Reorganisationsphase (Turnaround) - Grau Flashcards
Regelinsolvenzverfahren
Ergebnisse d. Insolvenzverfahrens:
- Liquidation: Verwertung Vermögen & Abwicklung RT
- Übertragende Sanierung: Sanierung Unternehmen ohne Sanierung d. UTs Verkauf an Interessenten (§ 25 HGB gilt nicht: Haftung von Verbindlichkeiten ausgeschlossen)
- (investive Sanierung = nach Insolvenzplan, nicht Regel-IV)
Ablauf des Insolvenz-Verfahrens:
- Eröffnungsantrag (nach Krise)
a. Entweder Gläubiger (Fremdantrag) oder Schuldner (Eigenantrag; Gesellschaft = jeder GF) stellt diesen; bei Führungslosigkeit: Gesellschafter oder AR
b. Insolvenzgründe:
i. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): wenn 3 Wochen lang nicht mehr als 10% d. Verbindl. geglichen werden kann
ii. Überschuldung (§ 19 InsO): negatives Reinvermögen & keine positive Prognose
iii. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) = fakultativer Antrag, also „kann“ - Eröffnung/Insolvenzbeschlag
a. Wirkungen der Verfahrenseröffnung:
i. Zwangsvollstreckungsverbot
ii. Übergang Verwaltungs-/Verfügungsrecht auf Insolvenzverwalter - Verwalten: Anreichern & Versilbern
a. GF hat irgendwann Pflicht verletzt, Gesellschafterdarlehen, Abwicklung v. Verträgen & Insolvenzanfechtung
b. Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. InsO): Gesetz geht davon aus, dass jeder Insolvenzantrag zu spät gestellt wird, manche Gläubiger haben schon Dinge bekommen, die eig. zur Insolvenzmasse gehören perfekte Zeitpunkt ist nicht feststellbar, daher Cut-Off-Punkte festgelegt - Verteilen: nach Insolvenzquote
- Nachhaftung/
Auflösung/Restschuldbefreiung
Insolvenzanfechtung - cut-off-Punkte
- Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen: 1 Jahr vor Verfahrenseröffnung
- Unentgeltliche Leistungen: v4 Jahre vor Verfahrenseröffnung
- vorsätzliche Benachteiligungen bis zu 10 oder 4 Jahre vor Verfahrenseröffnung
- Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen: drei Monate vor Eröffnungsantrag,
- inkongruente Leistungen: zwischen 3 und einem Monat vor Eröffnungsantrag
- Kongruente Leistungen: bis zu 3 Monate vor Verfahrenseröffnung
Beispiel einer untentgeldlichen Leistung:
(Oma hat vor 4 J. Geld geschenkt f. Studium), kongruente Leistung (= Gläubiger hat Leistung erbracht & Geld erhalten, 3 Monate rückgreifbar Geld zurück)
c. Wie vom GF? Zahlungen in der Krise an Gesellschafter (ggf. selbst gewesen), Kapitalerhöhungen, Auszahlungen gegen Kapitalerhaltungsregeln, Insolvenzantragspflicht verletzt
d. § 15a InsO: Insolvenzantragspflicht = GF ohne schuldhaftes Zögern (spätestens 3 Wochen), Verstoß: zivilrechtlich (Schadensersatz) & strafrechtlich (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe)
i. Wenn Antrag zu spät gestellt: Insolvenzverschleppung
(1) Delta 70%-10% haftet GF persönlich (Alt-Gläubiger: „Quotenverschlechterungsschein“)
(2) Für Forderungen Neugläubiger haftet GF voll (wären ja nicht geworden, wenn rechtzeitig)
GF sind alle Vorstände (bei AG)
(3) § 64 S. 1 GmbHG: „Ersatz verbotener Zahlungen“ Zeitpunkt d. tatsächlichen Insolvenz darf man keine Zahlungen mehr leisten, dafür haftet GF persönlich
(4) § 64 S. 3 GmbHG: „Haftung für insolvenzauslösende Transfers“ für jede Zahlung an Gesellschafter haftet GF (auch Dividenden)