Kontaktaufnahme und somatische Befunde Flashcards
ws muss beim Somatischen Befund immer mit dabei sein?
Der Konziliarbericht
- Wenn dieser ausführlich ausgestellt: im Gutachtern darauf verweisen
- Wenn dieser lückenhaft:
nachbessern lassen, oder erneute
Untersuchung durch andere/n Konsiliarärztin/ Konsiliararzt und evtl. fachärztlichen Bericht anfordern
SOMATISCHER BEFUND UND KONSILIARBERICHT
wann kann ein Somatischer Befund aufgestellt werden?
und wenn ja, was soll da mit rein?
SOMATISCHER BEFUND: NUR AUSFÜLLEN, wenn Bezug zur Symptomatik, oder Relevanz für Fallverständnis oder Behandlung besteht.
- psychotherapeutischen, psychosomatischen und/oder psychiatrischen Vorbehandlungen
- evtl. Vorliegen von Suchterkrankungen
- evtl. psychiatrischer Medikation
was ist beim ersten Eindruck zu beachten?
- Subjektive Einschätzungen des/ der Therapeut:in
- Nicht entscheidend für Annahme des Berichtes
- Dient dazu homogenen Gesamteindruck zu vermitteln.
- Ergänzt Beschreibung der Symptomatik (z.B. Depressive Verstimmung + kongruente
Auffälligkeiten im Erscheinungsbild) - Beinhaltet Beschreibung von Persönlichkeitsstilen & Persönlichkeitsakzentuierungen
wie wird der erste Eindruck schriftlich dargestellt?
Darstellung:
- Direkt vor den psychischen Befund setzen
- In wenigen Sätzen: Auftreten, Interaktionsverhalten und Erscheinungsbild skizzieren
- Verwendung von Standardformulierungen, ergänzt durch entsprechende Attribute &
Adjektive (groß|klein gewachsen, elegant, legèr, zugewandt, aggressiv )
Zusammenfassung:
Der Erste Eindruck ist subjektiv, dennoch aber Teil eines Gutachtens.
Durch die Schilderung des Auftretens kann ein umfangreiches Bild dargestellt werden.
Hierbei wird auf das körperliche Erscheinungsbild, den Kleidungsstil aber auch auf die Art des Auftretens und der Kommunikation bei der Kontaktaufnahme eingegangen.
Ein ausgestellter Konsiliarbericht über körperliche Symptome kann bei Relevanz für die Psychotherapie in das Gutachten miteinfließen.