Relationsklausur Flashcards

1
Q

Am Ende des TB: Das Gericht hat Beweis erhoben…

A

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Vernehmung der Zeugen X. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom TT.MM.JJ, Bl. X ff. d. A., Bezug genommen.

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2
Q

Einleitungssatz Zulässigkeit

A

Zunächst ist zu prüfen, ob die Klage zulässig, insbesondere das [hier angerufene Gericht] für den Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig ist.

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3
Q

Einleitungssatz Klägerstation

A

Es ist zu prüfen, ob die Klage schlüssig ist. (ACHTUNG: nicht „begründet“!)
Schlüssig ist eine Klage, wenn der klägerische Tatsachenvortrag, seine Wahrheit unterstellt, den Klageanspruch rechtfertigt.

Definition T/P Vorb § 253 Rn 38

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4
Q

Einleitungssatz Beklagtenstation

A

Die Behauptung/Die Behauptungen des/der Beklagten könnte/n erheblich sein.

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5
Q

Beklagtenstation: einfaches Bestreiten

A

Das Bestreiten der Behauptung der Klägerin, […], könnte erheblich sein.

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6
Q

Beklagtenstation: qualifiziertes Bestreiten

A

Das Bestreiten der Behauptung der Klägerin, […], mit der Behauptung […], könnte erheblich sein.

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7
Q

Einleitungssatz Beweissation

A

Da die rechtserheblichen Behauptungen der Parteien hinsichtlich […] voneinander abweichen, ist zu prüfen, welche Behauptung zur gerichtlichen Überzeugung gem. § 286 ZPO festgestellt werden kann.

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8
Q

Formulierung Beweisfrage

A

Ist bewiesen, dass […] ?

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9
Q

Überzeugungsmaßstab gem. § 286 ZPO

A

Dazu müsste das Gericht nach § 286 ZPO von der Richtigkeit dieser Behauptung überzeugt sein. Gemäß § 286 I ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht für wahr zu erachten ist. Entscheidend ist die subjektive Überzeugung des Gerichts, die keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit verlangt. Das Gericht darf und muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen.

T/P § 286 Rn 2

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10
Q

Wie muss eine Aussage sein?

A

positiv ergiebig und glaubhaft

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11
Q

Überleitungssatz bei zwei Zeugen

A

Die Angaben des Zeugen X vermögen die vom Gericht gewonnene Überzeugung der Richtigkeit der Angaben des Zeugen Y nicht zu erschüttern.
Oder… bestätigen die Angaben des Zeugen X

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12
Q

Schlussatz Beweisstation

A

Auf Grundlage der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht im Sinne von § 286 ZPO zu der Überzeugung gelangt, dass […]. Die Klägerin hat den ihr obliegenden Beweis erbracht/nicht erbracht.

Die Klage ist begründet/unbegründet.

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