Rehabilitation I Flashcards
Rehabilitation Definition
- Rehabilitation = Die Summe jener aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/oder seelisch Behinderte bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herzustellen oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft finden (WHO, 2001)
- Unter „Behinderung“ wird die Einschränkungen der Fähigkeiten zur Wahrnehmung, zum Denken, Sprechen, Lernen und Verhalten verstanden
Rehabilitation Grundlagen
- Unterscheidung: medizinische, schulische, berufliche und soziale Rehabilitation
- Bekannteste Leistungen: Medizinische Reha-Maßnahmen, Umschulungen, Reha-
Sport, Nachsorge nach Krebsbehandlungen und Kinderheilbehandlungen - Erfolgreiche Umsetzung des biopsychosozialen Behandlungsansatzes der medizinischen Rehabilitation erfordert enge Zusammenarbeit der Berufsgruppen
- Bei der Rehabilitation von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen kommt psychotherapeutischen Interventionen ein besonderer Stellenwert zukommt
- Rehabilitation ist auch ökonomisch begründet, da die Kosten einer sozialen Ausschließung hoch sind
Gesetzliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) IX
§4, SGB IX: (1) Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern,
2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern,
3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Gesetzliche Grundlagen Kostenträger
- Die beiden wichtigsten Kostenträger für medizinische Reha: Rentenversicherung (SGB VI) und gesetzliche Krankenversicherungen (SGB V)
- Weitere Kostenträger: Gesetzliche Unfallversicherung, Versorgungsverwaltung, Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Sozialhilfeträger;
- Bei Verbeamtung –> Beihilfenverordnung und/oder private Krankenversicherung
Rehabilitationsformen Nach Beske & Hallauer (1999)
Medizinisch
Anlass: Gesundheitsschäden mit funktioneller
Einschränkung
Ziel: Erreichung eines Gesundheitszustandes,
der eine weiterführende schulische, berufliche oder soziale Rehabilitation ermöglicht
Rehabilitationsformen Nach Beske & Hallauer (1999)
Schulisch
Anlass: Einschränkungen der Lernfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen
Ziel: Bestmögliche Schulbildung als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung und ein selbstständiges, sozial integriertes Leben
Rehabilitationsformen Nach Beske & Hallauer (1999)
Beruflich
Anlass: Verminderte Berufs- und Erwerbsfähigkeit
Ziel: Angemessene Berufstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt oder in einer Behinderteneinrichtung. Gewährleistung finanzieller Unabhängigkeit und eines angemessenen Lebensstandards
Rehabilitationsformen Nach Beske & Hallauer (1999)
Sozial
Anlass: Im Anschluss an medizinische, schulische und berufliche Rehabilitation
Ziel: Integration in das familiäre, berufliche, politische und kulturelle Leben
Medizinische Rehabilitation Leistungen
Medizinische Rehabilitation zielt darauf ab, die Bewältigung chronischer Krankheiten zu verbessern
Beinhaltet nicht die anfängliche medizinische Behandlung der Erkrankung
Eingeschlossene Leistungen:
- Ärztliche und zahnärztliche Leistungen - Arzneien
- Orthopädische und andere Hilfsmittel - Ergo- und Physiotherapien
- psychologische und pädagogische Hilfen
–> Primäres Ziel:
Einschränkung der Erwerbsfähigkeit und Pflegebedürftigkeit soll vermieden bzw. überwunden werden
Medizinische Rehabilitation Aufgabenfelder
Aufgabenfeld der Rehabilitationspsychologie in der medizinischen Rehabilitation leitet sich aus dem biopsychosozialen Modell ab
Wichtige Leistungsbereiche:
- Orthopädische Rehabilitation
- Kardiologische Rehabilitation
- Neurologische / Neuropsychologische Rehabilitation
- Onkologische Rehabilitation
- Rehabilitation von Patienten mit psychischen/psychosomatischen Störungen (inkl. Suchtrehabilitation)
Psychologische Aufgabengebiete:
- psychologische Diagnostik
- psychologische Intervention (Einzel-
und Gruppeninterventionen)
- Mitwirkung an Gesundheitstrainings
und Patientenschulungen
- Dokumentation
- Sonderaufgaben (z. B. interne
Qualitätssicherung, Mitarbeiterfortbildung)
Medizinische Rehabilitation Inhalte (psychologischer Tätigkeiten)
- Allgemeine indikationsübergreifende Gesundheitsbildungsprogramme: z. B. Programme zur Reduktion von Risikofaktoren bzw. zur Stärkung von Schutzfaktoren, Stressbewältigungstrainings, Entspannungsverfahren
- Individuelle psychologische Beratungen und Interventionen
- Indikationsspezifische Gesundheitsprogramme: z. B. Patientenschulungen,
Programme zur Psychoedukation, Trainingsstrategien, Therapieverfahren - Rehabilitationsbezogener Diagnostik: z. B. Erfassung von psychischer Komorbidität bei organisch erkrankten Rehabilitanden, Feststellung der Reha- Bedürftigkeit, Beurteilung der Reha-Fähigkeit, Erarbeitung individueller Reha- Prognosen, berufsbezogene Persönlichkeits- und Leistungsdiagnostik, psychologische Leistungs-/Funktionsdiagnostik, Verlaufsdiagnostik/Katamnesen
Schulische Rehabilitation
Wird sozialrechtlich den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (SGB IX) zugeordnet
* Umfasst Angebote zur Erlangung eines Schulabschlusses für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche
* Ziel: Möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung entsprechend der individuellen Möglichkeiten
* Weiterführende (sonder-) oder (heil-)pädagogische Maßnahmen, z. B. Frühförderung, frühkindlichen Bildung, Bildung nach der Schule (Weiterbildungen)
Berufliche Rehabilitation Aufgabenfelder und Ziele
- Alle systematischen/organisierten Bemühungen um Integration und Förderung Kranker und Behinderter Menschen in Beruf, Ausbildung oder Beschäftigung
- Adressat*innen: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen im erwerbsfähigen Alter
- Ziel: Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben bzw. eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben innerhalb einer befristeten Zeit
- Entsprechende Hilfen sollen frühzeitig einsetzen und die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer gesichert werden
- Teilhabe am Arbeitsleben stellt ein Kriterium für Genesung dar, trägt zur Tagesstrukturierung bei und fördert soziale Kontakte und Unterstützung
Berufliche Rehabilitation Wichtigste Einrichtungen
- Berufsbildungswerke (BBW): Dienen der beruflichen Erstausbildung von behinderten jungen Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung auf besondere ausbildungsbegleitende Hilfen angewiesen
- Berufsförderungswerke (BFW): Richtet sich an Menschen, die bereits berufstätig waren und wegen ihrer Behinderung ihren bisherigen Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM): Sollen denjenigen Menschen, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung ermöglichen
Berufliche Rehabilitation
Bei psychischen Erkrankungen
- Umfasst weiten Bereich einzelner Tätigkeitsfelder, die in Abhängigkeit zueinander stehenàVersorgungskette
- Ziel: Integration in Arbeit/Beschäftigung durch arbeitsrehabilitativer Maßnahmen
- Entwicklung von integrierter medizinisch-beruflichen Rehabilitation àRehabilitationseinrichtungen für psychisch Kranke (RPK)