Grundlagen klinisch-psychologischer Interventionen Flashcards

1
Q

Klinisch-psychologische Intervention
Wiederholung und erweiterte Definition

A
  • Intervention (von lat. intervenire = dazwischenkommen, dazwischentreten, sich einschalten)
  • W-Fragen: Wer interveniert wann, wie, bei wem und wozu?
  • Erweiterte Definition (Perez & Baumann, 2011, S. 342): „Die klinisch-psychologischen Interventionsmethoden sind eine Teilmenge der psychologischen Interventionsmethoden. Sie lassen sich durch sechs Merkmale charakterisieren. (1) Die Wahl der Mittel, (2) die spezifischen Interventionsfunktionen, (3) die Zielorientierung, (4) die theoretische Fundierung, (5) die empirische Evaluation und (6) die Professionalität des Handelns.“
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2
Q

Rechtliche Grundlagen
Berufsrecht

A
  • PsychThG: Gesetz über die Berufe Psychologischer Psychotherapeutin und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (aus dem Jahr 1999)
  • Regelt Approbation (staatliche Zulassung) und Ausbildung
  • Legt Qualitätsstandards zur Berufsausübung fest
  • Schützt die Bezeichnung des Berufes „Psychotherapeut*in“
  • Merke: für Berater*innen in Deutschland gibt es keine Richtlinien für die Ausbildung; Berufsbezeichnung auch nicht geschützt
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3
Q

Rechtliche Grundlagen Berufsrecht
* Gemäß § 1 PsychThG ist Psychotherapie?

A

„jede mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist“

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4
Q

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP):

A

gemäß §11 PsychThG am 07.10.1998 konstituiert; wird mit jeweils sechs Vertreter*innen der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer gebildet

–> Entscheidet über wissenschaftliche Anerkennung von psychotherapeutischen Verfahren –> berufsrechtliche Anerkennung

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5
Q

Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB V)

A
  • Beinhalten rechtliche Beschlüsse zur Sicherung des Sozialstaates
  • Im SGB sind Bedarfs- / Versorgungsplanung und Abrechnung mit den Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) festgeschrieben –> Festlegung von Aufbau, Beiträgen, Leistungen
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6
Q
  • Aufgaben der KV (§§ 75, 77 SGB V):
A
  • ambulante kassenärztliche Versorgung sicherstellen
  • Rechte von Ärztinnen und Therapeutinnen ggü. den Krankenkassen zu vertreten
  • Pflichten von Ärztinnen und Therapeutinnen überwachen
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7
Q

Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch (SGB V)
* Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA):

A
  • Gremium der Selbstverwaltung von Ärztinnen, Psychotherapeutinnen, Krankenhäusern und Krankenkassenà konkretisieren, welche ambulanten und stationären Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind (GBA, 2005) (§ 92 SGB V)
  • Entscheidungen gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärztinnen sowie andere Leistungserbringerinnen verbindlich –> sozialrechtliche Anerkennung
  • G-BA berät gemeinsam mit
    Patientinnenvertreterinnen über medizinisch notwendige und sinnvolle Versorgung und wirtschaftlichen Umgang mit den in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung stehenden Finanzmitteln
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8
Q

Rechtliche Grundlagen
Zivilrecht

A
  • Regelt das Verhältnis zwischen Behandlerin und Patientin
  • Grundlage: Behandlungsvertrag
  • Vertragspflichten: Informations- und Aufklärungspflicht, Einwilligung des/der Patient*in, Dokumentation, Einsichtnahme (ggf. aus therapeutischen Gründen beschränkt), Beweislastumkehr
  • Grobe Behandlungsfehler strafbar; Beispiele: Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche; Schaden durch vernachlässigte Sorgfalt; Fehler bei Behandlung, Beratung, Diagnose, Aufklärung, Dokumentation, Organisation, Verletzung der Schweigepflicht
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9
Q

Rechtliche Grundlagen
Strafrecht (StGB)

A
  • Definiert, welche Handlungen verboten und rechtlich geahndet werden (Gruler, 2020)
  • Für den Bereich der klinisch-psychologischen Interventionen von besonderer
    Bedeutung:
  • Verletzung der Schweigepflicht (§§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 204 StGB)
  • Antikorruptionsgesetz (§299a, 299b StGB)
  • Im Regelfall seltener relevant:
  • Abrechnungsbetrug (§263 StGB); Körperverletzung (§§223, 224 StGB); unterlassene Hilfeleistung (§323c StGB); sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§174c, StGB)
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10
Q

Ethische Grundlagen
Grundlegender schulübergreifender ethischer „common sense“
Vier Prinzipien nach Beauchamp und Childress

A
  1. Nichtschädigung (vgl. Hippokratischer Eid)
  2. Fürsorge (Verbesserung des Zustandes des Klienten)
  3. Autonomiewahrung (freie Entscheidung)
  4. Gerechtigkeit und Gleichheit (keine Benachteiligung)
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11
Q

Psychologische Grundlagen
Kommunikation

A
  • Psychologische Mittel meist in Form von Gesprächen zwischen zwei (oder mehreren) Personen
  • “Man kann nicht nicht kommunizieren“ (Watzlawick, Beavin & Jackson, 2000)
  • Beispiel: Kommunikationsmodell nach Schultz von Thun (2000)
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12
Q

Psychologische Grundlagen
Gesprächsführung

A
  • Gesprächsführung gekennzeichnet durch:
  • Aktives Zuhören
  • Empathie
  • Akzeptanz
  • Echtheit

Ø Grundlage für gute therapeutische Beziehung

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13
Q

Psychologische Grundlagen
Beziehungsaufbau

A
  • Tragfähige therapeutische Beziehung als Voraussetzung, dass Patient*in sich mit Beschwerden/Problemen auseinandersetzen kann, ohne Abwertung/Missfallen seitens der behandelnden Person zu erleben
  • Therapeutische Beziehung als wichtiger Wirkfaktor und Voraussetzung für therapeutischen Prozess
  • „Erfolgreiche Therapie ist zu 30% auf die therapeutische Beziehung, zu je 15% auf Techniken und Erwartungseffekte und zu 40% auf außertherapeutische Ereignisse zurückzuführen“
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14
Q

Formen und Anwendungsbereiche Klinisch-psychologischer Interventionen

A
  • Gesundheitspsychologie
  • Prävention
  • Rehabilitation
  • Kinderschutz
  • Beratung / Coaching
  • Mediation
  • Supervision / Intervision
  • Konfliktmanagement / Gewaltprävention
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15
Q

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  • Klinisch-psychologische Interventionen sind eine Teilmenge der psychologischen …. und lassen sich durch … charakterisieren
    –> erweiterte Definition
  • Rechtlich besonders relevant für klinisch-psychologische Interventionen sind Aspekte des …. (insb. PsychThG), des …. (SGB V), des …. und des … (StGB)
  • Ethische und psychologische Bedingungen sind grundlegend für einen …
A
  • Klinisch-psychologische Interventionen sind eine Teilmenge der psychologischen Interventionsmethoden und lassen sich durch die Wahl der Mittel; spezifischen Interventionsfunktionen, Zielorientierung, theoretische Fundierung, empirische Evaluation und Professionalität charakterisieren
    –> erweiterte Definition
  • Rechtlich besonders relevant für klinisch-psychologische Interventionen sind Aspekte des Berufsrechts (insb. PsychThG), des Sozialgesetzes (SGB V), des Zivilrechts und des Strafrechts (StGB)
  • Ethische und psychologische Bedingungen sind grundlegend für einen Behandlungserfolg
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