Reorganisationsphase (Turnaround) - Grau Flashcards

1
Q

Regelinsolvenzverfahren

A

Ergebnisse d. Insolvenzverfahrens:

  • Liquidation: Verwertung Vermögen & Abwicklung RT
  • Übertragende Sanierung: Sanierung Unternehmen ohne Sanierung d. UTs  Verkauf an Interessenten (§ 25 HGB gilt nicht: Haftung von Verbindlichkeiten ausgeschlossen)
  • (investive Sanierung = nach Insolvenzplan, nicht Regel-IV)
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2
Q

Ablauf des Insolvenz-Verfahrens:

A
  1. Eröffnungsantrag (nach Krise)
    a. Entweder Gläubiger (Fremdantrag) oder Schuldner (Eigenantrag; Gesellschaft = jeder GF) stellt diesen; bei Führungslosigkeit: Gesellschafter oder AR
    b. Insolvenzgründe:
    i. Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): wenn 3 Wochen lang nicht mehr als 10% d. Verbindl. geglichen werden kann
    ii. Überschuldung (§ 19 InsO): negatives Reinvermögen & keine positive Prognose
    iii. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) = fakultativer Antrag, also „kann“
  2. Eröffnung/Insolvenzbeschlag
    a. Wirkungen der Verfahrenseröffnung:
    i. Zwangsvollstreckungsverbot
    ii. Übergang Verwaltungs-/Verfügungsrecht auf Insolvenzverwalter
  3. Verwalten: Anreichern & Versilbern
    a. GF hat irgendwann Pflicht verletzt, Gesellschafterdarlehen, Abwicklung v. Verträgen & Insolvenzanfechtung
    b. Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. InsO): Gesetz geht davon aus, dass jeder Insolvenzantrag zu spät gestellt wird, manche Gläubiger haben schon Dinge bekommen, die eig. zur Insolvenzmasse gehören  perfekte Zeitpunkt ist nicht feststellbar, daher Cut-Off-Punkte festgelegt
  4. Verteilen: nach Insolvenzquote
  5. Nachhaftung/
    Auflösung/Restschuldbefreiung
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3
Q

Insolvenzanfechtung - cut-off-Punkte

A
  • Rückzahlung der Gesellschafterdarlehen: 1 Jahr vor Verfahrenseröffnung
  • Unentgeltliche Leistungen: v4 Jahre vor Verfahrenseröffnung
  • vorsätzliche Benachteiligungen bis zu 10 oder 4 Jahre vor Verfahrenseröffnung
  • Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen: drei Monate vor Eröffnungsantrag,
  • inkongruente Leistungen: zwischen 3 und einem Monat vor Eröffnungsantrag
  • Kongruente Leistungen: bis zu 3 Monate vor Verfahrenseröffnung
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4
Q

Beispiel einer untentgeldlichen Leistung:

A

(Oma hat vor 4 J. Geld geschenkt f. Studium), kongruente Leistung (= Gläubiger hat Leistung erbracht & Geld erhalten, 3 Monate rückgreifbar Geld zurück)

c. Wie vom GF? Zahlungen in der Krise an Gesellschafter (ggf. selbst gewesen), Kapitalerhöhungen, Auszahlungen gegen Kapitalerhaltungsregeln, Insolvenzantragspflicht verletzt
d. § 15a InsO: Insolvenzantragspflicht = GF ohne schuldhaftes Zögern (spätestens 3 Wochen), Verstoß: zivilrechtlich (Schadensersatz) & strafrechtlich (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe)
i. Wenn Antrag zu spät gestellt: Insolvenzverschleppung

(1) Delta 70%-10% haftet GF persönlich (Alt-Gläubiger: „Quotenverschlechterungsschein“)
(2) Für Forderungen Neugläubiger haftet GF voll (wären ja nicht geworden, wenn rechtzeitig)
GF sind alle Vorstände (bei AG)
(3) § 64 S. 1 GmbHG: „Ersatz verbotener Zahlungen“  Zeitpunkt d. tatsächlichen Insolvenz darf man keine Zahlungen mehr leisten, dafür haftet GF persönlich
(4) § 64 S. 3 GmbHG: „Haftung für insolvenzauslösende Transfers“  für jede Zahlung an Gesellschafter haftet GF (auch Dividenden)

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