergütung, muss nicht persönlich von Therapeut*in ausgeführt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q
  1. PT-Sprechstunde

was bedeutet

PTV-10
PTV-11

längere Antwort

A

• Es müssen 100 Minuten/ Woche (voller Versorgungsauftrag) für PT-Sprechstunde angeboten werden
• Offen oder mit Terminvereinbarung
• Abklärung des Krankheitswerts & der Weiterbehandlung
→ Ergebnisse der Sprechstunde werden demder Patientin via Formblatt PTV-11 (individuelle Patienteninformation) mitgeteilt

→ Patient*in erhält außerdem Formblatt mit allgemeinen Informationen PTV-10 („Ambulante Psychotherapie für gesetzlich Versicherte“)

  • Bei Erwachsenen sind maximal 150 Minuten Sprechstunde pro Therapeut*in möglich (in 25 oder 50-minütigen Einheiten)
  • Vor Beginn einer RT-Therapie müssen mindestens 50 Minuten Sprechstunde erfolgt sein
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q
  1. Akutbehandlung
A

• Möglichkeit schnell und ohne Genehmigungsverfahren Hilfe anbieten, z.B. bei psychischen Krisen oder Ausnahmezuständen
• Interventionen sollen aus anerkannten Richtlinientherapien abgeleitet sein
• Anzeige der Akutbehandlung an die Krankenkasse durch PTV-12
→ Konsiliarbericht hier nicht notwendig; somatische Abklärung aus berufs- und haftungsrechtlicher Sicht empfohlen
• 24 Sitzungen a 25 Minuten oder 12 Sitzungen a 50 Minuten möglich
• Bei anschließender Richtlinientherapie werden die 12 Sitzungen der Akutbehandlung vom Kontingent abgezogen, heißt es kann KZT 2 (12 Einheiten) oder LZT mit 48 statt 60 Einheiten beantragt werden
→ Antragsstellung zur RT-Therapie schon während der Akutbehandlung möglich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q
  1. Rezidivprophylaxe
A

• Um Rückfälle zu verhindern, kann Rezidivprophylaxe nach Ende einer LZT mit Stunden aus dem bewilligten Kontingent erfolgen
→ max. 8 Stunden bei Behandlungsdauer von 40 Stunden oder mehr → max. 16 Stunden bei Behandlungsdauer von 60 Stunden oder mehr
• Kann bis zu 2 Jahre nach dem Ende der LZT erfolgen
• Beim Antrag auf Langzeittherapie sollten vorgesehene Stunden für eine Rezidivprophylaxe bereits angeben werden; oder auf PTV2 Formblatt ein Häkchen bei „noch nicht absehbar“ gesetzt werden

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q
  1. Kurzzeittherapie
A
  • Aufgeteilt in 2 Behandlungsabschnitte a 12 Einheiten (50 Minuten)
  • Gutachterfrei (wenn innerhalb der letzten 2 Jahre nicht bereits eine RT-Therapie stattgefunden hat)
  • Antrag für KZT1 nach erster probatorischer Sitzung möglich, wenn 2. Probatoriksitzung bereits terminiert ist
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q
  1. Gruppentherapie
A
  • Therapeut muss über Abrechnungsgenehmigung für GT verfügen (Nachweis über Fachkunde, sowie Erfahrungen in der Gruppentherapie inkl. Selbsterfahrung, Theorie, …)
  • 3-9 Teilnehmer möglich
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Relevante soziodemographische Daten Erwachsene

A

Relevante Daten werden in Stichpunkten aufgeführt: aktuell ausgeübter Beruf oder sozialer Status, Familienstand, Anzahl Kinder…

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Welche Anwendungsaufgaben sind notwendig beim Umwandlung- und Fortfúhrungsauftrag

A

UMWANDLUNGSAUFTRAG (Gutachtenpflichtig)

• Behandlungsverlauf
• Veränderung der Symptomatik - SAME
• Ergebnis bzgl. Erreichung oder - SAME
Nichterreichung der Therapieziele

  • Warum ist es notwendig die KZT in LZT umzuwandeln?
  • Ergebnisse psychodiagnostischer Testverfahren - SAME

FORTFÜHRUNGSAUFTRAG (nicht zwingend gutachtenpflichtig)

• Behandlungsverlauf SEIT DEM LETZTEN BERICHT
• Veränderung der Symptomatik
• Ergebnis bzgl. Erreichung oder
Nichterreichung der Therapieziele

• Warum ist es notwendig die Behandlung fortzuführen?
• Weitere Therapieplanung
• Geänderte bzw. erweiterte
Behandlungsmethoden
• Prognose
• Planung des Therapieabschlusses

• Aktuelle Diagnosen (ICD-10)
• aktueller psych. Befund
• Ergebnisse psychodiagnotischer
Testverfahren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly